( 2) Das Bachelorstudium des ersten und zweiten Faches des Lehramts der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen, des zweiten Faches des Lehramtes an Gymnasien sowie des Erweiterungsstudiums umfasst die folgenden Module mit den aufgeführten Lehrveranstaltungen:
Modul
Chemie für Lehramts
Studierende Biologie"
Allgemeine Botanik& Zoologie
Lehrveranstaltung
Chemie
Allgemeine Botanik
Allgemeine Zoologie
Praktische u. experimentelle Botanik
Spezielle Botanik& Zoologie
Spezielle Botanik I
Funktionelle Biologie I
Funktionelle Biologie II
Biologisches Grundmodul A Ökologie I
Fachdidaktisches und
berufsfeldbezogenes Modul Biologie B
Bachelorarbeit*
LP- Summe
Spezielle Zoologie I
Geländeübungen Botanik
Geländeübungen Zoologie
Biochemie
Genetik
Pflanzenphysiologie
Tierphysiologie
Zellbiologie
Molekularbiologie
Praktische u. experimentelle Zoologie Humanbiologie
Grundlagen der Ökologie
Bot.- Ökol. Geländeübungen
Didaktik der Biologie I
Schulversuche
Schulpraktische Übungen
LVS V Ü/ S P
LP
ΣΙΡ
3
4,5
4,5
3
22
22
22333
222211
323
222
33
3
3,5 9,5
1
3+ 1
2 1
3+ 1
32233331
2222
1
55
1,5
1
1,5
3
23
2
4*
435232245
22
12
9
9
7
7
Fachübergreifende
berufsfeldbezogene
Lehrveranstaltungen
5**
**
Übungen zur Recherche und Präsentation biologischer Sachverhalte
14*
2
2
3
15**
6*
6*
70**
75*
außer für Lehramtsstudierende der Fächerkombination Biologie/ Chemie. Diese Studierenden wählen im gleichen Leistungspunkteumfang Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Angebot der Math. Nat. Fakultät.
* nur Lehramt Biologie Sek.I/ Prim., 1. Fach
**
nur Lehramt Biologie Sek.I/ Primar, 2. Fach
V= Vorlesung; U- Übungen; S- Seminar; P= Praktikum; LVS- Lehrveranstaltungsstunden/ Woche; LP- Leistungspunkte; Σ LP- Summe der LP
innerhalb eines Moduls
§ 21 Bachelorarbeit
( 1) Die Bachelorarbeit wird in der Regel im 1. Fach im letzten Semester des Bachelorstudiums angefertigt. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine eng begrenzte Thematik aus einem Fach oder der Fachdidaktik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt über die/ den betreuenden Lehrveranstalter/ in durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für das Thema der Bachelorarbeit beträgt 6 Wochen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Anmeldung der Arbeit beim
Prüfungsamt. Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ablauf der sechswöchigen Bearbeitungszeit als fristgerecht beendet. In begründeten Einzelfällen kann die/ der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit der/ dem Betreuer/ in eine Fristverlängerung von bis zu zwei Wochen, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschreibung, gewähren. Die Fristverlängerung ist in Schriftform vor Ablauf der Bearbeitungszeit bei dem/ der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen.
( 3) Versäumt die/ der Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausreichend"( 5,0) bewertet.
( 4) Die Abschlussarbeit ist eine für die Bachelorprüfung eigens angefertigte Arbeit, die in der Regel in
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