Heft 
(2005) 9
Seite
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Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Lehramt Kunst für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an der Universität Potsdam

Vom 20. Januar 2005

Der Fakultätsrat der

Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grund­lage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBI. I S. 393) am 20. Januar 2005 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Kunst erlassen:

Inhalt

1

Allgemeiner Teil

Belegung von Lehrveranstaltungen

Notenskala

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigun­

gen

Versäumnis, Täuschung

I.

§ 1

§ 2

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

§ 3

Dauer des Studiums

§ 4

Abschlussgrade

§5

Studien- und Lehrformen

§ 6

Prüfungsausschuss

§ 7

Nachteilsausgleich

§ 8

Anerkennung von Leistungen

§ 9

Leistungserfassungsprozess

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

II.

Bachelorstudium

§ 15

Ziel des Bachelorstudiums

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

III.

§ 20

Ziel des Masterstudiums

§ 21

Zugangsvoraussetzungen

§22

Inhalt des Masterstudiums

§ 23

Masterarbeit

§ 24

IV.

§ 25

§ 26

§ 27

Bachelorarbeit

Zugangsvoraussetzungen

Inhalt des Bachelorstudiums

Abschluss des Bachelorstudiums

Masterstudium

Abschluss des Masterstudiums

Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Studienverlaufsplan

Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 10. März 2005.

I.

§1

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen statt.

( 2) Das Studium des Faches Kunst soll dazu dienen, die für die zukünftige Tätigkeit als Kunsterzieherin notwendigen Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkei­ten in Kunst- und Gestaltungspraxis, Kunstwissen­schaft und Kunstdidaktik zu erwerben. Bei Beendi­gung des Fachstudiums soll die Studierende fähig sein zu:

1. Künstlerisch- gestalterischer Kompetenz in Bezug auf

Handhabung unterschiedlicher Arten der künst­lerisch- gestalterischen Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit

Handhabung unterschiedlicher künstlerisch­gestalterischer Medien, verbunden mit der Er­kenntnis ihrer jeweiligen spezifischen Funktion im Kunst- und Gestaltungsprozess

Erfassen der Eigengesetzlichkeiten von Kunst­und Gestaltungsprozessen

selbständiges in Angriff nehmen von künstle­risch- gestalterischen Problemlösungsprozes­

sen, verbunden mit der Entwicklung der ihnen eigenen Ordnungs- und Aussagequalitäten.

2. Fachwissenschaftlicher Kompetenz in Bezug auf Fähigkeit der Bestimmung und Einordnung von Kunstwerken der wichtigsten Epochen nach ihren Gattungsspezifika( Malerei, Grafik, Plastik, Architektur) und Stilen

-

Analyse und Interpretation von Kunstwerken und ästhetischen Phänomenen mit den Metho­den der Kunstgeschichte und Kunstwissen­schaft

Verständnis künstlerisch- gestalterischer Äuße­rungen in historischen und kulturellen Zusam­menhängen.

3. Fachdidaktischer Kompetenz in Bezug auf Kenntnis einschlägiger Theorien und Modelle der Fachdidaktik

Kenntnisse zur fundierten Erörterung eines Problemkreises aus der jeweils aktuellen fach­didaktischen Diskussion

Kenntnis der wesentlichen ästhetischen und künstlerisch- gestalterischen Entwicklung und Diskussion ihrer Relevanz für die Kunstdidak­tik

Fähigkeit zu Beurteilung des ästhetischen und künstlerisch- gestalterischen Wahrnehmens, Rezipierens und Handelns

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