Heft 
(2005) 11
Seite
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4. Didaktik

Grundmo­dul

GlDid Einführung in das

2 LP

Unterrichten fremder

Sprachen

Aufbau­modul

Alpid Planung und Gestal- 3 LP tung des Englisch­

unterrichts

V1pid Sprache im Eng­

3 LP

lischunterricht

V2Did Literatur und Kultur 3 LP im Englischunterricht

8 LP

Zu belegen sind je eine obligatorische Veranstal­tung aus dem Grundmodul und dem Aufbaumodul Alpid sowie eine wahl- obligatorische Veranstaltung aus V1Did oder V2 Did. Im Rahmen einer wahlobliga­torischen Veranstaltung ist eine Hausarbeit zu schreiben( Thesenpapier, zwei LP).

5. Berufsfeldbezogenes Fachmodul

Aufbau- A1 Bf Planung und fach- 3 LP module liche Gestaltung des

Englischunterrichts mit

Schulbezug

A2Bf Berufsrelevante

sprachwissenschaftli­

che Übung zum Spracherwerb oder

Bilingualismus

5 LP

die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß ent­nommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit hat die/ der Kandidat/ in zu versichern, dass sie/ er sie selbstständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.

( 4) Im Übrigen gelten die Vorschriften des§ 23 ( Masterarbeit) analog.

§ 19

Abschluss des Bachelorstudiums

Die Bachelorprüfung im Fach gilt als bestanden, sobald alle Leistungspunkte gemäß§ 17 erbracht wurden. Die Graduierung gemäß§ 13 Abs. 1 er­folgt, sobald alle Leistungspunkte in allen Berei­chen gemäß§ 2 Abs. 2 bzw. 3 sowie der Nachweis über eine Lehrveranstaltung Sprecherziehung er­bracht wurden.

III.

2 LP

§ 20

Zu belegen sind eine obligatorische Veranstaltung aus A1 Bf sowie eine wahlobligatorische sprachwis­senschaftliche Übung zu A7Lin oder A8 Lin in Ver­bindung mit der entsprechenden Vorlesung.

§ 18

Bachelorarbeit

( 1) In den Bachelorstudiengängen für Englisch ist in der Regel im ersten Fach eine Abschlussarbeit ( Bachelorarbeit) zu schreiben. Sie wird mit insge­samt sechs LP bewertet. Die Bachelorarbeit darf maximal einmal wiederholt werden.

( 2) Alle Professorinnen und Professoren und alle promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Anglistik und Amerikanistik können ein Thema für die Bachelorarbeit stellen. Die Bear­beitungszeit beträgt sechs Wochen. Ist der Themen­steller kein/ e Professor/ in des Instituts, muss die Zweitkorrektur von einer Professorin/ einem Profes­sor vorgenommen werden. Die Bachelorarbeit ist in der Regel im letzten Semester des Bachelorstudien­gangs zu erstellen. Die Vergabe der Arbeit erfolgt frühestens zu Beginn und spätestens zwei Monate vor dem Abschluss des Lehrveranstaltungszeit­raums des Semesters.

( 3) Die Bachelorarbeit ist mit Maschine geschrie­ben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit,

Masterstudium und Ergänzungsstudium

Ziel des Masterstudiums

( 1) Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufs­qualifizierenden Abschluss des Studiums für das Lehramtsstudium in Englisch in einem auf dem Bachelorstudium aufbauenden Studiengang. Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob der Kandi­dat/ die Kandidatin die Bereiche und Methoden des Englischen umfassend überblickt und sich in einem Schwerpunkt des Faches so spezialisiert hat, dass er/ sie mit der Anfertigung der Masterarbeit einen eigenen Forschungsbeitrag darin leisten kann. Der Masterabschluss qualifiziert für das Lehramt

( 2) Im Ergänzungsstudium wird die Lehrbefähi­gung für die Sekundarstufe I/ Primarstufe um eine Ausbildung für die Sekundarstufe II/ Gymnasium ergänzt. Voraussetzung für die Aufnahme eines Ergänzungsstudiums ist das Vorliegen einer Lehr­befähigung für das betreffende Fach für die Sekun­darstufe I und/ oder Primarstufe.

§ 21

Zugangsvoraussetzungen

( 1) Bewerbungen auf Zulassung zum Masterstu­diengang sind schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen, der die Einzelheiten des Bewer­bungsverfahrens regelt und über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet.

( 2) Die Zulassung muss in der Regel versagt wer­den, wenn die angemessenen Vorleistungen( in der Regel mindestens der Bachelorabschluss im Sinne dieser Ordnung) nicht erfüllt sind. Falls ein Nach­holbedarf innerhalb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den

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