S
nung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen entspricht.
( 4) Jede Kandidatin/ jeder Kandidat kann ihre/ seine Prüfungsunterlagen einsehen, sobald alle Ergebnisse vorliegen.
§10 Einsprüche
( 1) Einsprüche gegen die Bewertung sind mit schriftlicher Begründung spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses bei der/ dem Prüfungsvorsitzenden geltend zu machen.
( 2) Der Prüfungsausschuss berät Einsprüche auf seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung und teilt seine Entscheidungen der Antragstellerin/ dem Antragsteller spätestens nach 14 Tagen einschließlich einer Rechtsbehelfsbelehrung schriftlich mit.
§ 11
Prüfungstermine
( 1) Die Prüfung findet mindestens zweimal jährlich statt. Die entsprechenden Termine werden rechtzeitig im Studienangebot der Universität Potsdam veröffentlicht.
( 2) Die zur Prüfung zugelassenen Studienbewerberinnen/ Studienbewerber erhalten vom Akademischen Auslandsamt eine schriftliche Einladung zur Prüfung mit genauen Angaben der Prüfungsmodalitäten.
II.
Besondere Prüfungsbestimmungen
§ 12
Schriftliche Prüfung
( 1) Die schriftliche Prüfung umfasst drei Teilprüfungen aus mindestens zwei Themenbereichen, die folgende Aufgabenbereiche umfassen:
1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes 2. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftlicher Strukturen
3. Vorgabenorientierte Textproduktion
( 2) Die schriftliche Prüfung dauert ca. vier Zeit
stunden.
( 3) Bei der Bearbeitung sind Wörterbücher zugelassen. Elektronische und andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Über die Zulässigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
( 4) Teilprüfungen
1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes Die Kandidaten sollen zeigen, dass sie Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich
mit Verständnis folgen, sinnvoll Notizen dazu anfertigen und damit arbeiten können.
( a) Art und Umfang des Textes
Es soll ein Text zugrunde gelegt werden, welcher der Kommunikationssituation Vorlesung angemessen Rechnung trägt. Der Text setzt keine Fachkenntnisse voraus, ggf. nur solche, die Gegenstand eines vorausgegangenen fachspezifisch orientierten Unterrichts waren. Der Hörtext soll einen Umfang von 5.500 bis 7.000 Druckzeichen( etwa 800 bis 950 Wörter) haben.
( b) Durchführung
Der Hörtext wird zweimal präsentiert. Dabei dürfen Notizen gemacht werden. Die Art der Präsentation soll der Kommunikationssituation Vorlesung/ Übung angemessen Rechnung tragen. Dem Text entsprechend ist die Angabe von Namen, Daten und schwierigen Fachausdrücken oder die Veranschaulichung durch visuelle Hilfsmittel zulässig.
( c) Dauer der Teilprüfung
Bearbeitungszeit( ohne Vorentlastung und Vortragszeit) bis zu 50 Minuten( je nach Aufgabenstellung)
( d) Aufgabenstellung
Die Art der Aufgabenstellung ist abhängig von der speziellen Struktur des Textes. Sie soll insbesondere das inhaltliche Verstehen sowie das Erkennen der Themenstruktur und der Textorganisation zum Gegenstand haben. Es können verschiedenartige und miteinander kombinierbare Aufgaben gestellt werden, wie Strukturskizze, Resümee, Darstellung eines Gedankenganges, Beantwortung von Fragen. Eine zusammenhängende inhaltliche Wiedergabe eines Vortragsteils ist wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung.
( e) Bewertung
Die Leistung ist zu bewerten nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgabe. Dabei sind sowohl inhaltliche als auch sprachliche Aspekte in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabenstellung zu bewerten, wobei insgesamt die inhaltliche Bewertung überwiegt.
2. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen Die Kandidatin der Kandidat soll zeigen, dass sie/ er einen schriftlich vorgelegten Text verstehen und sich damit auseinandersetzen kann. Sie sollen außerdem nachweisen, dass sie wissenschaftssprachlich relevante Strukturen in einem vorgegebenen Text erkennen, verstehen und sie anwenden können.
( a) Art und Umfang des Textes
Es soll ein weitgehend authentischer, studienbezogener bzw. wissenschaftsorientierter Text vor
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