Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Englisch im Lehramt an Gymnasien, im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, und im Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam
Vom 7. Oktober 2004
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat am 7. Oktober 2004 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgende Ordnung für das Fach Englisch in den Studiengängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie für das Ergänzungsstudium erlassen: ¹
Inhaltsverzeichnis
I.
Allgemeiner Teil
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
§ 2
§ 3
§ 4
12345
တာ တာ တာ
§5
§ 6
§7
Dauer des Studiums
Abschlussgrade
Prüfungsmodalitäten
Leistungspunkte Notenskala
Leistungserfassungsprozess
Belegung von Lehrveranstaltungen
Prüfungsausschuss
Nachteilsausgleich
Anerkennung von Leistungen
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung
§ 8
§9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
II.
Bachelorstudium und Erweiterungsstudi
um
§ 15
Ziel des Bachelorstudiums
§ 16
Zugangsvoraussetzungen
§ 17
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 18
Bachelorarbeit
§ 19
III.
§ 20
§ 21
§22
Inhalt des Masterstudiums
§ 23
Masterarbeit
§ 24
IV.
§ 25
§ 26
§ 27
I.
Allgemeiner Teil
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 regelt die vorliegende Ordnung Ziel, Inhalt, Aufbau, Leistungserfassung und Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums für das Fach Englisch in den Studiengängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam.
( 2) Das Studium soll die Studierenden befähigen einen wissenschaftlich fundierten Unterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden im Verlauf ihres Studiums das nötige Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und schulpraktische Fertigkeiten an. Darüber hinaus erlangen die Studierenden Wissen und Fähigkeiten, Zusammenhänge zu bewerten und in der Schule zu vermitteln.
( 3) Im Bachelorstudium für das Fach Englisch werden die Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie der Fachdidaktik gelegt und die vorhandenen sprachpraktischen Kenntnisse grundlegend erweitert.
( 4) Im Masterstudium werden die vorhandenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie der Fachdidaktik vertieft und die sprachpraktischen Fähigkeiten vervollkommnet. Außerdem werden für den Lehrerberuf relevante praktische Fähigkeiten entwickelt.
Abschluss des Bachelorstudiums
Masterstudium und Ergänzungsstudium Ziel des Masterstudiums
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss des Masterstudiums
Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung
Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am
6. Dezember 2004.
§2
Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Masterstudium. Den Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, einen Studienabschnitt von ein bis zwei Semestern im Ausland zu absolvieren. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden in der Regel auf das Studium angerechnet( s.§ 12). Das Studium des Erweiterungsfachs ist auf der Stufe des Bachelorstudiums und das Ergänzungsstudium im Masterstudium angesiedelt.
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