Heft 
(2005) 18
Seite
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( 2) Fachspezifische Module des Teil I des Bachelorstudiengangs

Modultitel

Umfang( LP)

Anorganische und Bioanorgani- Vertiefte Kenntnisse der Anorganischen und Grundla-( 4,5)

sche Chemie

Humanbiologie

zu vermittelndes Lernziel

gen der Bioanorganischen Chemie

Grundlagen der Stammes- und Individualentwicklung.( 5) Praktische Grundlagen der Humananatomie und Ver­fahren zur Quantifizierung menschlicher Körpermaße

( 6)

Grundkenntnisse über den Aufbau und die Funktion der( 9) inneren Organe des Menschen sowie Grundlagen der Humanernährung

Immunologie und Biotechnolo- Grundlagen Immunologie und Biotechnologie

gie

Humane Ernährungsbiologie

( 3) Pflichtmodule des Teil II des Bachelorstudiengangs

Modultitel

Biochemie der Ernährung

zu vermittelndes Lernziel

Umfang( LP)

Biochemische und pathobiochemische Grundlagen

( 7,5)

der Stoffwechselregulation und ihrer Entgleisung bei ernährungsbedingten Erkrankungen

Ernährungstoxikologie

Toxikologische Grundlagen zur Beurteilung von( 7,5) ernährungsrelevanten Substanzen mit gesundheits­schädigender Wirkung

Ernährungsmedizin- und Epidemio- Grundlagen der Epidemiologie, Klinik, Prävention( 6)

logie

Lebensmittelchemie

und Therapie ernährungsbedingter Krankheiten, Grundlagen ernährungsepidemiologischer Arbeits­methoden.

Grundlagen der Eigenschaften und Umwandlungen( 7,5)

der Lebensmittel und ihrer Inhaltsstoffe einschließ­

lich der Grundlagen des Lebensmittelrechts

Physiologie und Pathophysiologie Physiologische und pathophysiologische Grundla-( 7,5) d. Ernährung gen der Ernährung sowie ernährungsbedingter Er­krankungen

Praktikum Grundlagen ernäh­rungswissenschaftlicher experimen­teller Methoden

Schwerpunktpraktikum

§32

Bachelorarbeit

Vermittlung eines Einblicks in die elementaren( 8) biochemischen, zellbiologischen, toxikologischen, physiologischen und lebensmittelanalytischen Techniken der experimentellen Ernährungswissen­schaft

Vertiefung theoretischer und praktischer Kenntnisse( 3) zur Vorbereitung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit wird im Teil II des Studiums in der Regel im Laufe des 6. Fachsemesters durchge­führt. Der Gesamtaufwand der Arbeit darf 12 Leis­tungspunkte, entsprechend 45 Arbeitstage, nicht überschreiten. Eine Teilung des Bearbeitungszeit­raums in mehrere Abschnitte ist zulässig. Die Ar­beit kann in Abteilungen eines Hochschullehrers, der am Unterricht des Teil II des Bachelorstudiums beteiligt ist oder, nach Zustimmung durch den Prü­fungsausschuss, in auf verwandten Gebieten arbei­tenden universitären oder außeruniversitären For­schungseinrichtungen durchgeführt werden.

§ 33 Umfang, Form und Note der Bache­lorprüfung

( 1) Die Bachelorprüfung besteht aus der studienbe­gleitenden Prüfungen zu den Modulen entsprechend § 31 sowie der Bachelorarbeit.

( 2) Die Note der Bachelorprüfung ergibt sich aus dem um die Leistungspunkte und einen Wichtungs­faktor gewichteten, auf die erste Nachkommastelle gerundeten Mittelwert der Noten der einzelnen Module mit der unter§ 14 Abs. 5 aufgeführten Ausnahme sowie der Bachelorarbeit. Für die ge­meinsamen Module der Life Science- Studiengänge beträgt der Wichtungsfaktor 1, für die fachspezifi­schen Module, die Module des Teils II des Bache­lorstudiums und die Bachelorarbeit beträgt der Wichtungsfaktor 2.

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