( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
1. Fach
20 LP
Primarstufenspezifischer Bereich
10 LP
Erziehungswissenschaften
30 LP
Praktikum
10 LP
Masterarbeit
20 LP
90 LP
§3
Dauer des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester.
( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit.
( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Einschreibevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Im Einzelfall sind Abweichungen von der Lehrkraft im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss zu regeln. Bei der individuellen Studienplanung bieten die speziell für Lehramtsstudierende zuständige Studienfachberaterin bzw. der Studienfachberater der Geographie oder die bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende Hilfe.
§ 4 Abschlussgrade
Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Geographie das erste Fach, verleiht die Universität Potsdam durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Education", abgekürzt als ,, BEd." bzw. ,, MEd.".
formen sowie ihre Vor- und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:
- Vorlesungen( V),
sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.
- Seminare( S),
sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkomplexe. Die zu erbringenden Leistungen sind in der Regel Referat, Protokoll und Hausarbeit.
- Übungen( Ü),
sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbstständige Lösung von Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen im Mittelpunkt.
- Praktika( P),
sie dienen der Vertiefung und Anwendung didaktisch- methodischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Geographieunterricht. Sie werden durch das Fachgebiet Didaktik begleitet und entsprechend der Praktikumordnung der Universität durchgeführt.
- Schulpraktische Studien( SPS),
sie sind Teil der Ausbildung in der Didaktik der Geographie. Sie beinhalten Hospitationen sowie aktive Mitwirkung am Unterrichtsgeschehen und sollen einen Einblick in den späteren Berufseinsatz geben.
- Geländekurse/ Geländepraktika( G),
sie sind praktische Tätigkeiten außerhalb der Universität. Sie dienen dem Erwerb von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Beherrschung fachspezifischer Arbeitsmethoden und werden in der Regel im Anschluss an den Vorlesungszeitraum als Komplexpraktika absolviert. Geländekurse sind vorund nachzubereiten.
- Kolloquien( K)
sie sind Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen Forschungsergebnissen von 45 bis 90 Minuten Dauer und können in Verbindung mit den einzelnen Lehrveranstaltungen in die jeweiligen Module integriert sein.
§ 5 Studien- und Lehrformen
Die Lehrveranstaltungen sind in Modulen zusammengefasst: Ein Modul ist eine inhaltlich zusammenhängende, thematisch und zeitlich in sich abgeschlossene Lehreinheit, zu deren Abschluss prüfungsrelevante Studienleistungen erbracht werden müssen. Das Studium setzt die regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehr
§ 6 Prüfungsausschuss
( 1) Vom Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät wird für den Lehramtsstudiengang für Geographie auf Vorschlag des Instituts für Geographie ein Prüfungsausschuss bestellt, dem drei Professoren bzw. Professorinnen des Faches, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine aka
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