4. Didaktik
Grundmodul
GlDid Einführung in das
2 LP
Unterrichten fremder
Sprachen
Aufbaumodul
Alpid Planung und Gestal- 3 LP tung des Englisch
unterrichts
V1pid Sprache im Eng
3 LP
lischunterricht
V2Did Literatur und Kultur 3 LP im Englischunterricht
8 LP
Zu belegen sind je eine obligatorische Veranstaltung aus dem Grundmodul und dem Aufbaumodul Alpid sowie eine wahl- obligatorische Veranstaltung aus V1Did oder V2 Did. Im Rahmen einer wahlobligatorischen Veranstaltung ist eine Hausarbeit zu schreiben( Thesenpapier, zwei LP).
5. Berufsfeldbezogenes Fachmodul
Aufbau- A1 Bf Planung und fach- 3 LP module liche Gestaltung des
Englischunterrichts mit
Schulbezug
A2Bf Berufsrelevante
sprachwissenschaftli
che Übung zum Spracherwerb oder
Bilingualismus
5 LP
die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit hat die/ der Kandidat/ in zu versichern, dass sie/ er sie selbstständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
( 4) Im Übrigen gelten die Vorschriften des§ 23 ( Masterarbeit) analog.
§ 19
Abschluss des Bachelorstudiums
Die Bachelorprüfung im Fach gilt als bestanden, sobald alle Leistungspunkte gemäß§ 17 erbracht wurden. Die Graduierung gemäß§ 13 Abs. 1 erfolgt, sobald alle Leistungspunkte in allen Bereichen gemäß§ 2 Abs. 2 bzw. 3 sowie der Nachweis über eine Lehrveranstaltung Sprecherziehung erbracht wurden.
III.
2 LP
§ 20
Zu belegen sind eine obligatorische Veranstaltung aus A1 Bf sowie eine wahlobligatorische sprachwissenschaftliche Übung zu A7Lin oder A8 Lin in Verbindung mit der entsprechenden Vorlesung.
§ 18
Bachelorarbeit
( 1) In den Bachelorstudiengängen für Englisch ist in der Regel im ersten Fach eine Abschlussarbeit ( Bachelorarbeit) zu schreiben. Sie wird mit insgesamt sechs LP bewertet. Die Bachelorarbeit darf maximal einmal wiederholt werden.
( 2) Alle Professorinnen und Professoren und alle promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Anglistik und Amerikanistik können ein Thema für die Bachelorarbeit stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Ist der Themensteller kein/ e Professor/ in des Instituts, muss die Zweitkorrektur von einer Professorin/ einem Professor vorgenommen werden. Die Bachelorarbeit ist in der Regel im letzten Semester des Bachelorstudiengangs zu erstellen. Die Vergabe der Arbeit erfolgt frühestens zu Beginn und spätestens zwei Monate vor dem Abschluss des Lehrveranstaltungszeitraums des Semesters.
( 3) Die Bachelorarbeit ist mit Maschine geschrieben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit,
Masterstudium und Ergänzungsstudium
Ziel des Masterstudiums
( 1) Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums für das Lehramtsstudium in Englisch in einem auf dem Bachelorstudium aufbauenden Studiengang. Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob der Kandidat/ die Kandidatin die Bereiche und Methoden des Englischen umfassend überblickt und sich in einem Schwerpunkt des Faches so spezialisiert hat, dass er/ sie mit der Anfertigung der Masterarbeit einen eigenen Forschungsbeitrag darin leisten kann. Der Masterabschluss qualifiziert für das Lehramt
( 2) Im Ergänzungsstudium wird die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I/ Primarstufe um eine Ausbildung für die Sekundarstufe II/ Gymnasium ergänzt. Voraussetzung für die Aufnahme eines Ergänzungsstudiums ist das Vorliegen einer Lehrbefähigung für das betreffende Fach für die Sekundarstufe I und/ oder Primarstufe.
§ 21
Zugangsvoraussetzungen
( 1) Bewerbungen auf Zulassung zum Masterstudiengang sind schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen, der die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens regelt und über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet.
( 2) Die Zulassung muss in der Regel versagt werden, wenn die angemessenen Vorleistungen( in der Regel mindestens der Bachelorabschluss im Sinne dieser Ordnung) nicht erfüllt sind. Falls ein Nachholbedarf innerhalb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin/ den
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