Stande ist. Der Masterstudiengang gehört zum Profiltyp ,, stärker anwendungsorientiert“ und qualifiziert für das Lehramt.
( 3) Das Ergänzungsstudium ist für Bachelorabsolventen identisch mit dem Studium ihres abgeschlossenen Faches in der gewünschten Abschluss
art.
§ 21
Zugangsvoraussetzungen
( 1) Bewerbungen auf Zulassung zum Masterstudiengang sind schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen, der die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens regelt und über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet.
( 2) Die Zulassung muss in der Regel versagt werden, wenn die angemessenen Vorleistungen( in der Regel mindestens der Bachelorabschluss im Sinne dieser Ordnung) nicht erfüllt sind. Falls ein Nachholbedarf innerhalb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den Bewerber unter entsprechenden Nachholauflagen zulassen.
( 3) Ablehnungsbescheide werden den Bewerberinnen/ Bewerbern vom Prüfungsausschuss schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitgeteilt.
§ 22 Inhalt des Masterstudiums
( 1) Im Masterstudium für das erste und das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Lehrveranstaltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen( zu Details siehe Modulkatalog, Anlage 1):
MSP 4: Vertiefungsmodul Sprache( 2Ü) 6 LP MLKW 7: Russische Literatur im Kontext( S) 4 LP
MSW_5:
MVW:
Standardisierungen und Normentwicklungen( S) Modul Vertiefung Wissenschaft ( S+ K)
4 LP
MFD_2:
Fachdidaktik II
6 LP 5 LP 25 LP
( Vgl. Anlage 2)
( 2) Im Masterstudium für das erste Fach für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen sind folgende Lehrveranstaltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:
MSP 4: MLKW 7:
MSW 5:
MFD_2:
Vertiefungsmodul Sprache( 2 Ü) 5 LP Russische Literatur im Kontext ( S[+ K]) 4(+2) LP Standardisierungen und Normentwicklungen( S[+ K])
achdidaktik II
( Vgl. Anlage 2)
4(+2) LP 5 LP 20 LP
§23
Masterarbeit
( 1) Die Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird im letzten Semester des Masterstudiums geschrieben. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach, der Fachdidaktik oder der Erziehungswissenschaft selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt auf Vorschlag des/ der für das Fachgebiet berufenen Professor/ Professorin über die/ den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für das Thema der Abschlussarbeit beträgt 4 Monate. Das Thema der Abschlussarbeit und der sich daraus ergebende notwendige Untersuchungsaufwand sollen innerhalb der festgelegten Frist von vier Monaten zu bewältigen sein. Die Frist beginnt mit dem Tage der Übergabe des Themas der Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt. Außer den für die Fachgebiete berufenen Professorinnen und Professoren können auch promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter die Masterarbeit betreuen und als Zweitgutachter fungieren. Die Arbeit gilt mit der Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ablauf der viermonatigen Bearbeitungszeit als fristgerecht beendet.
( 3) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
( 4) Versäumt die/ der Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausreichend"( 5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann die/ der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit der/ dem Betreuer/ in eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.
( 5) Die Abschlussarbeit ist eine für die Masterprüfung eigens angefertigte Arbeit in deutscher Sprache. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der/ des Kandidaten und nach Anhörung der/ des Betreuerin/ Betreuers die Anfertigung der Abschlussarbeit auch in einer anderen Sprache zulassen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.
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