Heft 
(2005) 5
Seite
193
Einzelbild herunterladen

r

r

S

ב

ב

1

t

S

( 2) Waren die Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Leistungserfassungsprozess nicht erfüllt, ohne dass der/ die Kandidat/ in täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch die Vergabe der Leistungspunkte beseitigt. Hat der/ die Kandidat/ in die Teilnahme vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Prüfungsaus­schuss im Benehmen mit dem Fakultätsrat der Phi­losophischen Fakultät über die Rücknahme des Zeugnisses.

( 3) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Graduierungsurkunde einzuziehen, wenn die Graduierung auf Grund einer Täuschung zu Unrecht erfolgte.

( 4) Die Bestimmungen über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.

§ 26 Übergangsbestimmungen

Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Leh­ramtsbachelor- oder-masterstudiengang Latein an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Fortgeltung der auf der Grundlage der Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Latein vom 15. Dezember 1995 durchgeführten Prüfungen wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- Kraft- Treten dieser Ord­nung im Lehramtsstudiengang Latein befindet, kann die Zwischenprüfung längstens bis zum 31. März 2007 nach den bei der Aufnahme des Studi­ums geltenden Rechtsvorschriften ablegen.

§ 27 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

( 1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2006/2007 treten für die Studierenden des Lehramtsstudien­ganges Latein die Besonderen Prüfungsbestimmun­gen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Latein an der Universität Potsdam vom 15. Dezember 1995, veröffentlicht in den Amtli­chen Bekanntmachungen der Universität Potsdam ( AmBek Nr. 10/96, S. 169), außer Kraft.

Anlage: Modulbeschreibung im Bereich Klassi­sche Philologie an der Universität Potsdam

Module

( 1) Grundmodule

1. Einführung

Modul 100

T: Einführung in die Klassische Philologie LP: 2 SWS: 2

Typ: Grundkurs

Teilnahmevoraussetzungen: Lateinkenntnisse Inhalt: Der Kurs stellt die Teilgebiete des Faches vor und macht mit Hilfsmitteln und Methoden ver­traut.

Lernziel: Grundkenntnisse über Gegenstand und Methoden des Fachs

Prüfungsmodalitäten: benotete Klausur( 90 Minu­

ten)

Modul 110

T: Einführung in die Metrik LP: 2

SWS: 2

Typ: Übung

Teilnahmevoraussetzung: Lateinkenntnisse bzw. Griechischkenntnisse

Inhalt: Einführung in Prosodie und Überblick über die wichtigsten antiken Versmaße

Lernziel: Eigenständige Analyse und Interpretation antiker Versmaße

Prüfungsmodalitäten: benotete Klausur( 90 Minu­

ten)

2. Sprachvertiefung

Modul 120

T: Sprachübungen 1( Latein) LP: 4

SWS: 4

Typ: Übung

Teilnahmevoraussetzung: Latinum

Inhalt: Das Modul setzt sich aus zwei Veranstal­tungen zusammen:

1. Repetitorium: Erarbeitung eines Grundwort­schatzes und Wiederholung des grammatischen Grundwissens anhand der Übersetzung lateinischer Prosatexte( LP: 2; SWS: 2)

2. Grammatik I: Systematische Einführung in die Lehre von den Satzgliedern( Subjekt, Objekt, Prä­dikat; Kasus, AcI, NcI, Nominalformen des Ver­bums) anhand der schriftlichen Übersetzung deut­scher Einzelsätze( LP: 2; SWS: 2)

Lernziel: Vertiefung der Grundkenntnisse der latei­nischen Sprache

Prüfungsmodalitäten: jeweils benotete Klausur( 90

Minuten)

193