§ 27 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft
Treten
( 1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2006/2007 treten für die Studierenden des Lehramtsstudien
ganges Informatik die Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Informatik an der Universität Potsdam vom 4. Juli 1996, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam( AmBek. UP Nr. 13/1997 S. 255), außer Kraft.
Anlage 1: Beschreibung der Module
A. Bachelorstudium- Pflichtmodule
Grundlagen der Programmierung I 10001
Titel
Nummer
Leistungspunkte
6
SWS
4
Bestandteile
Inhalt
Mögliche Prüfungselemente
Mögliche Prüfungsvorleistungen
- Vorlesung
Übung
Einführung in die Problemlösung mit Algorithmen und Programmen, Grundlagen der Programmiersprachen
- Vortrag
- Fachgespräch
- Projektbearbeitung
-
Klausur
- schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben
- mündliche Mitarbeit in Übungsgruppen
Grundlagen der Programmierung II
Titel
Nummer
10002
Leistungspunkte
6
SWS
4
Bestandteile
Inhalt
Prüfungselemente
Mögliche Prüfungs
vorleistungen
Titel
- Vorlesung
- Übung
Algorithmen und Datenstrukturen, Komplexität
- Vortrag
- Fachgespräch
- Projektbearbeitung
Klausur
schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben
mündliche Mitarbeit in Übungsgruppen
Rechner- und Netzbetrieb I
Nummer
10003
Leistungspunkte
6
SWS
4
Bestandteile
Inhalt
Prüfungselemente
Mögliche Prüfungsvorleistungen
-
Vorlesung
- Übung
Grundlagen von Betriebssystemen, Arbeiten in Netzwerkumgebungen, Einführung in die Programmiersprache Java
- Vortrag
- Fachgespräch
- Projektbearbeitung
Klausur
- schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben
- mündliche Mitarbeit in Übungsgruppen
519