Heft 
(2005) 11
Seite
430
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­

schriften

Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Lehramt Chemie an der Universität Potsdam

Vom 10. Februar 2005

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat am 10. Februar 2005 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgen­de Ordnung für den Lehramtsstudiengang Chemie erlassen:

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums

Anerkennung von Leistungen Leistungspunkte

Leistungserfassungsprozess

Bachelorstudium und Erweiterungsstudium Ziel des Bachelorstudiums

I.

§ 1

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Vorliegende Ordnung beruht auf dem Ersten Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004. Sie gilt für das Lehramtsstudium Che­mie an Gymnasien sowie für das Lehramt für die Bil­dungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen.

( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt wer­den, in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Chemieunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden notwendiges chemisches Fach­wissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermitt­lung und für Chemielehrer unverzichtbare experimen­telle Fertigkeiten an. Die Studierenden erlangen Wis­sen und die Fähigkeiten, Zusammenhänge zwischen Umwelt zu Natur Chemie- chemischer Industrie erkennen, zu werten und in der Schule zu vermitteln.

§2

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Gliederung des Studiums

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( 1) Das Studium besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium im Umfang von drei Jahren und einem darauf aufbauenden Masterstudium von zwei beziehungsweise eineinhalb Jahren. Beide Stu­diengänge modular aufgebaut. In den Pflichtmodulen werden sowohl grundlegende Kenntnisse Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und der Fachdidaktik Chemie[ Grundmodule( G)] als auch vertiefende Fachkenntnisse[ vertiefendes Fachmodul ( V)] erworben. Das vertiefende Fachmodul umfasst Teilmodule, die in der Anzahl im jeweiligen Studien­gang variieren. Mit dem Wahlpflichtmodul( W) werden die Fachkenntnisse weiter vertieft und angewendet. Die Inhalte des Wahlpflichtmoduls werden vom Studieren­den selbstständig so aus einer Liste möglicher Teilmo­dule ausgewählt, dass die vorgegebene Anzahl von Leistungspunkten mindestens erreicht wird.

Inhalt

I.

§ 1

§ 2

Gliederung des Studiums

§ 3

Dauer des Studiums

§ 4

Abschlussgrade

§ 5

Studien- und Lehrformen

§ 6

Prüfungsausschuss

§ 7

Nachteilsausgleich

§ 8

§ 9

§ 10

§ 1

Belegung von Lehrveranstaltungen

§ 12

Notenskala

§ 13

§ 14

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung

II.

§ 15

§ 16

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

III.

§ 20

Ziel des Masterstudiums

§ 21

§ 22

Inhalt des Masterstudiums

§ 23

Masterarbeit

§ 24

IV.

§ 25

§26

§ 27

Abschluss des Masterstudiums

Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Studienverlaufsplan

( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Bil­dungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach 2. Fach

Zugangsvoraussetzungen

Abschluss des Bachelorstudiums

Masterstudium und Ergänzungsstudium

Zugangsvoraussetzungen

1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 10. März 2005.

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymna­sien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

2. Fach

Erziehungswissenschaften

Bachelorarbeit

89 LP

70 LP

15 LP

6 LP

180 LP

69 LP

70 LP

Erziehungswissenschaften Primarstufenspezifischer Bereich

20 LP

15 LP

Bachelorarbeit

6 LP

180 LP

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