gelegt werden, der keine Fachkenntnisse voraussetzt. Der Lesetext soll einen Umfang von 4.000 bis 5.500 Druckzeichen( etwa 700 bis 800 Wörter) haben.
( b) Dauer der Teilprüfung
ca. 90 Minuten( incl. Lesezeit)
( c) Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung im Leseverstehen ist abhängig von der Struktur des Prüfungstextes. Das Textverstehen kann durch Beantwortung von Fragen zum Textinhalt, Darstellung der Argumentationsstruktur, durch Zusammenfassung, Darstellung der Gliederung, Formulieren von Überschriften, Erläuterung von Textstellen usw. überprüft werden. Die Aufgabenstellung im Bereich Strukturen beinhaltet das Erkennen, Verstehen und Anwenden wissenschaftssprachlich relevanter Strukturen. Diese Aufgabenstellung soll die Besonderheiten des zugrunde gelegten Textes zum Gegenstand haben( z.B. syntaktisch, morphologisch, lexikalisch, textsortenbezogen) und kann u.a. Ergänzungen, Fragen zum Verstehen komplexer Strukturen sowie verschiedene Arten von Umformungen( Paraphrasierung, Transformation) beinhalten. Sie soll vom Umfang ca. 25% dieser Teilprüfung umfassen.
( d) Bewertung
Die Leistung ist nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben zu bewerten. Dabei sind bei den Aufgaben zum Leseverstehen inhaltliche Aspekte stärker zu berücksichtigen als sprachliche Korrektheit, bei den Aufgaben zu den Strukturen ist nach sprachlicher Richtigkeit zu bewerten.
3. Vorgabenorientierte Textproduktion
Die Kandidatin/ der Kandidat soll nachweisen, dass sie/ er in der Lage ist, sich selbstständig und zusammenhängend zu einem studienbezogenen und/ oder wissenschaftsorientierten Thema schriftlich zu äußern.
( a) Aufgabenstellung
Der Text soll einen Umfang von 200 Wörtern haben und soll mindestens eine der sprachlichen Handlungen aus den folgenden Gruppen beinhalten:
a) Beschreiben, Vergleichen, Beispiele anführen b) Argumentieren, Kommentieren, Bewerten
Vorgaben zur Textproduktion können sein: Schaubilder, Diagramme, Stichwortlisten, Zitate. Sie darf nicht den Charakter eines freien Aufsatzes annehmen. Durch die Aufgabenstellung soll ausgeschlossen werden, dass die Aufgaben schematisch durch vorformulierte Passagen gelöst werden können.
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( b) Dauer der Teilprüfung
ca. 60 Minuten
( c) Bewertung
Zu bewerten sind neben inhaltlichen( Textaufbau und Kohärenz) vor allem sprachliche Aspekte( Korrektheit, Wortwahl, Syntax). Die sprachlichen Aspekte sind stärker zu berücksichtigen.
§ 13
Mündliche Prüfung
( a) Art der Prüfung
Die Kandidatin/ der Kandidat soll nachweisen, dass sie/ er studienrelevante sprachliche Handlungen ( Informieren, Begründen, Einschätzen, Einwenden, Erklären, Erläutern, Fragen, Nachfragen usw.) spontan, fließend und angemessen ausführen sowie sie rezipieren kann und relevante Interaktionsstrategien( Sprecherwechsel, Kooperieren, um Klärung bitten usw.) beherrscht.
( b) Vorbereitungszeit: 15 Minuten
( c) Dauer der Prüfung: max. 20 Minuten
( d) Aufgabenstellung und Durchführung Die mündliche Prüfung besteht aus einem monologischen Beitrag( alternativ: Kurzvortrag) möglichst beschreibender Art von maximal 5 Minuten und einem anschließenden Dialog mit den Prüfern von maximal 15 Minuten. Grundlage der mündlichen Prüfung sollen ein kurzer, nicht zu komplexer und sprachlich nicht zu schwieriger Text und/ oder ein Schaubild u.a. sein
( e) Bewertung
Die Leistung wird bewertet nach
der inhaltlichen Angemessenheit, Verständlichkeit und Selbstständigkeit der Aussagen,
- dem Gesprächsverhalten,
- sprachlicher Korrektheit und lexikalischer Differenziertheit,
- Artikulation und Intonation.
III.
Schlussbestimmungen
§ 14
Übergangsbestimmungen und
In- Kraft- Treten
( 1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft und ersetzt die Prüfungsordnung vom 23. Oktober 1997( AmBek 1/98, S. 7).
( 2) Wiederholungsprüfungen finden nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung statt, die der ersten Prüfung zu Grunde lag.
508
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KZ 001