ordnung vorgesehenen Fristen abgelegt werden. Die Fristen dürfen aus diesem Grund maximal um zwei Semester verlängert werden.
Teil III: Bachelorstudium
§ 27 Ziel des Bachelorstudiums
( 1) Das Bachelorstudium vermittelt die fachlichen und interdisziplinären Kenntnisse, wissenschaftlichen Fähigkeiten und Methoden, die für einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erforderlich sind.
( 2) Der Abschluss ,, Bachelor of Science" im Studiengang Biowissenschaften soll insbesondere solche naturwissenschaftlichen Grundlagen vermitteln, die eine Basis für Tätigkeiten in biotechnologischen oder biomedizinischen Unternehmen, in biowissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, im angewandten Umwelt- und Naturschutz, in Beratungs- und Bildungseinrichtungen, Verbänden und Behörden oder den Medien darstellen. Es sollen grundlegende Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten in der Forschung vermittelt werden. Der Bachelor- Grad ist in der Regel Voraussetzung für weiterführende Studien im In- und Ausland. Er dient der Vorbereitung auf einen der drei konsekutiven Masterstudiengänge( 1) Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation),( 2) Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) und( 3) Biochemie( Biochemistry). Außerdem legt er ein Fundament für andere auf dem naturwissenschaftlichen Bachelor aufbauende Qualifikationen z. B. in Umwelt- und Patentrecht, Planung, Erwachsenenbildung oder Journalismus.
§ 28 Zulassungsvoraussetzung
( 1) Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Biowissenschaften an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eignungsprüfung nach§ 25 Abs. 3 BbgHG.
( 2) Solide Grundkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Basisdisziplinen sowie Sicherheit im Deutschen und Englischen in Wort und Schrift sind eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Biowissenschaften. Daher sollten entsprechende Kenntnisse durch den Schulabschluss oder entsprechende international anerkannte Zertifikate nachgewiesen werden können.
§29
Aufbau des Bachelorstudiums
( 1) Das Bachelorstudium vermittelt zunächst das erforderliche naturwissenschaftliche Basiswissen in Mathematik, Statistik, Physik, Allgemeiner und Anorganischer Chemie, Organischer Chemie, Physikalischer Chemie und Biochemie sowie die biologischen Grundlagen in der Molekular- und Zellbiologie, Botanik, Zoologie, Mikrobiologie, Genetik, Pflanzen- und Tierphysiologie. Für die Teilnahme an Modulen kann die erfolgreiche Absolvierung anderer Module Voraussetzung sein.
( 2) Innerhalb des Bachelorstudiums Biowissenschaften können die drei Spezialisierungsrichtungen Organismische Biologie, Molekularbiologie/ Physiologie und Biochemie studiert werden.
( 3) Die weiterführenden Module des Bachelorstudienganges dienen der fachspezifischen Erweiterung und Vertiefung der Ausbildung in einer der drei Spezialisierungsrichtungen. Dies soll- wie auch die Anfertigung der Bachelorarbeit- die Studierenden auf eine berufliche Tätigkeit in der von ihnen gewählten Spezialisierungsrichtung vorberei
ten.
( 4) Im Rahmen der Spezialisierung ist eine Bachelorarbeit anzufertigen. Dabei handelt es sich um eine experimentelle oder theoretische Arbeit, die einen Umfang von 12 Leistungspunkten hat und entsprechend etwa 45 Arbeitstage umfassen soll.
( 5) Der Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums erforderlichen Module beträgt 180 Leistungspunkte.
§ 30
Inhalte des Bachelorstudiums
sowie
Der Bachelorstudiengang Biowissenschaften gliedert sich in gemeinsame Pflichtmodule aller Life Science- Studiengänge fachspezifische Pflicht- und Wahlpflichtmodule entsprechend der gewählten Spezialisierungsrichtung. In den Modulen können einige Veranstaltungen obligatorisch, andere wahl- obligatorisch sein. Im Schwerpunkt Organismische Biologie werden weitere 33 Leistungspunkte in frei wählbaren Wahlpflichtmodulen, die in einem sinnvollen inhaltlichen Zusammenhang mit der Organismischen Biologie stehen, erworben. Als Wahlpflichtmodule A können Veranstaltungen des Instituts für Biochemie und Biologie, als Wahlpflichtmodule B Veranstaltungen der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät
belegt werden. Veranstaltungen anderer Fakultäten ( z. B. Umweltrecht) können auf Antrag anerkannt werden. Den Umfang und die übergeordneten Lernziele der jeweiligen Module regelt die Studienordnung. Die Modulbeschreibungen werden vom Prüfungsausschuss zu Beginn jeden Studienjahres entsprechend der sich stetig fortentwickelnden
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