Anglistik/ Amerikanistik der Universität Potsdam erforderlich ist.
( 2) Der Nachweis der Eignung ist Voraussetzung für ein Studium am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Potsdam. Er muss vor der Bewerbung erbracht sein.
§2
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Gegenstand und Umfang der Eignungsfeststellungsprüfung
( 1) Die Eignungsfeststellungsprüfung wird am Sprachenzentrum der Universität Potsdam von hauptamtlich beschäftigten Lehrpersonen durchgeführt und bewertet.
( 2) Gegenstand der Eignungsfeststellungsprüfung sind Sprachkompetenzen in den Bereichen
- Orthographie
§5
Teilnahmebedingungen
An der Eignungsfeststellungsprüfung kann teilnehmen, wer
-
-
die allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung erworben hat,
- den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung anstrebt,
Schülerin bzw. Schüler der Abiturjahrgangsstufe ist und nach Abschluss des Abiturs am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Potsdam ein Anglistikstudium aufnehmen will oder
das an einer anderen Hochschule begonnene Studium an der Universität Potsdam fortsetzen möchte.
§ 6
Protokoll
-
Wortschatz
- Grammatik
- Hörverstehen
( 3) Die schriftliche Eignungsfeststellungsprüfung hat einen Umfang von 90 Minuten und besteht aus zwei Teilen:
a) Wortschatz/ Grammatiktest( 60 Minuten) b) Diktat( 30 Minuten)
( 4) Die Eignungsfeststellungsprüfung wird an einem Tag absolviert.
§3
Nachteilsausgleich
Weist ein/ e Studierende/ r nach, dass er/ sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Eignungsfeststellungsprüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, werden vom Sprachenzentrum in Absprache mit dem Prüfling geeignete Maßnahmen festgelegt, durch die gleichwertige Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden können. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist rechtzeitig, spätestens mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung zu stellen.
§ 4 Termine
( 1) Die Termine für die Eignungsfeststellungsprüfung( i. d. R. zwei Prüfungen pro Jahr) werden auf der Homepage des Sprachenzentrums und des Instituts für Anglistik/ Amerikanistik veröffentlicht.
( 2) Die Anmeldung erfolgt elektronisch, spätestens sieben Kalendertage vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Sprachenzentrum der Universität Potsdam( Homepage des Sprachenzentrums).
( 1) Der Prüfungsbogen dient gleichzeitig als Prüfungsprotokoll.
( 2) Das Protokoll ist von den Prüferinnen/ Prüfern zu unterzeichnen.
§ 7
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Feststellung der sprachpraktischen Eig
nung
( 1) Die zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Potsdam notwendige allgemeine Sprachkompetenz ist festgestellt, wenn mindestens 65% der zu erreichenden Punktzahl nachgewiesen werden.
( 2) Die zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Potsdam notwendige allgemeine Sprachkompetenz ist ebenfalls festgestellt, wenn folgende äquivalente Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können: TOEFL- computer test 250 Pkt.; TOEFL paper and pencil test 600 Pkt.; Cambridge Certificate of Proficiency A, B; Cambridge Certificate of Advanced English A, B.
§ 8
Bescheinigung und Gültigkeitsdauer
( 1) Ist die Eignungsfeststellungsprüfung bestanden, erhält die Bewerberin/ der Bewerber eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut:„ Die Bewerberin/ der Bewerber hat die Eignungsfeststellungsprüfung für die Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik/ Amerikanistik der Universität Potsdam am bestanden. Diese Bestätigung ist für die Dauer von 14 Monaten gültig."
( 2) Der Nachweis hat Gültigkeit für die Dauer von 14 Monaten.
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