Heft 
(2005) 11
Seite
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( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien

gliedert sich wie folgt:

1. Fach

2. Fach

Erziehungswissenschaften

Praktikum

Masterarbeit

25 LP 25 LP 30 LP

20 LP

20 LP)

120 LP

§ 4

Abschlussgrade

Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Chemie das erste Fach verleiht die Universität Potsdam durch die Mathematisch­Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Education", abgekürzt als ,, B.Ed." bzw. ,, M.Ed.".

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( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Bil­dungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

20 LP

Primarstufenspezifischer Bereich

10 LP

Erziehungswissenschaften

25 LP

Praktikum

20 LP

15 LP)

90 LP

Masterarbeit

§3 Dauer des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Im Bachelorstudium werden Grundla­gen der Anorganischen, Organischen und Physikali­schen Chemie gelegt und dafür notwendige Kenntnisse in Mathematik und Physik erworben. Ein Schwerpunkt des Bachelorstudiums liegt in der Ausbildung experi­menteller Fertigkeiten der Studierenden, die Voraus­setzung für die Gestaltung von experimentellem Che­mieunterricht sind sowie in der Vermittlung grundle­gender chemiedidaktischer Kenntnisse. Zum Bache­lorstudium gehört die Anfertigung einer Bachelorar­beit.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester ein­schließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterar­beit. Das Masterstudium umfasst einzelne Fachmodule die der weiteren Vertiefung der Ausbildung in Anorga­nischer, Organischer und Physikalischer Chemie be­sonders aber der Verknüpfung von fachspezifischer und fachdidaktischer Ausbildung dienen.

( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihen­folge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinan­der auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abge­stimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Einschreibevoraussetzungen für einzelne Modulveran­staltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der speziell für Lehramts­studierende zuständige Studienfachberaterin/ Studien­fachberater der Chemie bzw. die/ der Prüfungsaus­schussvorsitzende Hilfe.

§ 5 Studien- und Lehrformen

Die Lehrveranstaltungen sind in Modulen zusammen­gefasst. Ein Modul ist eine inhaltlich zusammenhän­gende, thematisch und zeitlich in sich abgeschlossene Lehreinheit, zu deren Abschluss Prüfungen bezie­hungsweise prüfungsrelevante Studienleistungen er­bracht werden müssen. Das Studium setzt die Teilnah­me und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor- und Nachbereitung voraus. Lehrfor­men sind:

- Vorlesungen( V),

sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranzie­hung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.

Seminare( S),

sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkom­plexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.

- Übungen( Ü),

sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbständige Lösung von Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen in ihrem Mittelpunkt.

- Praktika( P),

sie dienen der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Beherrschung fachspezifischer Arbeitsmethoden und vor allem für das Experimentie­ren im Chemieunterricht.

In Seminaren, Übungen und Praktika werden erwor­bene Fachkenntnisse sowie entwickelte Fähigkeiten und Fertigkeiten Berufs orientierend in enger Verbin­dung mit unterrichtsrelevanten Inhalten gefestigt, ver­tieft und weiterentwickelt.

§ 6

Prüfungsausschuss

( 1) Der Prüfungsausschuss für das Fach Chemie ist zuständig für alle Fragen zu den Lehramtsstudiengän­gen im Fach Chemie. Er wird vom Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen- Fakultät be­stellt. Ihm gehören drei Hochschullehrer/ innen der Chemie, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine Mit­arbeiterin der Chemie und ein Student bzw. eine Stu­dentin an.

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