Heft 
(2005) 12
Seite
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nung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studi­um an deutschen Hochschulen entspricht.

( 4) Jede Kandidatin/ jeder Kandidat kann ihre/ seine Prüfungsunterlagen einsehen, sobald alle Ergebnis­se vorliegen.

§10 Einsprüche

( 1) Einsprüche gegen die Bewertung sind mit schriftlicher Begründung spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses bei der/ dem Prü­fungsvorsitzenden geltend zu machen.

( 2) Der Prüfungsausschuss berät Einsprüche auf seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung und teilt seine Entscheidungen der Antragstellerin/ dem An­tragsteller spätestens nach 14 Tagen einschließlich einer Rechtsbehelfsbelehrung schriftlich mit.

§ 11

Prüfungstermine

( 1) Die Prüfung findet mindestens zweimal jährlich statt. Die entsprechenden Termine werden rechtzei­tig im Studienangebot der Universität Potsdam veröffentlicht.

( 2) Die zur Prüfung zugelassenen Studienbewerbe­rinnen/ Studienbewerber erhalten vom Akademi­schen Auslandsamt eine schriftliche Einladung zur Prüfung mit genauen Angaben der Prüfungsmodali­täten.

II.

Besondere Prüfungsbestimmungen

§ 12

Schriftliche Prüfung

( 1) Die schriftliche Prüfung umfasst drei Teilprü­fungen aus mindestens zwei Themenbereichen, die folgende Aufgabenbereiche umfassen:

1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes 2. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftlicher Strukturen

3. Vorgabenorientierte Textproduktion

( 2) Die schriftliche Prüfung dauert ca. vier Zeit­

stunden.

( 3) Bei der Bearbeitung sind Wörterbücher zugelas­sen. Elektronische und andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Über die Zulässigkeit entscheidet der Prü­fungsausschuss.

( 4) Teilprüfungen

1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes Die Kandidaten sollen zeigen, dass sie Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich

mit Verständnis folgen, sinnvoll Notizen dazu an­fertigen und damit arbeiten können.

( a) Art und Umfang des Textes

Es soll ein Text zugrunde gelegt werden, welcher der Kommunikationssituation Vorlesung angemes­sen Rechnung trägt. Der Text setzt keine Fach­kenntnisse voraus, ggf. nur solche, die Gegenstand eines vorausgegangenen fachspezifisch orientierten Unterrichts waren. Der Hörtext soll einen Umfang von 5.500 bis 7.000 Druckzeichen( etwa 800 bis 950 Wörter) haben.

( b) Durchführung

Der Hörtext wird zweimal präsentiert. Dabei dürfen Notizen gemacht werden. Die Art der Präsentation soll der Kommunikationssituation Vorlesung/ Übung angemessen Rechnung tragen. Dem Text entspre­chend ist die Angabe von Namen, Daten und schwierigen Fachausdrücken oder die Veranschau­lichung durch visuelle Hilfsmittel zulässig.

( c) Dauer der Teilprüfung

Bearbeitungszeit( ohne Vorentlastung und Vor­tragszeit) bis zu 50 Minuten( je nach Aufgabenstel­lung)

( d) Aufgabenstellung

Die Art der Aufgabenstellung ist abhängig von der speziellen Struktur des Textes. Sie soll insbesonde­re das inhaltliche Verstehen sowie das Erkennen der Themenstruktur und der Textorganisation zum Gegenstand haben. Es können verschiedenartige und miteinander kombinierbare Aufgaben gestellt werden, wie Strukturskizze, Resümee, Darstellung eines Gedankenganges, Beantwortung von Fragen. Eine zusammenhängende inhaltliche Wiedergabe eines Vortragsteils ist wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung.

( e) Bewertung

Die Leistung ist zu bewerten nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgabe. Dabei sind sowohl inhaltliche als auch sprachliche Aspekte in Abhängigkeit von der jewei­ligen Aufgabenstellung zu bewerten, wobei insge­samt die inhaltliche Bewertung überwiegt.

2. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen Die Kandidatin der Kandidat soll zeigen, dass sie/ er einen schriftlich vorgelegten Text verstehen und sich damit auseinandersetzen kann. Sie sollen außerdem nachweisen, dass sie wissenschafts­sprachlich relevante Strukturen in einem vorge­gebenen Text erkennen, verstehen und sie anwen­den können.

( a) Art und Umfang des Textes

Es soll ein weitgehend authentischer, studien­bezogener bzw. wissenschaftsorientierter Text vor­

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