Heft 
(2005) 6
Seite
199
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( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymna­

sien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

2. Fach

Praktikum Masterarbeit

25 Leistungspunkte

25 Leistungspunkte

Erziehungswissenschaften

30 Leistungspunkte

20 Leistungspunkte

20 Leistungspunkte

120 Leistungspunkte

§ 4

Abschlussgrade

Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Polnisch das erste Fach, verleiht die Universität Potsdam durch die Philoso­phische Fakultät den Grad ,, Bachelor of Arts" bzw. ,, Master of Arts", abgekürzt als, B.A." bzw. M.A.

( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein­bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

Primarstufenspezifischer Bereich

Erziehungswissenschaften

Praktikum

Masterarbeit

§3

Dauer des Studiums

20 Leistungspunkte

10 Leistungspunkte 25 Leistungspunkte 20 Leistungspunkte 15 Leistungspunkte 90 Leistungspunkte

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Im Bachelorstudium wer­den die Grundlagen v.a. der fachwissenschaftlichen Kompetenzen gelegt. Es führt in die Probleme wis­senschaftlichen Arbeitens ein, gibt Einblicke in Methoden und Theorien der Polonistik und vermit­telt grundlegendes wissenschaftliches Wissen im Bereich von Sprache, Literatur und Kultur.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums- ein­schließlich der Zeit für die Anfertigung der Master­arbeit- beträgt für das Lehramt für die Bildungs­gänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen drei und für das Lehr­amt an Gymnasien vier Semester. Das Masterstudi­um umfasst einzelne Fachmodule die sowohl der weiteren Vertiefung der Ausbildung in den fach­wissenschaftlichen Bereichen als auch der Ver­knüpfung von fachspezifischer und fachdidakti­scher Ausbildung dienen.

( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienver­laufsplan( s. Anlage 2). Bei Abweichung von die­sem Plan ist zu beachten, dass die Einschreibevor­aussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studien­planung bieten die/ der speziell für Lehramtsstudie­rende zuständige Studienfachberaterin/ Studien­fachberater des Instituts für Slavistik bzw. die/ der Prüfungsausschussvorsitzende Hilfe.

§ 5 Studien- und Lehrformen

Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitar­beit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor­und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:

Vorlesungen( V),

sie geben einen zusammenfassenden Überblick über einen wissenschaftlichen Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen Grund­lagen bzw. behandeln spezielle Probleme eines Wissensgebietes unter Heranziehung neuer For­schungsergebnisse.

Einführungen( E),

sie vermitteln im Überblick Grundbegriffe der je­weiligen polonistischen( slavistischen) Teildiszip­lin, Analysetechniken und deren theoretische Fun­dierung.

Seminare( S),

sie basieren auf den in den Einführungen erworbe­nen Kenntnisse und leiten zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung des fachspe­zifischen Wissens sowie der entsprechenden Analy­setechnikern über. Darüber hinaus vermitteln sie Einsichten in kompliziertere und interdisziplinäre Zusammenhänge und fordern vom Studierenden eine kritisch- argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auf der Basis eigen­ständiger Orientierung in der Fachliteratur. Semina­re gibt es als Pro- und Hauptseminare, je nachdem, ob sie Teile von Grund- oder Aufbaumodulen sind.

Übungen( Ü),

sie sind( v.a. Vorlesungen) begleitende Veranstal­tungen, in denen Fähigkeiten und Fertigkeiten wei­terentwickelt werden. Die selbständige Lösung von Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen in ihrem Mittel­punkt. Übungen dienen darüber hinaus der Aneig­nung sprachpraktischen Wissens sowie der Ent­wicklung interkultureller fremdsprachlicher Kom­petenzen.

Praktika( P),

sie dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertig­keiten für die Beherrschung fachspezifischer Ar­beitsmethoden und dem Kennen lernen der spezifi­schen Unterrichtsbedingungen.

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