Heft 
(2005) 18
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ordnung vorgesehenen Fristen abgelegt werden. Die Fristen dürfen aus diesem Grund maximal um zwei Semester verlängert werden.

Teil III: Bachelorstudium

§ 27 Ziel des Bachelorstudiums

( 1) Das Bachelorstudium vermittelt die fachlichen und interdisziplinären Kenntnisse, wissenschaftli­chen Fähigkeiten und Methoden, die für einen ers­ten berufsqualifizierenden Abschluss erforderlich sind.

( 2) Der Abschluss ,, Bachelor of Science" im Stu­diengang Biowissenschaften soll insbesondere solche naturwissenschaftlichen Grundlagen vermit­teln, die eine Basis für Tätigkeiten in biotechnolo­gischen oder biomedizinischen Unternehmen, in biowissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, im angewandten Umwelt- und Naturschutz, in Bera­tungs- und Bildungseinrichtungen, Verbänden und Behörden oder den Medien darstellen. Es sollen grundlegende Kenntnisse, Methoden und Fähigkei­ten in der Forschung vermittelt werden. Der Bache­lor- Grad ist in der Regel Voraussetzung für weiter­führende Studien im In- und Ausland. Er dient der Vorbereitung auf einen der drei konsekutiven Mas­terstudiengänge( 1) Ökologie, Evolution und Natur­schutz( Ecology, Evolution and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) und( 3) Biochemie( Bioche­mistry). Außerdem legt er ein Fundament für ande­re auf dem naturwissenschaftlichen Bachelor auf­bauende Qualifikationen z. B. in Umwelt- und Patentrecht, Planung, Erwachsenenbildung oder Journalismus.

§ 28 Zulassungsvoraussetzung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zum Bache­lorstudium Biowissenschaften an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fach­richtungsbezogenen Eignungsprüfung nach§ 25 Abs. 3 BbgHG.

( 2) Solide Grundkenntnisse in den naturwissen­schaftlichen Basisdisziplinen sowie Sicherheit im Deutschen und Englischen in Wort und Schrift sind eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Biowissenschaften. Daher sollten entsprechende Kenntnisse durch den Schulabschluss oder entspre­chende international anerkannte Zertifikate nach­gewiesen werden können.

§29

Aufbau des Bachelorstudiums

( 1) Das Bachelorstudium vermittelt zunächst das erforderliche naturwissenschaftliche Basiswissen in Mathematik, Statistik, Physik, Allgemeiner und Anorganischer Chemie, Organischer Chemie, Phy­sikalischer Chemie und Biochemie sowie die biolo­gischen Grundlagen in der Molekular- und Zellbio­logie, Botanik, Zoologie, Mikrobiologie, Genetik, Pflanzen- und Tierphysiologie. Für die Teilnahme an Modulen kann die erfolgreiche Absolvierung anderer Module Voraussetzung sein.

( 2) Innerhalb des Bachelorstudiums Biowissen­schaften können die drei Spezialisierungsrichtungen Organismische Biologie, Molekularbiologie/ Phy­siologie und Biochemie studiert werden.

( 3) Die weiterführenden Module des Bachelorstu­dienganges dienen der fachspezifischen Erweite­rung und Vertiefung der Ausbildung in einer der drei Spezialisierungsrichtungen. Dies soll- wie auch die Anfertigung der Bachelorarbeit- die Stu­dierenden auf eine berufliche Tätigkeit in der von ihnen gewählten Spezialisierungsrichtung vorberei­

ten.

( 4) Im Rahmen der Spezialisierung ist eine Bache­lorarbeit anzufertigen. Dabei handelt es sich um eine experimentelle oder theoretische Arbeit, die einen Umfang von 12 Leistungspunkten hat und entsprechend etwa 45 Arbeitstage umfassen soll.

( 5) Der Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums erforderlichen Module beträgt 180 Leistungspunkte.

§ 30

Inhalte des Bachelorstudiums

sowie

Der Bachelorstudiengang Biowissenschaften glie­dert sich in gemeinsame Pflichtmodule aller Life Science- Studiengänge fachspezifische Pflicht- und Wahlpflichtmodule entsprechend der gewählten Spezialisierungsrichtung. In den Modu­len können einige Veranstaltungen obligatorisch, andere wahl- obligatorisch sein. Im Schwerpunkt Organismische Biologie werden weitere 33 Leis­tungspunkte in frei wählbaren Wahlpflichtmodulen, die in einem sinnvollen inhaltlichen Zusammen­hang mit der Organismischen Biologie stehen, erworben. Als Wahlpflichtmodule A können Ver­anstaltungen des Instituts für Biochemie und Biolo­gie, als Wahlpflichtmodule B Veranstaltungen der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät

belegt werden. Veranstaltungen anderer Fakultäten ( z. B. Umweltrecht) können auf Antrag anerkannt werden. Den Umfang und die übergeordneten Lernziele der jeweiligen Module regelt die Studien­ordnung. Die Modulbeschreibungen werden vom Prüfungsausschuss zu Beginn jeden Studienjahres entsprechend der sich stetig fortentwickelnden

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