I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Vorläufige-
Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Geographie an der Universität Potsdam
Vom 18. März 2005
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Geographie erlassen: ¹
Inhalt
I.
Allgemeiner Teil
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004( GVBl. I S. 7) findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.
( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes einen lebensnahen und wissenschaftlich fundierten Fachunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden notwendiges geographisches Fachwissen, fachspezifische Arbeitsmethoden und Methoden der Wissensvermittlung im Fach Geographie an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, raumbezogene Prozesse und raumbezogenes menschliches Handeln zu erklären, zu bewerten und in der Schule zu vermitteln.
I.
Allgemeiner Teil
တာ တ
§ 1
§ 2
Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums
§3
Dauer des Studiums
§ 4
Abschlussgrade
§ 5
Studien- und Lehrformen
§ 6
Prüfungsausschuss
§7
Nachteilsausgleich
§ 8
Anerkennung von Leistungen
§9
Leistungspunkte
§ 10
Leistungserfassungsprozess
§ 11
Belegung von Lehrveranstaltungen
§12
Notenskala
§13
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen
2. Fach
§ 14
II.
§ 15
§ 16
Versäumnis, Täuschung
Bachelorstudium
Zugangsvoraussetzungen
Erziehungswissenschaften
§2
Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Masterstudium.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach
( davon: Bachelorarbeit
95 LP
6 LP)
70 LP
15 LP
180 LP
Ziel des Bachelorstudiums
§ 17
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 18
Bachelorarbeit
§ 19
III.
§ 20
Abschluss des Bachelorstudiums
Masterstudium
Ziel des Masterstudiums
( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
§21
Zugangsvoraussetzungen
§22
Inhalt des Masterstudiums
§23
Masterarbeit
§ 24
Abschluss des Masterstudiums
1. Fach
75 LP
( davon: Bachelorarbeit
6 LP)
2. Fach
70 LP
Erziehungswissenschaften
15 LP
Primarstufenspezifischer Bereich
20 LP
180 LP
IV.
§ 25
§ 26
§27
Übergangs- und Schlussbestimmungen Ungültigkeit der Graduierung Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1: Beschreibung der Module
Anlage 2: Studienverlaufsplan
Anlage 3: Wahlpflichtmodulkataloge
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 29. März 2005 befristet bis zum 30. September 2005.
474
( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
2. Fach
Erziehungswissenschaften
Praktikum Masterarbeit
25 LP
25 LP
30 LP
20 LP
20 LP
120 LP
1. Fach