Heft 
(2005) 8
Seite
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( 2) Das Bachelorstudium des ersten und zweiten Faches des Lehramts der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen, des zweiten Faches des Lehramtes an Gymnasien sowie des Erweiterungsstudiums umfasst die folgenden Module mit den aufgeführten Lehrveranstaltungen:

Modul

Chemie für Lehramts­

Studierende Biologie"

Allgemeine Botanik& Zoologie

Lehrveranstaltung

Chemie

Allgemeine Botanik

Allgemeine Zoologie

Praktische u. experimentelle Botanik

Spezielle Botanik& Zoologie

Spezielle Botanik I

Funktionelle Biologie I

Funktionelle Biologie II

Biologisches Grundmo­dul A Ökologie I

Fachdidaktisches und

berufsfeldbezogenes Modul Biologie B

Bachelorarbeit*

LP- Summe

Spezielle Zoologie I

Geländeübungen Botanik

Geländeübungen Zoologie

Biochemie

Genetik

Pflanzenphysiologie

Tierphysiologie

Zellbiologie

Molekularbiologie

Praktische u. experimentelle Zoologie Humanbiologie

Grundlagen der Ökologie

Bot.- Ökol. Geländeübungen

Didaktik der Biologie I

Schulversuche

Schulpraktische Übungen

LVS V Ü/ S P

LP

ΣΙΡ

3

4,5

4,5

3

22

22

22333

222211

323

222

33

3

3,5 9,5

1

3+ 1

2 1

3+ 1

32233331

2222

1

55

1,5

1

1,5

3

23

2

4*

435232245

22

12

9

9

7

7

Fachübergreifende

berufsfeldbezogene

Lehrveranstaltungen

5**

**

Übungen zur Recherche und Präsentation biologischer Sachverhalte

14*

2

2

3

15**

6*

6*

70**

75*

außer für Lehramtsstudierende der Fächerkombination Biologie/ Chemie. Diese Studierenden wählen im gleichen Leistungspunkteumfang Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Angebot der Math. Nat. Fakultät.

* nur Lehramt Biologie Sek.I/ Prim., 1. Fach

**

nur Lehramt Biologie Sek.I/ Primar, 2. Fach

V= Vorlesung; U- Übungen; S- Seminar; P= Praktikum; LVS- Lehrveranstaltungsstunden/ Woche; LP- Leistungspunkte; Σ LP- Summe der LP

innerhalb eines Moduls

§ 21 Bachelorarbeit

( 1) Die Bachelorarbeit wird in der Regel im 1. Fach im letzten Semester des Bachelorstudiums angefer­tigt. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgege­benen Frist eine eng begrenzte Thematik aus einem Fach oder der Fachdidaktik selbständig nach wissen­schaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergeb­nisse sachgerecht darzustellen.

( 2) Die Ausgabe des Themas erfolgt über die/ den betreuenden Lehrveranstalter/ in durch das Prüfungs­amt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkun­dig gemacht. Die Bearbeitungszeit für das Thema der Bachelorarbeit beträgt 6 Wochen. Die Frist be­ginnt mit dem Tage der Anmeldung der Arbeit beim

Prüfungsamt. Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ablauf der sechswöchigen Bearbeitungszeit als fristgerecht beendet. In begründeten Einzelfällen kann die/ der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit der/ dem Betreuer/ in eine Fristverlängerung von bis zu zwei Wochen, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krank­schreibung, gewähren. Die Fristverlängerung ist in Schriftform vor Ablauf der Bearbeitungszeit bei dem/ der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen.

( 3) Versäumt die/ der Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausrei­chend"( 5,0) bewertet.

( 4) Die Abschlussarbeit ist eine für die Bachelorprü­fung eigens angefertigte Arbeit, die in der Regel in

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