1. Fach
20 LP
Primarstufenspezifischer Bereich
10 LP
Erziehungswissenschaften
25 LP
Praktikum
Masterarbeit
20 LP
15 LP
§ 3 Dauer des Studiums
90 LP
( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Im Bachelorstudium werden zunächst die grundlegenden Methoden, Fragestellungen, Fakten und Theorien der Fachwissenschaft vermittelt. Eine intensive fachdidaktische Ausbildung dient dem Ziel, das erworbene Wissen berufsfeldspezifisch anwenden und vermitteln zu können.
( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit. Das Masterstudium umfasst einzelne Fachmodule, die sowohl der weiteren Vertiefung der fachspezifischen Ausbildung als auch der Verknüpfung von fachspezifischer und fachdidaktischer Ausbildung dienen.
( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Teilnahmevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der Prüfungsausschussvorsitzende oder von ihm/ ihr benannte Personen sowie der/ die Studienfachberater/ in Hilfe.
§ 4
Abschlussgrade
Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Mathematik das erste Fach verleiht die Universität Potsdam durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Education", abgekürzt als ,, B.Ed." bzw. ,, M.Ed.".
§ 5 Studien- und Lehrformen
Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vorund Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:
Vorlesungen( V),
dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heran
ziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.
-
- Seminare( S),
dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkomplexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.
- Übungen( Ü),
sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Übungen können folgende Inhalte haben( i) die selbständige Bearbeitung von theoretischen oder praktischen Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und deren Diskussion,( ii) schulpraktische Übungen.
- Praktika( P),
dienen der Vertiefung des Fachwissens durch Aneignung und Anwendung fachspezifischer Arbeitsmethoden.
§ 6 Lehrveranstalter/ innen
Soweit in dieser Studien- und Prüfungsordnung der Begriff der Lehrveranstalter/ innen verwendet wird, unterfallen diesem Begriff die Hochschullehrer der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam sowie ordentliche Professorinnen und Professoren die gemeinsam von der Universität Potsdam mit außeruniversitären Einrichtungen berufen sind und ordentliche Professoren anderer Universitäten soweit sie Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen in den Bachelor- oder Masterstudiengängen für das Lehramt Mathematik anbieten. Andere Personen können vom Prüfungsausschuss und nach Zustimmung des Institutsrates des Instituts für Mathematik als Lehrveranstalter/ innen zugelassen werden. Der Prüfungsausschuss veröffentlicht zu Beginn jedes Studienjahres eine Liste der Lehrveranstalter/ innen. Lehrveranstalter/ innen sind gleichzeitig Prüfer der von ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen. Lehrveranstalter/ innen sind in allen Belangen dieser Studienordnung zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Sofern sie nicht dem öffentlichen Dienst angehören, sind sie durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses entsprechend zu verpflichten.
§ 7
Prüfungsausschuss
( 1) Vom Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät wird auf Vorschlag des Instituts für Mathematik für den Lehramtsstudiengang ein Prüfungsausschuss bestellt, dem drei Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen des Faches, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Faches und ein Student bzw. eine Studentin angehören.
( 2) Die Amtszeit des Prüfungsausschusses beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitgliedes ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des Ausschusses üben ihr Amt nach Ablauf einer Amtsperiode weiter aus, bis die Nachfolger ihr Amt
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