Issue 
(2005) 7
Page
242
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I. Rechts- und Verwaltungs­

vorschriften

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Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Fach Sport für die Bil­dungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen an der Universität Potsdam

Vom 17. Juni 2004

Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grund­lage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 125), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51), am 17. Juni 2004 folgende Ordnung für das Bachelor- und Mas­terstudium im Fach Sport für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gym­nasien in Lehramtsstudiengängen erlassen: ¹

Inhalt

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

I.

§ 1

§ 2

§ 3

Dauer des Studiums

§ 4

Abschlussgrade

§ 5

Studien- und Lehrformen

§ 6

Prüfungsausschuss

§ 7

Nachteilsausgleich

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

Inhalt des Masterstudiums

Masterarbeit

Abschluss des Masterstudiums

§22

§ 23

§ 24

Ab

IV.

§ 25

§ 26

§ 27

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Ungültigkeit der Graduierung

Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Studienverlaufsplan Anlage 3: Modulinhalte

I.

Allgemeiner Teil

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.

( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen ge­wählten Lehramtes einen lebensnahen und wissen­schaftlich fundierten Sportunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden notwendiges sporttheoretisches und sportpraktisches Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare praktische Fähigkeiten an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, Zusammenhänge zu erkennen und in der Schule zu vermitteln.

Anerkennung von Leistungen

Leistungspunkte

Leistungserfassungsprozess

Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigun­

gen

Versäumnis, Täuschung

Bachelorstudium und Erweiterungsstu­

dium

Ziel des Bachelorstudiums

Zugangsvoraussetzungen

§ 14

II.

§ 15

§ 16

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

Abschluss des Bachelorstudiums

III.

Masterstudium und Ergänzungsstudium

§ 20

Ziel des Masterstudiums

§ 21

Zugangsvoraussetzungen

1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3. November 2004.

§ 2 Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module setzen sich aus mehreren Lehrveranstaltungen zu­sammen, die thematisch aufeinander abgestimmt sind. Die Module haben einen Umfang von bis zu zehn Semesterwochenstunden und gehen in der Regel über zwei Semester. Das Studienvolumen gliedert sich in Basis-, Vertiefungs- und Aufbau­module. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbau­enden Master- Studium.

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gym­nasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach ( davon: Bachelorarbeit 2. Fach

Erziehungswissenschaften

95 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte) 70 Leistungspunkte

15 Leistungspunkte

180 Leistungspunkte

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