I. Rechts- und Verwaltungsvor
schriften
Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Chemie an der Universität Potsdam
Vom 10. Februar 2005
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat am 10. Februar 2005 auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Chemie erlassen:
Allgemeiner Teil
Inhalt und Ziel des Studiums
Anerkennung von Leistungen Leistungspunkte
Leistungserfassungsprozess
Bachelorstudium und Erweiterungsstudium Ziel des Bachelorstudiums
I.
§ 1
Allgemeiner Teil
Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Vorliegende Ordnung beruht auf dem Ersten Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004. Sie gilt für das Lehramtsstudium Chemie an Gymnasien sowie für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen.
( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Chemieunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden notwendiges chemisches Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und für Chemielehrer unverzichtbare experimentelle Fertigkeiten an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, Zusammenhänge zwischen Umwelt zu Natur Chemie- chemischer Industrie erkennen, zu werten und in der Schule zu vermitteln.
§2
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Gliederung des Studiums
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( 1) Das Studium besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium im Umfang von drei Jahren und einem darauf aufbauenden Masterstudium von zwei beziehungsweise eineinhalb Jahren. Beide Studiengänge modular aufgebaut. In den Pflichtmodulen werden sowohl grundlegende Kenntnisse Chemie, Physik, Mathematik, Informatik und der Fachdidaktik Chemie[ Grundmodule( G)] als auch vertiefende Fachkenntnisse[ vertiefendes Fachmodul ( V)] erworben. Das vertiefende Fachmodul umfasst Teilmodule, die in der Anzahl im jeweiligen Studiengang variieren. Mit dem Wahlpflichtmodul( W) werden die Fachkenntnisse weiter vertieft und angewendet. Die Inhalte des Wahlpflichtmoduls werden vom Studierenden selbstständig so aus einer Liste möglicher Teilmodule ausgewählt, dass die vorgegebene Anzahl von Leistungspunkten mindestens erreicht wird.
Inhalt
I.
§ 1
§ 2
Gliederung des Studiums
§ 3
Dauer des Studiums
§ 4
Abschlussgrade
§ 5
Studien- und Lehrformen
§ 6
Prüfungsausschuss
§ 7
Nachteilsausgleich
§ 8
§ 9
§ 10
§ 1
Belegung von Lehrveranstaltungen
§ 12
Notenskala
§ 13
§ 14
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung
II.
§ 15
§ 16
§ 17
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 18
Bachelorarbeit
§ 19
III.
§ 20
Ziel des Masterstudiums
§ 21
§ 22
Inhalt des Masterstudiums
§ 23
Masterarbeit
§ 24
IV.
§ 25
§26
§ 27
Abschluss des Masterstudiums
Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module Anlage 2: Studienverlaufsplan
( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
1. Fach 2. Fach
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss des Bachelorstudiums
Masterstudium und Ergänzungsstudium
Zugangsvoraussetzungen
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 10. März 2005.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach
2. Fach
Erziehungswissenschaften
Bachelorarbeit
89 LP
70 LP
15 LP
6 LP
180 LP
69 LP
70 LP
Erziehungswissenschaften Primarstufenspezifischer Bereich
20 LP
15 LP
Bachelorarbeit
6 LP
180 LP
( 4
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20
1.
12PPN
2.
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