Heft 
(2005) 10
Seite
375
Einzelbild herunterladen

( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich grundsätzlich² wie folgt:

1. Fach

Universität Potsdam durch die Humanwissenschaftli­

che Fakultät den Grad ,, Bachelor of Arts" bzw. ,, Master of Arts", abgekürzt als ,, B.A." bzw. ,, M.A.".

r

S

2. Fach

25 Leistungspunkte 25 Leistungspunkte

Erziehungswissenschaften

30 Leistungspunkte

§5

Praktikum

20 Leistungspunkte

Masterarbeit

20 Leistungspunkte

120 Leistungspunkte

( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekun­darstufe I und die Primarstufe gliedert sich grundsätz­lich² wie folgt:

1. Fach

Primarstufenspezifischer Bereich Erziehungswissenschaften

1

1

Praktikum

1

Masterarbeit

§3 Dauer des Studiums

20 Leistungspunkte 10 Leistungspunkte

25 Leistungspunkte

20 Leistungspunkte

15 Leistungspunkte³ 90 Leistungspunkte

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Darin werden Grundlagen und ausge­wiesene Kompetenzen in musikpraktischen, musik­wissenschaftlichen und musikpädagogischen Bereichen gelegt und entwickelt.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen drei und für das Lehr­amt an Gymnasien im Fach Musik vier Semester ein­schließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterar­beit. Das Masterstudium umfasst Module die der weite­ren Vertiefung und Verknüpfung musikpraktischer, musikwissenschaftlicher und musikpädagogischer Fachkompetenzen dienen.

( 3) Die Inhalte der Module bauen vielfach aufeinander auf. Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Rei­henfolge zu belegen. Eine Orientierungshilfe gibt der Studienverlaufsplan.

( 4) Die Einschreibevoraussetzungen für einzelne Mo­dulveranstaltungen müssen erfüllt sein. Bei der indivi­duellen Studienplanung bieten die/ der Studienfachbera­terin/ Studienfachberater und die/ der Prüfungsaus­schussvorsitzende für die Lehrämter Musik Hilfe an.

§4

Abschlussgrade

Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Musik das erste Fach verleiht die

20 Leistungspunkte bei einer Arbeit in experimentellen Fächern.

Studien- und Lehrformen

Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitarbeit in verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor- und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:

- Vorlesungen( V),

sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranzie­hung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.

- Seminare( S),

sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkom­plexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.

-

- Künstlerischer Einzel- und Gruppenunterricht ( KE/ KG),

sie sind eigenständige Lehrveranstaltungen zur Erlan­gung einer notwendigen musikalisch- praktischen Qua­lifikation, die ein hohes Maß an Selbststudium erfor­dern.

- Übungen( Ü),

-

sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbständige Lösung von Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen in ihrem Mittelpunkt.

- Praktika( P),

sie dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkei­ten für die Beherrschung fachspezifischer Arbeitsme­thoden und Kompetenzen für die Vermittlung von Musik in der Schule.

Im Künstlerischen Gruppenunterricht und bei ausge­wählten Seminaren müssen die Gruppenstärken gemäß einer notwendigen Qualitätssicherung der Ausbildung und entsprechend der Größe der Unterrichtsräume begrenzt werden. In der Regel beträgt die Gruppenstär­ke beim Künstlerischen Gruppenunterricht je nach Fachspezifik 3-12 Studierende.

§ 6 Prüfungsausschuss

( 1) Vom Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät wird für den Lehramtsstudiengang ein Prü­fungsausschuss bestellt, dem drei Professoren bzw. Professorinnen oder Leiter von nicht durch Professoren vertretenen Fachabteilungen, ein( e) akademische/ r Mitarbeiter/ in, und ein Student bzw. eine Studentin angehören.

Sie werden durch das zuständige Gremium berufen.

375