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( 2) Waren die Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Leistungserfassungsprozess nicht erfüllt, ohne dass der/ die Kandidat/ in täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch die Vergabe der Leistungspunkte beseitigt. Hat der/ die Kandidat/ in die Teilnahme vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät über die Rücknahme des Zeugnisses.
( 3) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Graduierungsurkunde einzuziehen, wenn die Graduierung auf Grund einer Täuschung zu Unrecht erfolgte.
( 4) Die Bestimmungen über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.
§ 26 Übergangsbestimmungen
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Lehramtsbachelor- oder-masterstudiengang Latein an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Fortgeltung der auf der Grundlage der Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Latein vom 15. Dezember 1995 durchgeführten Prüfungen wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Lehramtsstudiengang Latein befindet, kann die Zwischenprüfung längstens bis zum 31. März 2007 nach den bei der Aufnahme des Studiums geltenden Rechtsvorschriften ablegen.
§ 27 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
( 1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2006/2007 treten für die Studierenden des Lehramtsstudienganges Latein die Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Latein an der Universität Potsdam vom 15. Dezember 1995, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam ( AmBek Nr. 10/96, S. 169), außer Kraft.
Anlage: Modulbeschreibung im Bereich Klassische Philologie an der Universität Potsdam
Module
( 1) Grundmodule
1. Einführung
Modul 100
T: Einführung in die Klassische Philologie LP: 2 SWS: 2
Typ: Grundkurs
Teilnahmevoraussetzungen: Lateinkenntnisse Inhalt: Der Kurs stellt die Teilgebiete des Faches vor und macht mit Hilfsmitteln und Methoden vertraut.
Lernziel: Grundkenntnisse über Gegenstand und Methoden des Fachs
Prüfungsmodalitäten: benotete Klausur( 90 Minu
ten)
Modul 110
T: Einführung in die Metrik LP: 2
SWS: 2
Typ: Übung
Teilnahmevoraussetzung: Lateinkenntnisse bzw. Griechischkenntnisse
Inhalt: Einführung in Prosodie und Überblick über die wichtigsten antiken Versmaße
Lernziel: Eigenständige Analyse und Interpretation antiker Versmaße
Prüfungsmodalitäten: benotete Klausur( 90 Minu
ten)
2. Sprachvertiefung
Modul 120
T: Sprachübungen 1( Latein) LP: 4
SWS: 4
Typ: Übung
Teilnahmevoraussetzung: Latinum
Inhalt: Das Modul setzt sich aus zwei Veranstaltungen zusammen:
1. Repetitorium: Erarbeitung eines Grundwortschatzes und Wiederholung des grammatischen Grundwissens anhand der Übersetzung lateinischer Prosatexte( LP: 2; SWS: 2)
2. Grammatik I: Systematische Einführung in die Lehre von den Satzgliedern( Subjekt, Objekt, Prädikat; Kasus, AcI, NcI, Nominalformen des Verbums) anhand der schriftlichen Übersetzung deutscher Einzelsätze( LP: 2; SWS: 2)
Lernziel: Vertiefung der Grundkenntnisse der lateinischen Sprache
Prüfungsmodalitäten: jeweils benotete Klausur( 90
Minuten)
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