Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Kunst für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an der Universität Potsdam
Vom 20. Januar 2005
Der Fakultätsrat der
Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBI. I S. 393) am 20. Januar 2005 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Kunst erlassen:
Inhalt
1
Allgemeiner Teil
Belegung von Lehrveranstaltungen
Notenskala
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigun
gen
Versäumnis, Täuschung
I.
§ 1
§ 2
Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
§ 3
Dauer des Studiums
§ 4
Abschlussgrade
§5
Studien- und Lehrformen
§ 6
Prüfungsausschuss
§ 7
Nachteilsausgleich
§ 8
Anerkennung von Leistungen
§ 9
Leistungserfassungsprozess
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
II.
Bachelorstudium
§ 15
Ziel des Bachelorstudiums
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
III.
§ 20
Ziel des Masterstudiums
§ 21
Zugangsvoraussetzungen
§22
Inhalt des Masterstudiums
§ 23
Masterarbeit
§ 24
IV.
§ 25
§ 26
§ 27
တ
Bachelorarbeit
Zugangsvoraussetzungen
Inhalt des Bachelorstudiums
Abschluss des Bachelorstudiums
Masterstudium
Abschluss des Masterstudiums
Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Studienverlaufsplan
Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 10. März 2005.
I.
§1
Allgemeiner Teil
Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen statt.
( 2) Das Studium des Faches Kunst soll dazu dienen, die für die zukünftige Tätigkeit als Kunsterzieherin notwendigen Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Kunst- und Gestaltungspraxis, Kunstwissenschaft und Kunstdidaktik zu erwerben. Bei Beendigung des Fachstudiums soll die Studierende fähig sein zu:
1. Künstlerisch- gestalterischer Kompetenz in Bezug auf
Handhabung unterschiedlicher Arten der künstlerisch- gestalterischen Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit
Handhabung unterschiedlicher künstlerischgestalterischer Medien, verbunden mit der Erkenntnis ihrer jeweiligen spezifischen Funktion im Kunst- und Gestaltungsprozess
Erfassen der Eigengesetzlichkeiten von Kunstund Gestaltungsprozessen
selbständiges in Angriff nehmen von künstlerisch- gestalterischen Problemlösungsprozes
sen, verbunden mit der Entwicklung der ihnen eigenen Ordnungs- und Aussagequalitäten.
2. Fachwissenschaftlicher Kompetenz in Bezug auf Fähigkeit der Bestimmung und Einordnung von Kunstwerken der wichtigsten Epochen nach ihren Gattungsspezifika( Malerei, Grafik, Plastik, Architektur) und Stilen
-
Analyse und Interpretation von Kunstwerken und ästhetischen Phänomenen mit den Methoden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft
Verständnis künstlerisch- gestalterischer Äußerungen in historischen und kulturellen Zusammenhängen.
3. Fachdidaktischer Kompetenz in Bezug auf Kenntnis einschlägiger Theorien und Modelle der Fachdidaktik
Kenntnisse zur fundierten Erörterung eines Problemkreises aus der jeweils aktuellen fachdidaktischen Diskussion
Kenntnis der wesentlichen ästhetischen und künstlerisch- gestalterischen Entwicklung und Diskussion ihrer Relevanz für die Kunstdidaktik
Fähigkeit zu Beurteilung des ästhetischen und künstlerisch- gestalterischen Wahrnehmens, Rezipierens und Handelns
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