Leistungspunkte und ggf. der Benotungsinformation aufgeführt. Außerdem gibt das Zeugnis eine Gesamtnote an.
( 2) Die Modul- bzw. die Gesamtnote ist das mit den Leistungspunkten gewichtete arithmetische Mittel aller Noten. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote ergibt sich folgendermaßen:
1,0 bis einschließlich 1,2: mit Auszeichnung 1,3 bis einschließlich 1,5: sehr gut
1,6 bis einschließlich 2,5: gut
2,6 bis einschließlich 3,5: befriedigend
3,6 bis einschließlich 4,0: ausreichend
( 3) Für die Umrechnung von Noten in ECTSGrades wird die folgende Tabelle zu Grunde gelegt: 1,0 und 1,3= A= ,, excellent" 1,7 und 2,0= B= ,, very good"
2,3 und 2,7= C=„ good"
3,0 und 3,3 D= ,, satisfactory"
3,7 und 4,0= E= ,, sufficient" 5,0= F= ,, fail"
( 4) Bei der Bildung von Noten aus Zwischenwerten ergibt ein rechnerischer Wert
bis 1,5 den Grad A,
von 1,6 bis 2,0 den Grad B,
§ 16 Versäumnis, Täuschung
( 1) Wenn Studierende ohne triftige Gründe die Teilnahme an einer Prüfungsleistung versäumen oder vor Beendigung die Teilnahme abbrechen, wird eine nicht ausreichende Leistung registriert.
( 2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen den Prüfern/ Prüferinnen unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von fünf Werktagen erforderlich. Erkennt der Prüfer/ die Prüferin die Gründe an, so wird eine neue Frist anberaumt.
( 3) Versucht ein/ e Kandidat/ in, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Vortäuschung einer eigenen Leistung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die entsprechende Prüfungsleistung als mit„ nicht ausreichend" bewertet. Ein/ e Kandidat/ in, der/ die den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfungsleistung stört, kann von der jeweiligen Lehrkraft oder der/ dem Aufsichtsführenden von der weiteren Teilnahme an der aktuellen Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit„ nicht ausreichend"
bewertet.
von 2,1 bis 3,0 den Grad C,
von 3,1 bis 3,5 den Grad D, von 3,6 bis 4,0 den Grad E, von 4,1 bis 5,0 den Grad F.
( 5) Das Zeugnis wird mit dem Datum des Tages ausgestellt, an dem die letzte zum Abschluss erforderliche Leistung erbracht wurde. Das Zeugnis wird von dem/ der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet; es trägt das Siegel der Universität Potsdam.
( 6) Neben dem Zeugnis wird mit dem gleichen Datum eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades gemäß§ 5 ausgestellt, welche den Studiengang ausweist, sowie ferner ein Diploma Supplement in englischer Sprache.
( 7) Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades erworben.
( 8) Vor Abschluss des Studiums wird bei Antrag des/ der Studierenden eine Bescheinigung ausgestellt. Diese enthält alle Module, die der/ die Studierende im Studiengang bislang belegt hat. Gleichzeitig werden die erworbenen Leistungspunkte und ggf. die Benotungsinformation angegeben. Diese Bescheinigung wird im Falle der Exmatrikulation von der/ dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.
§17 Master Thesis
( 1) Die Abschlussarbeit( Master Thesis) wird planmäßig im vierten Semester des berufsbegleitenden Studiums ,, Master of Business Administration Biotechnologie und Medizintechnik" geschrieben. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein betriebswirtschaftliches Problem zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Zwingende Voraussetzung zum Beginn einer Master Thesis ist der vorherige Erwerb von mindestens 40 Leistungspunkten gemäß§ 11.
( 2) Die Master Thesis wird von einer/ einem vom Prüfungsausschuss bestellten Prüferin/ einem Prüfer aufgegeben und während der Erstellung betreut. Für die Wahl dieser Themenstellerin/ dieses Themenstellers und sowie für die Themenerteilung hat die Kandidatin/ der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Dies begründet keinen Rechtsanspruch. Die Themenausgabe erfolgt durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mittels der Verwaltungsstelle des Studiengangs. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Das erteilte Thema sollte sich inhaltlich auf eines oder auch mehrere der vom Kandidaten/ von der Kandidatin erfolgreich absolvierten Module beziehen.
( 3) Die Bearbeitungszeit für das Thema der Master Thesis beträgt drei Monate. Das Thema der Master
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