- Vorläufige-
Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Mathematik
an der Universität Potsdam
Vom 10. Februar 2005
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) am 10. Februar 2005 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Mathematik erlassen: ¹
Inhalt
Allgemeiner Teil
Inhalt und Ziel des Studiums
I.
Allgemeiner Teil
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt Mathematik für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.
( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes wissenschaftlich fundierten Fachunterricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studierenden mathematisches Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtbare Fertigkeiten zur eigenständigen Lösung mathematischer Probleme an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, Zusammenhänge zu erkennen und in der Schule zu vermitteln.
I.
§ 1
§2
Gliederung des Studiums
§ 3
Dauer des Studiums
§ 4
Abschlussgrade
§5
Studien- und Lehrformen
§ 6
Lehrveranstalter/ innen
§ 7
Prüfungsausschuss
§ 8
Nachteilsausgleich
§9
Anerkennung von Leistungen
§ 10
Leistungspunkte
§ 11
Prüfer/ innen, Beisitzer/ innen
§ 12
Leistungserfassungsprozess
§2
Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudium und einem darauf aufbauenden Masterstudium.
( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt Mathematik an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
§ 13
Wiederholung von Prüfungsleistungen zur
Notenverbesserung( Freiversuch)
1. Fach
95 LP
§ 14
Prüfungsanmeldung
( davon: Bachelorarbeit
6 LP)
§ 15
Notenskala
2. Fach
70 LP
§ 16
§ 17
Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung
Erziehungswissenschaften
15 LP
180 LP
II.
Bachelorstudium und Erweiterungsstudi
um
§ 18
Ziel des Bachelorstudiums
§ 19
Zugangsvoraussetzungen
( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
§ 20
Inhalt des Bachelorstudiums
§ 21
Bachelorarbeit
§ 22
Abschluss des Bachelorstudiums
III.
§ 23
§ 24
Masterstudium und Ergänzungsstudium
Ziel des Masterstudiums
Zugangsvoraussetzungen
§ 25 Inhalt des Masterstudiums
§ 26
§ 27
IV.
Masterarbeit
Abschluss des Masterstudiums
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 28 Ungültigkeit der Graduierung
§ 29
Übergangsbestimmungen
§ 30 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Modulbeschreibungen
( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach
2. Fach
Erziehungswissenschaften
Masterarbeit
Praktikum
25 LP
25 LP
30 LP
20 LP
20 LP
120 LP
1. Fach
75 LP
( davon: Bachelorarbeit
6 LP)
2. Fach
70 LP
Erziehungswissenschaften
15 LP
Primarstufenspezifischer Bereich
20 LP
180 LP
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 29. März 2005 befristet bis zum 30. September 2005.
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( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Se
kundarstufe I und die Primarstufe an
allgemeinbil
denden Schulen gliedert sich wie folgt: