I. Rechts- und Verwaltungs
vorschriften
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Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Sport für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen an der Universität Potsdam
Vom 17. Juni 2004
Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 125), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51), am 17. Juni 2004 folgende Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Sport für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen erlassen: ¹
Inhalt
Allgemeiner Teil
Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
I.
§ 1
§ 2
§ 3
Dauer des Studiums
§ 4
Abschlussgrade
§ 5
Studien- und Lehrformen
§ 6
Prüfungsausschuss
§ 7
Nachteilsausgleich
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
တ တ
§ 13
Inhalt des Masterstudiums
Masterarbeit
Abschluss des Masterstudiums
§22
§ 23
§ 24
Ab
IV.
§ 25
§ 26
§ 27
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Ungültigkeit der Graduierung
Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Studienverlaufsplan Anlage 3: Modulinhalte
I.
Allgemeiner Teil
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.
( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Sportunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden notwendiges sporttheoretisches und sportpraktisches Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare praktische Fähigkeiten an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, Zusammenhänge zu erkennen und in der Schule zu vermitteln.
Anerkennung von Leistungen
Leistungspunkte
Leistungserfassungsprozess
Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigun
gen
Versäumnis, Täuschung
Bachelorstudium und Erweiterungsstu
dium
Ziel des Bachelorstudiums
Zugangsvoraussetzungen
§ 14
II.
§ 15
§ 16
§ 17
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 18
Bachelorarbeit
§ 19
Abschluss des Bachelorstudiums
III.
Masterstudium und Ergänzungsstudium
§ 20
Ziel des Masterstudiums
§ 21
Zugangsvoraussetzungen
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3. November 2004.
§ 2 Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module setzen sich aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die thematisch aufeinander abgestimmt sind. Die Module haben einen Umfang von bis zu zehn Semesterwochenstunden und gehen in der Regel über zwei Semester. Das Studienvolumen gliedert sich in Basis-, Vertiefungs- und Aufbaumodule. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Master- Studium.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach ( davon: Bachelorarbeit 2. Fach
Erziehungswissenschaften
95 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte) 70 Leistungspunkte
15 Leistungspunkte
180 Leistungspunkte
242