Heft 
(2005) 12
Seite
474
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­schriften

- Vorläufige-

Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Lehramt Geographie an der Universität Potsdam

Vom 18. März 2005

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Branden­burgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fas­sung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Geographie erlassen: ¹

Inhalt

I.

Allgemeiner Teil

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Än­derung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004( GVBl. I S. 7) findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.

( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewähl­ten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaft­lich fundierten Fachunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden notwendiges geogra­phisches Fachwissen, fachspezifische Arbeitsmetho­den und Methoden der Wissensvermittlung im Fach Geographie an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, raumbezogene Prozesse und raumbezogenes menschliches Handeln zu erklären, zu bewerten und in der Schule zu vermitteln.

I.

Allgemeiner Teil

တာ

§ 1

§ 2

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums

§3

Dauer des Studiums

§ 4

Abschlussgrade

§ 5

Studien- und Lehrformen

§ 6

Prüfungsausschuss

§7

Nachteilsausgleich

§ 8

Anerkennung von Leistungen

§9

Leistungspunkte

§ 10

Leistungserfassungsprozess

§ 11

Belegung von Lehrveranstaltungen

§12

Notenskala

§13

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen

2. Fach

§ 14

II.

§ 15

§ 16

Versäumnis, Täuschung

Bachelorstudium

Zugangsvoraussetzungen

Erziehungswissenschaften

§2

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudi­um und einem darauf aufbauenden Masterstudium.

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gym­nasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

( davon: Bachelorarbeit

95 LP

6 LP)

70 LP

15 LP

180 LP

Ziel des Bachelorstudiums

§ 17

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 18

Bachelorarbeit

§ 19

III.

§ 20

Abschluss des Bachelorstudiums

Masterstudium

Ziel des Masterstudiums

( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

§21

Zugangsvoraussetzungen

§22

Inhalt des Masterstudiums

§23

Masterarbeit

§ 24

Abschluss des Masterstudiums

1. Fach

75 LP

( davon: Bachelorarbeit

6 LP)

2. Fach

70 LP

Erziehungswissenschaften

15 LP

Primarstufenspezifischer Bereich

20 LP

180 LP

IV.

§ 25

§ 26

§27

Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Beschreibung der Module

Anlage 2: Studienverlaufsplan

Anlage 3: Wahlpflichtmodulkataloge

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 29. März 2005 befristet bis zum 30. September 2005.

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( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymna­sien gliedert sich wie folgt:

2. Fach

Erziehungswissenschaften

Praktikum Masterarbeit

25 LP

25 LP

30 LP

20 LP

20 LP

120 LP

1. Fach