( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien
gliedert sich wie folgt:
1. Fach
2. Fach
Erziehungswissenschaften
Praktikum
Masterarbeit
25 LP 25 LP 30 LP
20 LP
20 LP)
120 LP
§ 4
Abschlussgrade
Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Chemie das erste Fach verleiht die Universität Potsdam durch die MathematischNaturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Education", abgekürzt als ,, B.Ed." bzw. ,, M.Ed.".
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( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
1. Fach
20 LP
Primarstufenspezifischer Bereich
10 LP
Erziehungswissenschaften
25 LP
Praktikum
20 LP
15 LP)
90 LP
Masterarbeit
§3 Dauer des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Im Bachelorstudium werden Grundlagen der Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie gelegt und dafür notwendige Kenntnisse in Mathematik und Physik erworben. Ein Schwerpunkt des Bachelorstudiums liegt in der Ausbildung experimenteller Fertigkeiten der Studierenden, die Voraussetzung für die Gestaltung von experimentellem Chemieunterricht sind sowie in der Vermittlung grundlegender chemiedidaktischer Kenntnisse. Zum Bachelorstudium gehört die Anfertigung einer Bachelorarbeit.
( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit. Das Masterstudium umfasst einzelne Fachmodule die der weiteren Vertiefung der Ausbildung in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie besonders aber der Verknüpfung von fachspezifischer und fachdidaktischer Ausbildung dienen.
( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Einschreibevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der speziell für Lehramtsstudierende zuständige Studienfachberaterin/ Studienfachberater der Chemie bzw. die/ der Prüfungsausschussvorsitzende Hilfe.
§ 5 Studien- und Lehrformen
Die Lehrveranstaltungen sind in Modulen zusammengefasst. Ein Modul ist eine inhaltlich zusammenhängende, thematisch und zeitlich in sich abgeschlossene Lehreinheit, zu deren Abschluss Prüfungen beziehungsweise prüfungsrelevante Studienleistungen erbracht werden müssen. Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor- und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:
- Vorlesungen( V),
sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.
Seminare( S),
sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkomplexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.
- Übungen( Ü),
sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbständige Lösung von Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen in ihrem Mittelpunkt.
- Praktika( P),
sie dienen der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Beherrschung fachspezifischer Arbeitsmethoden und vor allem für das Experimentieren im Chemieunterricht.
In Seminaren, Übungen und Praktika werden erworbene Fachkenntnisse sowie entwickelte Fähigkeiten und Fertigkeiten Berufs orientierend in enger Verbindung mit unterrichtsrelevanten Inhalten gefestigt, vertieft und weiterentwickelt.
§ 6
Prüfungsausschuss
( 1) Der Prüfungsausschuss für das Fach Chemie ist zuständig für alle Fragen zu den Lehramtsstudiengängen im Fach Chemie. Er wird vom Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen- Fakultät bestellt. Ihm gehören drei Hochschullehrer/ innen der Chemie, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Chemie und ein Student bzw. eine Studentin an.
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