Heft 
(2005) 12
Seite
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( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Se­kundarstufe I und die Primarstufe an allgemein bil­denden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

20 LP

Primarstufenspezifischer Bereich

10 LP

Erziehungswissenschaften

30 LP

Praktikum

10 LP

Masterarbeit

20 LP

90 LP

§3

Dauer des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums be­trägt sechs Semester.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekun­darstufe I und der Primarstufe an allgemein bilden­den Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester einschließlich der Zeit für die Anferti­gung der Masterarbeit.

( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienver­laufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Einschreibevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Im Einzelfall sind Abweichungen von der Lehrkraft im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss zu regeln. Bei der individuellen Studienplanung bieten die speziell für Lehramtsstudierende zuständige Studien­fachberaterin bzw. der Studienfachberater der Geo­graphie oder die bzw. der Prüfungsausschussvorsit­zende Hilfe.

§ 4 Abschlussgrade

Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Geographie das erste Fach, verleiht die Universität Potsdam durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Edu­cation", abgekürzt als ,, BEd." bzw. ,, MEd.".

formen sowie ihre Vor- und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:

- Vorlesungen( V),

sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heran­ziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtli­cher Form dargestellt.

- Seminare( S),

sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themen­komplexe. Die zu erbringenden Leistungen sind in der Regel Referat, Protokoll und Hausarbeit.

- Übungen( Ü),

sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbstständige Lösung von Übungsauf­gaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen im Mittelpunkt.

- Praktika( P),

sie dienen der Vertiefung und Anwendung didak­tisch- methodischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Geographieunterricht. Sie werden durch das Fachge­biet Didaktik begleitet und entsprechend der Prakti­kumordnung der Universität durchgeführt.

- Schulpraktische Studien( SPS),

sie sind Teil der Ausbildung in der Didaktik der Geographie. Sie beinhalten Hospitationen sowie aktive Mitwirkung am Unterrichtsgeschehen und sollen einen Einblick in den späteren Berufseinsatz geben.

- Geländekurse/ Geländepraktika( G),

sie sind praktische Tätigkeiten außerhalb der Univer­sität. Sie dienen dem Erwerb von praktischen Fähig­keiten und Fertigkeiten für die Beherrschung fach­spezifischer Arbeitsmethoden und werden in der Regel im Anschluss an den Vorlesungszeitraum als Komplexpraktika absolviert. Geländekurse sind vor­und nachzubereiten.

- Kolloquien( K)

sie sind Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen Forschungsergebnissen von 45 bis 90 Minuten Dauer und können in Verbindung mit den einzelnen Lehrveranstaltungen in die jeweiligen Module integriert sein.

§ 5 Studien- und Lehrformen

Die Lehrveranstaltungen sind in Modulen zusam­mengefasst: Ein Modul ist eine inhaltlich zusam­menhängende, thematisch und zeitlich in sich abge­schlossene Lehreinheit, zu deren Abschluss prü­fungsrelevante Studienleistungen erbracht werden müssen. Das Studium setzt die regelmäßige Teil­nahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehr­

§ 6 Prüfungsausschuss

( 1) Vom Fakultätsrat der Mathematisch- Natur­wissenschaftlichen Fakultät wird für den Lehramts­studiengang für Geographie auf Vorschlag des Insti­tuts für Geographie ein Prüfungsausschuss bestellt, dem drei Professoren bzw. Professorinnen des Fa­ches, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine aka­

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