Heft 
(2005) 18
Seite
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( 3) Solide Englischkenntnisse sind für einen erfolg­reichen Abschluss des Masterstudiengangs unab­dingbar und sollten durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden können.

§35 Aufbau des Masterstudiums

( 1) Zur Vertiefung des im Bachelorstudiengang erworbenen Wissens werden vor allem im 1. und 2. Semester des Masterstudiums Vorlesungen, Übun­gen, Praktika, Literatur- Seminare und Exkursionen besucht. Einige Veranstaltungen sind obligatorisch ( Kernmodule), andere wahl- obligatorisch. Veran­staltungen, die bereits für das Bachelorstudium angerechnet wurden, können für das Masterstudium nicht mehr berücksichtigt werden. Module aus dem Bachelorstudiengang Biowissenschaften, die nicht bereits im Bachelorstudium absolviert wurden, können auf Antrag im Masterstudium absolviert und eingebracht werden. Im 2. oder 3. Semester ist mindestens ein Vertiefungsmodul zu absolvieren. Dieses kann je nach fachlichen und sonstigen Er­fordernissen entweder als Block oder über das Se­mester verteilt durchgeführt werden. Vor Beginn eines Vertiefungsmoduls müssen bestimmte Veran­staltungen des Masterstudienganges besucht wer­den. Einzelheiten sind mit den Anbietungsberech­tigten abzustimmen. Die Gesamtzahl der mindes­tens notwendigen Leistungspunkte aus diesem Studienabschnitt beträgt 60( Kernmodul 1 à 10 LP; Kernmodul 2 à 6 LP; Richtungsmodule à 8 oder 16 LP im Umfang von 32 LP; Vertiefungsmodul à 12 LP) im Masterstudiengang Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation) bzw. 55( Kernmodul 1 à 9 LP, Kernmodul 2 à 6 LP, 3 Richtungsmodule à 11 LP, ein Vertiefungsmodul à 7 LP) in den Masterstudiengängen Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Bio­logy) sowie Biochemie( Biochemistry). Weitere 30 Leistungspunkte( Masterstudiengang Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation)) bzw. 35( Masterstudiengänge Zellu­läre und Molekulare Biologie( Cellular and Mole­cular Biology) bzw. Biochemie( Biochemistry)) müssen in frei wählbaren Wahlpflichtmodulen, die in einem sinnvollen inhaltlichen Zusammenhang mit dem belegten Masterstudiengang stehen, er­worben werden. Als Wahlpflichtmodule A können

Module des Instituts für Biochemie und Biologie, als Wahlpflichtmodule B Module der Mathema­tisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät und als Wahlpflichtmodule C alle Module der Universität Potsdam belegt werden.

( 2) Der Masterstudiengang schließt mit einer Mas­terarbeit einschließlich ihrer Verteidigung ab, die in der Regel im 3. und 4. Fachsemester angefertigt werden soll, sofern dem keine fachlichen Gründe entgegenstehen. Die in deutscher oder englischer Sprache zu verfassende Masterarbeit dient der Ein­führung in eine forschende Tätigkeit. Unter Betreu­ung einer/ eines im jeweiligen Masterstudiengang tätigen Anbietungsberechtigten oder einer/ eines durch den Prüfungsausschuss für die Betreuung einer Masterarbeit zugelassenen erfahrenen Wis­senschaftlerin/ Wissenschaftlers sollen die Studie­renden neue experimentelle bzw. theoretische Ar­beiten zu einem aktuellen wissenschaftlichen The­ma in einer forschungsorientierten Arbeitsgruppe planen, durchführen und auswerten. Der Gesamtar­beitsaufwand der Arbeit entspricht 30 Leistungs­punkten, die in der Regel in einem Zeitraum von höchstens 9 Monaten( Masterstudiengang Ökolo­gie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation)) bzw. 6 Monaten( Masterstu­diengänge Zelluläre und Molekulare Biologie( Cel­lular and Molecular Biology) bzw. Biochemie( Bi­ochemistry)) erbracht werden. Diese Forschungsak­tivitäten sind in einer selbstständig verfassten schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit innerhalb dieser Frist zu präsentieren.

§ 36 Inhalte des Masterstudiums

Den Umfang und die übergeordneten Lernziele der Pflicht- und Wahlpflichtmodule regelt diese Stu­dienordnung. Die Modulbeschreibungen werden vom Prüfungsausschuss zu Beginn jedes Studien­jahres entsprechend der sich stetig fortentwickeln­den wissenschaftlichen Erkenntnisse und Lehrer­fordernisse aktualisiert und rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungen zusammen mit den jeweils gültigen Prüfungsmodalitäten veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist verbindliche Grundlage des Inhaltes und der Art der Prüfungen zu den einzel­

nen Modulen.

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