( 3) Solide Englischkenntnisse sind für einen erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs unabdingbar und sollten durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden können.
§35 Aufbau des Masterstudiums
( 1) Zur Vertiefung des im Bachelorstudiengang erworbenen Wissens werden vor allem im 1. und 2. Semester des Masterstudiums Vorlesungen, Übungen, Praktika, Literatur- Seminare und Exkursionen besucht. Einige Veranstaltungen sind obligatorisch ( Kernmodule), andere wahl- obligatorisch. Veranstaltungen, die bereits für das Bachelorstudium angerechnet wurden, können für das Masterstudium nicht mehr berücksichtigt werden. Module aus dem Bachelorstudiengang Biowissenschaften, die nicht bereits im Bachelorstudium absolviert wurden, können auf Antrag im Masterstudium absolviert und eingebracht werden. Im 2. oder 3. Semester ist mindestens ein Vertiefungsmodul zu absolvieren. Dieses kann je nach fachlichen und sonstigen Erfordernissen entweder als Block oder über das Semester verteilt durchgeführt werden. Vor Beginn eines Vertiefungsmoduls müssen bestimmte Veranstaltungen des Masterstudienganges besucht werden. Einzelheiten sind mit den Anbietungsberechtigten abzustimmen. Die Gesamtzahl der mindestens notwendigen Leistungspunkte aus diesem Studienabschnitt beträgt 60( Kernmodul 1 à 10 LP; Kernmodul 2 à 6 LP; Richtungsmodule à 8 oder 16 LP im Umfang von 32 LP; Vertiefungsmodul à 12 LP) im Masterstudiengang Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation) bzw. 55( Kernmodul 1 à 9 LP, Kernmodul 2 à 6 LP, 3 Richtungsmodule à 11 LP, ein Vertiefungsmodul à 7 LP) in den Masterstudiengängen Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) sowie Biochemie( Biochemistry). Weitere 30 Leistungspunkte( Masterstudiengang Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation)) bzw. 35( Masterstudiengänge Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) bzw. Biochemie( Biochemistry)) müssen in frei wählbaren Wahlpflichtmodulen, die in einem sinnvollen inhaltlichen Zusammenhang mit dem belegten Masterstudiengang stehen, erworben werden. Als Wahlpflichtmodule A können
Module des Instituts für Biochemie und Biologie, als Wahlpflichtmodule B Module der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät und als Wahlpflichtmodule C alle Module der Universität Potsdam belegt werden.
( 2) Der Masterstudiengang schließt mit einer Masterarbeit einschließlich ihrer Verteidigung ab, die in der Regel im 3. und 4. Fachsemester angefertigt werden soll, sofern dem keine fachlichen Gründe entgegenstehen. Die in deutscher oder englischer Sprache zu verfassende Masterarbeit dient der Einführung in eine forschende Tätigkeit. Unter Betreuung einer/ eines im jeweiligen Masterstudiengang tätigen Anbietungsberechtigten oder einer/ eines durch den Prüfungsausschuss für die Betreuung einer Masterarbeit zugelassenen erfahrenen Wissenschaftlerin/ Wissenschaftlers sollen die Studierenden neue experimentelle bzw. theoretische Arbeiten zu einem aktuellen wissenschaftlichen Thema in einer forschungsorientierten Arbeitsgruppe planen, durchführen und auswerten. Der Gesamtarbeitsaufwand der Arbeit entspricht 30 Leistungspunkten, die in der Regel in einem Zeitraum von höchstens 9 Monaten( Masterstudiengang Ökologie, Evolution und Naturschutz( Ecology, Evolution and Conservation)) bzw. 6 Monaten( Masterstudiengänge Zelluläre und Molekulare Biologie( Cellular and Molecular Biology) bzw. Biochemie( Biochemistry)) erbracht werden. Diese Forschungsaktivitäten sind in einer selbstständig verfassten schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit innerhalb dieser Frist zu präsentieren.
§ 36 Inhalte des Masterstudiums
Den Umfang und die übergeordneten Lernziele der Pflicht- und Wahlpflichtmodule regelt diese Studienordnung. Die Modulbeschreibungen werden vom Prüfungsausschuss zu Beginn jedes Studienjahres entsprechend der sich stetig fortentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Lehrerfordernisse aktualisiert und rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungen zusammen mit den jeweils gültigen Prüfungsmodalitäten veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist verbindliche Grundlage des Inhaltes und der Art der Prüfungen zu den einzel
nen Modulen.
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