Heft 
(2005) 13
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den von der weiteren Teilnahme an dem aktuellen Leistungserfassungsschritt ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird der betreffende Leistungserfas­sungsschritt mit ,, nicht ausreichend" bewertet.

II.

§ 15

Bachelorstudium und Erweiterungsstu­

dium

Ziel des Bachelorstudiums

( 1) Der akademische Grad Bachelor of Education im Lehramtsstudium Informatik stellt einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss dar. Durch diesen Abschluss wird festgestellt, dass der/ die Kandidat/ in die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, grundlegende Methoden und Erkenntnisse der Informatik anzu­wenden und die für den frühen Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkennt­nisse erworben hat. Die Lehrinhalte konzentrieren sich auf berufsfeldbezogene wissenschaftliche und praktische Grundlagen des Faches sowie erzie­hungswissenschaftliche und didaktisch- methodische Grundkenntnisse. Der Bachelorabschluss qualifi­ziert nicht für das Lehramt.

( 2) Im Erweiterungsstudium wird eine Lehrbefähi­gung für das Fach Informatik erworben, wenn die­ses Fach nicht Gegenstand eines Bachelorstudiums oder eines zurückliegenden Lehramtsstudiums ist bzw. war. Eine Veränderung des Lehramts, das in zwei anderen Fächern erworben wurde, erfolgt durch das Erweiterungsstudium nicht. Das Erweite­rungsstudium kann studienbegleitend oder bei Vor­liegen eines Abschlusses für zwei Fächer absolviert werden.

§ 16 Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für das Studium im Lehramtsstudi­um Informatik an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechts­vorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eingangsprüfung nach§ 25 Abs. 3 BbgHG.

§16a

Informatikfächer

Zum erfolgreichen Abschluss der Informatikstu­diengänge an der Universität Potsdam ist eine breite Kombination von Themenkomplexen in hinreichen­der Tiefe zu studieren. Es werden die folgenden fünf Teilgebiete( Fächer) der Informatik unterschie­

den:

- Theoretische Informatik

- Praktische Informatik

- Technische Informatik

-Angewandte Informatik

- Humanwissenschaftliche Informatik.

-

Diese fünf Teilgebiete werden als Informatikfächer bezeichnet. Mit der Ankündigung einer Lehrveran­staltung gibt der Lehrende die Fachzuordnung sei­ner Lehrveranstaltung an.

§ 17 Inhalt des Bachelorstudiums

( 1) Im Bachelorstudium für das erste Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Lehrveran­staltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:

Pflichtmodule Kerninformatik

-

-

- Rechner- und Netzbetrieb I

- Mathematik für Informatiker II

- Technische Grundlagen I

60 LP

Grundlagen der Programmierung I Grundlagen der Programmierung II

6 LP

6 LP

6 LP

- Rechner- und Netzbetrieb II

6 LP

- Mathematik für Informatiker I

6 LP

6 LP

6 LP

6 LP

6 LP

6 LP

Pflichtmodule Fachdidaktik

9 LP

-

Didaktik der Informatik I

6 LP

3 LP

5 LP

-

Technische Grundlagen II

- Theoretische Informatik I

- Theoretische Informatik II

- Schulpraktische Studien

Berufsfeldbezogenes Pflichtmodul

aus einem der Informatikfächer Praktische Infor­matik" oder ,, Angewandte Informatik".

Wahlobligatorische Module

15 LP

aus mindestens drei Informatikfächern gemäß§16a je 4 LP, darunter mindestens ein Seminar oder eine Projektgruppe.

( 2) Im Bachelorstudium für das erste Fach für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen sind folgende Lehr­veranstaltungen in den aufgeführten Modulen zu belegen:

Pflichtmodule Kerninformatik

48 LP

- Grundlagen der Programmierung I

6 LP

- Grundlagen der Programmierung II

6 LP

- Rechner- und Netzbetrieb I

6 LP

-

- Rechner- und Netzbetrieb II

6 LP

-

- Mathematik für Informatiker I

6 LP

-

- Mathematik für Informatiker II

6 LP

Technische Grundlagen I

6 LP

-

Theoretische Informatik I

6 LP

Pflichtmodule Fachdidaktik

9 LP

-

- Didaktik der Informatik I

6 LP

- Schulpraktische Studien

3 LP

Berufsfeldbezogenes Pflichtmodul

5 LP

aus einem der Informatikfächer ,, Praktische Infor­matik oder, Angewandte Informatik.

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