Heft 
(2005) 6
Seite
225
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MLKW 6: Theorien, Modelle und Methoden der Kulturwissenschaft( 2 V ODER 1 S)

4 LP

( 6) Im Erweiterungsstudium sind die Anforderun­gen identisch mit denen für das Studium des jewei­ligen zweiten Faches.

MSW 1: Die russische Sprache in Struktur, Funktion und Gebrauch

6 LP

MSW_2:

Die russische Sprache in ihrer

Entstehung und Entwicklung

4 LP

MSW_3:

Linguistische Konzepte

der russistischen Forschung

4 LP

MSW 4:

Anwendungsfelder linguistischer

Konzepte

MFD_1:

Fachdidaktik 1

MBF 1:

Berufsfeld Schule I Berufsfeld Schule II

6 LP

MBF 2:32 ( Vgl. Anlage 2)

4 LP 5 LP

4 LP

( 3) Ist im Bachelorstudium Russisch für das Lehr­amt an Gymnasien zweites Fach, entfällt die Obli­gatorik für MSP 3( Aufbaumodul Sprache, 7 LP) und MLKW 6( Theorien, Modelle und Methoden der Kulturwissenschaft, 2 V ODER 1 S, 4 LP), außerdem können die Module MSW 3( Linguisti­sche Konzepte der russistischen Forschung, 4 LP) und MSW 4( Anwendungsfelder linguistischer Konzepte, 4 LP) alternativ gewählt werden( vgl. Anlage 2).

( 4) Im Bachelorstudium für das erste Fach für das Lehramt in der Primar- und Sekundarstufe I sind folgende Lehrveranstaltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:

0 LP

§ 18 Bachelorarbeit

( 1) Die Bachelorarbeit wird in der Regel im 1. Fach im letzten Semester geschrieben. Die Abschlussar­beit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist von sechs Wochen ein Problem aus einem Fach oder der Fachdidaktik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachge­recht darzustellen. Sie sollte den Umfang von 40 Seiten nicht überschreiten.

( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt nach Abspra­che mit der/ dem zuständigen( berufenen) Fachver­treter/ in über die/ den Vorsitzenden des Prüfungs­ausschusses durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Außer den für die Fachgebiete berufenen Professorinnen und Professoren können auch promovierte Wissen­schaftliche Mitarbeiter die Bachelorarbeit betreuen und als Zweitgutachter fungieren

( 3) Die Arbeit ist vor dem Abschluss des letzten Semesters in drei Exemplaren einzureichen.

( 4) Im Übrigen gelten die Vorschriften des§ 23 Abs. 4 ff( außer der Disputation) analog.

Propädeutikum

ME:

Einführungsmodul( 3 E)

6 LP

MSP 1: Grundmodul Sprache I MSP 2: MLKW 1:

9 LP

§ 19

8 LP

Grundmodul Sprache II Analyse kultureller Artefakte ( V+ S) 6 LP MLKW 2: Gattungslehre( 2 V ODER 1 S) 4 LP MLKW 3: Literaturgeschichte und Epochen

Abschluss des Bachelorstudiums

Die Bachelorprüfung im Fach gilt als bestanden, sobald alle Leistungspunkte gemäß§ 17 erbracht wurden. Die Graduierung gemäß§ 13 Abs. 1 er­folgt, sobald alle Leistungspunkte in allen Berei­chen gemäß§ 2 Abs. 2 bzw. 3 sowie der Nachweis über eine Lehrveranstaltung Sprecherziehung er­bracht wurden. Die Gesamtnote für das Fach Rus­sisch ergibt sich aus der Mittelung der Noten der russistischen und fachdidaktischen Module. Eine besondere Gewichtung einzelner Module wird nicht vorgenommen.

( 2 V ODER 1 S)

4 LP

MLKW 5: Spezifik der russischen Kultur

( 2 V ODER 1 S)

MSW 1:

muters 4 LP Die russische Sprache in Struktur, Funktion und Gebrauch

6 LP

MSW 2:

Die russische Sprache in ihrer

Entstehung und Entwicklung

4 LP

MSW_3:

Linguistische Konzepte der

russistischen Forschung

4 LP

ODER

III.

MSW_4:

Anwendungsfelder linguistischer

Konzepte

MFD 1:

Fachdidaktik 1

( 4 LP) 5 LP

§ 20

MBF 1: MBF 2: Berufsfeld Schule II ( Vgl. Anlage 2)

Berufsfeld Schule I

6 LP

4 LP

( 5) Ist im Bachelorstudium für das Lehramt in der Primar- und Sekundarstufe I Russisch zweites Fach, ergibt sich folgende Veränderung: MSP 2: Grundmodul Sprache II ( Vgl. Anlage 2)

9 LP

Masterstudium und Ergänzungsstudium

Ziel des Masterstudiums

Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqua­lifizierenden Abschluss des Studiums für das Lehr­amtsstudium Russisch in einem auf dem Bache­lorstudium aufbauenden Studiengang. Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob der Kandi­dat/ die Kandidatin die Bereiche und Methoden umfassend überblickt und sich in einem Schwer­punkt des Faches so spezialisiert hat, dass er/ sie einen eigenen Forschungsbeitrag darin zu leisten im

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