( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich grundsätzlich² wie folgt:
1. Fach
Universität Potsdam durch die Humanwissenschaftli
che Fakultät den Grad ,, Bachelor of Arts" bzw. ,, Master of Arts", abgekürzt als ,, B.A." bzw. ,, M.A.".
r
S
2. Fach
25 Leistungspunkte 25 Leistungspunkte
Erziehungswissenschaften
30 Leistungspunkte
§5
Praktikum
20 Leistungspunkte
Masterarbeit
20 Leistungspunkte
120 Leistungspunkte
( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe gliedert sich grundsätzlich² wie folgt:
1. Fach
Primarstufenspezifischer Bereich Erziehungswissenschaften
1
1
Praktikum
1
Masterarbeit
§3 Dauer des Studiums
20 Leistungspunkte 10 Leistungspunkte
25 Leistungspunkte
20 Leistungspunkte
15 Leistungspunkte³ 90 Leistungspunkte
( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Darin werden Grundlagen und ausgewiesene Kompetenzen in musikpraktischen, musikwissenschaftlichen und musikpädagogischen Bereichen gelegt und entwickelt.
( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien im Fach Musik vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit. Das Masterstudium umfasst Module die der weiteren Vertiefung und Verknüpfung musikpraktischer, musikwissenschaftlicher und musikpädagogischer Fachkompetenzen dienen.
( 3) Die Inhalte der Module bauen vielfach aufeinander auf. Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Eine Orientierungshilfe gibt der Studienverlaufsplan.
( 4) Die Einschreibevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen müssen erfüllt sein. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der Studienfachberaterin/ Studienfachberater und die/ der Prüfungsausschussvorsitzende für die Lehrämter Musik Hilfe an.
§4
Abschlussgrade
Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Musik das erste Fach verleiht die
20 Leistungspunkte bei einer Arbeit in experimentellen Fächern.
Studien- und Lehrformen
Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitarbeit in verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor- und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:
- Vorlesungen( V),
sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.
- Seminare( S),
sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkomplexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.
-
- Künstlerischer Einzel- und Gruppenunterricht ( KE/ KG),
sie sind eigenständige Lehrveranstaltungen zur Erlangung einer notwendigen musikalisch- praktischen Qualifikation, die ein hohes Maß an Selbststudium erfordern.
- Übungen( Ü),
-
sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbständige Lösung von Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen in ihrem Mittelpunkt.
- Praktika( P),
sie dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Beherrschung fachspezifischer Arbeitsmethoden und Kompetenzen für die Vermittlung von Musik in der Schule.
Im Künstlerischen Gruppenunterricht und bei ausgewählten Seminaren müssen die Gruppenstärken gemäß einer notwendigen Qualitätssicherung der Ausbildung und entsprechend der Größe der Unterrichtsräume begrenzt werden. In der Regel beträgt die Gruppenstärke beim Künstlerischen Gruppenunterricht je nach Fachspezifik 3-12 Studierende.
§ 6 Prüfungsausschuss
( 1) Vom Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät wird für den Lehramtsstudiengang ein Prüfungsausschuss bestellt, dem drei Professoren bzw. Professorinnen oder Leiter von nicht durch Professoren vertretenen Fachabteilungen, ein( e) akademische/ r Mitarbeiter/ in, und ein Student bzw. eine Studentin angehören.
Sie werden durch das zuständige Gremium berufen.
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