Heft 
(2005) 13
Seite
524
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- Vorläufige-

Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Lehramt Mathematik

an der Universität Potsdam

Vom 10. Februar 2005

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Branden­burgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fas­sung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 393) am 10. Feb­ruar 2005 folgende Ordnung für den Lehramtsstu­diengang Mathematik erlassen: ¹

Inhalt

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums

I.

Allgemeiner Teil

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Än­derung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt Mathema­tik für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen so­wie für das Lehramt an Gymnasien statt.

( 2) Im Studium sollen die Studierenden befähigt werden, in den Klassenstufen des von ihnen gewähl­ten Lehramtes wissenschaftlich fundierten Fachun­terricht zu gestalten. Dazu eignen sich die Studieren­den mathematisches Fachwissen, fachspezifische Methoden der Wissensvermittlung und unverzichtba­re Fertigkeiten zur eigenständigen Lösung mathema­tischer Probleme an. Die Studierenden erlangen Wissen und die Fähigkeiten, Zusammenhänge zu erkennen und in der Schule zu vermitteln.

I.

§ 1

§2

Gliederung des Studiums

§ 3

Dauer des Studiums

§ 4

Abschlussgrade

§5

Studien- und Lehrformen

§ 6

Lehrveranstalter/ innen

§ 7

Prüfungsausschuss

§ 8

Nachteilsausgleich

§9

Anerkennung von Leistungen

§ 10

Leistungspunkte

§ 11

Prüfer/ innen, Beisitzer/ innen

§ 12

Leistungserfassungsprozess

§2

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstudi­um und einem darauf aufbauenden Masterstudium.

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt Mathema­tik an Gymnasien gliedert sich wie folgt:

§ 13

Wiederholung von Prüfungsleistungen zur

Notenverbesserung( Freiversuch)

1. Fach

95 LP

§ 14

Prüfungsanmeldung

( davon: Bachelorarbeit

6 LP)

§ 15

Notenskala

2. Fach

70 LP

§ 16

§ 17

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen Versäumnis, Täuschung

Erziehungswissenschaften

15 LP

180 LP

II.

Bachelorstudium und Erweiterungsstudi­

um

§ 18

Ziel des Bachelorstudiums

§ 19

Zugangsvoraussetzungen

( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein­bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

§ 20

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 21

Bachelorarbeit

§ 22

Abschluss des Bachelorstudiums

III.

§ 23

§ 24

Masterstudium und Ergänzungsstudium

Ziel des Masterstudiums

Zugangsvoraussetzungen

§ 25 Inhalt des Masterstudiums

§ 26

§ 27

IV.

Masterarbeit

Abschluss des Masterstudiums

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 28 Ungültigkeit der Graduierung

§ 29

Übergangsbestimmungen

§ 30 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Modulbeschreibungen

( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymna­sien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

2. Fach

Erziehungswissenschaften

Masterarbeit

Praktikum

25 LP

25 LP

30 LP

20 LP

20 LP

120 LP

1. Fach

75 LP

( davon: Bachelorarbeit

6 LP)

2. Fach

70 LP

Erziehungswissenschaften

15 LP

Primarstufenspezifischer Bereich

20 LP

180 LP

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 29. März 2005 befristet bis zum 30. September 2005.

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( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Se­

kundarstufe I und die Primarstufe an

allgemeinbil­

denden Schulen gliedert sich wie folgt: