Heft 
(2005) 11
Seite
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Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Fach Englisch im Lehramt an Gymnasien, im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe, und im Erweiterungs­fach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam

Vom 7. Oktober 2004

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat am 7. Oktober 2004 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Branden­burgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgen­de Ordnung für das Fach Englisch in den Studien­gängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekun­darstufe I und der Primarstufe, Lehramt an Gymna­sien und Erweiterungsfach sowie für das Ergän­zungsstudium erlassen: ¹

Inhaltsverzeichnis

I.

Allgemeiner Teil

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

§ 2

§ 3

§ 4

12345

တာ တာ တာ

§5

§ 6

§7

Dauer des Studiums

Abschlussgrade

Prüfungsmodalitäten

Leistungspunkte Notenskala

Leistungserfassungsprozess

Belegung von Lehrveranstaltungen

Prüfungsausschuss

Nachteilsausgleich

Anerkennung von Leistungen

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung

§ 8

§9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

II.

Bachelorstudium und Erweiterungsstudi­

um

§ 15

Ziel des Bachelorstudiums

§ 16

Zugangsvoraussetzungen

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

III.

§ 20

§ 21

§22

Inhalt des Masterstudiums

§ 23

Masterarbeit

§ 24

IV.

§ 25

§ 26

§ 27

I.

Allgemeiner Teil

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 regelt die vorliegende Ordnung Ziel, Inhalt, Aufbau, Leistungserfassung und Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums für das Fach Englisch in den Studiengängen Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primar­stufe, Lehramt an Gymnasien und Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam.

( 2) Das Studium soll die Studierenden befähigen einen wissenschaftlich fundierten Unterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden im Verlauf ihres Studiums das nötige Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und schulpraktische Fertigkeiten an. Darüber hinaus erlangen die Studierenden Wissen und Fähigkeiten, Zusammenhänge zu bewerten und in der Schule zu vermitteln.

( 3) Im Bachelorstudium für das Fach Englisch werden die Grundlagen der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie der Fachdidaktik gelegt und die vorhandenen sprachpraktischen Kenntnisse grundlegend erweitert.

( 4) Im Masterstudium werden die vorhandenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse der Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft sowie der Fachdi­daktik vertieft und die sprachpraktischen Fähig­keiten vervollkommnet. Außerdem werden für den Lehrerberuf relevante praktische Fähigkeiten ent­wickelt.

Abschluss des Bachelorstudiums

Masterstudium und Ergänzungsstudium Ziel des Masterstudiums

Zugangsvoraussetzungen

Abschluss des Masterstudiums

Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung

Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am

6. Dezember 2004.

§2

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bache­lorstudium und einem darauf aufbauenden Master­studium. Den Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, einen Studienabschnitt von ein bis zwei Semestern im Ausland zu absolvieren. Die im Aus­land erbrachten Leistungen werden in der Regel auf das Studium angerechnet( s.§ 12). Das Studium des Erweiterungsfachs ist auf der Stufe des Bache­lorstudiums und das Ergänzungsstudium im Mas­terstudium angesiedelt.

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