Heft 
(2005) 17
Seite
560
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Anglistik/ Amerikanistik der Universität Potsdam erforderlich ist.

( 2) Der Nachweis der Eignung ist Voraussetzung für ein Studium am Institut für Anglis­tik/ Amerikanistik der Universität Potsdam. Er muss vor der Bewerbung erbracht sein.

§2

ထာ

Gegenstand und Umfang der Eignungs­feststellungsprüfung

( 1) Die Eignungsfeststellungsprüfung wird am Sprachenzentrum der Universität Potsdam von hauptamtlich beschäftigten Lehrpersonen durchge­führt und bewertet.

( 2) Gegenstand der Eignungsfeststellungsprüfung sind Sprachkompetenzen in den Bereichen

- Orthographie

§5

Teilnahmebedingungen

An der Eignungsfeststellungsprüfung kann teilneh­men, wer

-

-

die allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsbe­rechtigung erworben hat,

- den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsbe­rechtigung anstrebt,

Schülerin bzw. Schüler der Abiturjahrgangsstufe ist und nach Abschluss des Abiturs am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Potsdam ein Anglistikstudium aufnehmen will oder

das an einer anderen Hochschule begonnene Stu­dium an der Universität Potsdam fortsetzen möchte.

§ 6

Protokoll

-

Wortschatz

- Grammatik

- Hörverstehen

( 3) Die schriftliche Eignungsfeststellungsprüfung hat einen Umfang von 90 Minuten und besteht aus zwei Teilen:

a) Wortschatz/ Grammatiktest( 60 Minuten) b) Diktat( 30 Minuten)

( 4) Die Eignungsfeststellungsprüfung wird an ei­nem Tag absolviert.

§3

Nachteilsausgleich

Weist ein/ e Studierende/ r nach, dass er/ sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Eig­nungsfeststellungsprüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, werden vom Sprachenzentrum in Absprache mit dem Prüfling geeignete Maßnahmen festgelegt, durch die gleich­wertige Prüfungsleistungen innerhalb einer verlän­gerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form er­bracht werden können. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist rechtzeitig, spätestens mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung zu stellen.

§ 4 Termine

( 1) Die Termine für die Eignungsfeststellungsprü­fung( i. d. R. zwei Prüfungen pro Jahr) werden auf der Homepage des Sprachenzentrums und des Insti­tuts für Anglistik/ Amerikanistik veröffentlicht.

( 2) Die Anmeldung erfolgt elektronisch, spätestens sieben Kalendertage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin beim Sprachenzentrum der Universität Pots­dam( Homepage des Sprachenzentrums).

( 1) Der Prüfungsbogen dient gleichzeitig als Prü­fungsprotokoll.

( 2) Das Protokoll ist von den Prüferinnen/ Prüfern zu unterzeichnen.

§ 7

Feststellung der sprachpraktischen Eig­

nung

( 1) Die zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Pots­dam notwendige allgemeine Sprachkompetenz ist festgestellt, wenn mindestens 65% der zu errei­chenden Punktzahl nachgewiesen werden.

( 2) Die zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Pots­dam notwendige allgemeine Sprachkompetenz ist ebenfalls festgestellt, wenn folgende äquivalente Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können: TOEFL- computer test 250 Pkt.; TOEFL paper and pencil test 600 Pkt.; Cambridge Certificate of Profi­ciency A, B; Cambridge Certificate of Advanced English A, B.

§ 8

Bescheinigung und Gültigkeitsdauer

( 1) Ist die Eignungsfeststellungsprüfung bestanden, erhält die Bewerberin/ der Bewerber eine Beschei­nigung mit folgendem Wortlaut: Die Bewerbe­rin/ der Bewerber hat die Eignungsfeststellungsprü­fung für die Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Pots­dam am bestanden. Diese Bestäti­gung ist für die Dauer von 14 Monaten gültig."

( 2) Der Nachweis hat Gültigkeit für die Dauer von 14 Monaten.

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