( 2) Mit dem Zertifikat werden ihnen damit Fähigkeiten und Kenntnisse bescheinigt, die als berufliche Qualifikation zunehmend in Kultur, Wirtschaft und Politik gefragt sind.
§ 5
Studienanforderungen
( 1) Das Studium zum Erwerb des Zertifikats ,, Interdisziplinäre Geschlechterstudien" beinhaltet Lehrveranstaltungen( Übungen, Pro- und Hauptseminare, Vorlesungen) im Umfang von insgesamt 16 SWS. Davon können maximal drei Veranstaltungen aus den für den ersten Studienabschluss belegten Haupt- und Nebenfächern gewählt werden. Eine doppelte Anrechnung ist nicht möglich.
( 2) Zum Erwerb des Zertifikats sind erforderlich:
die bescheinigte Teilnahme an acht im Programm ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, benotete Leistungen in vier dieser Lehrveranstaltungen, wovon jeweils eine benotete Leistung in einem der vier Schwerpunkte gemäß Absatz 3 zu erbringen ist.
( 3) Alle Veranstaltungen werden jeweils einem der folgenden vier Schwerpunkte zugeordnet:
Theorien und Methoden der Frauen- und Geschlechterforschung
Geschlechterverhältnisse in historischer und aktueller Perspektive
Geschlecht" als kulturelles Konstrukt Geschichte der Frauenbewegung, Geschlechterpolitiken
( 4) Die Belegung von Lehrveranstaltungen in den vier Schwerpunkten sollte ausgewogen sein; mindestens aber ist aus jedem der vier Schwerpunkte ein Pro- bzw. Hauptseminar zu besuchen.
§ 6
Leistungsnachweise und Benotung Leistungsnachweise und Benotung werden nach der Studienordnung der jeweiligen Fächer vorgenom
men.
§7 Das Zertifikat
( 1) Der/ die Dekan/ in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät stellt auf Antrag der Studierenden ein Zertifikat ,, Interdisziplinäre Geschlechterstudien"( siehe Anhang) aus, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1.
2.
Nachweis der in§ 5 aufgeführten Lehrveranstaltungen und Leistungen, der durch den Prüfungsausschuss ,, Interdisziplinäre Geschlechterstudien" bestätigt wird
Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudiums
( 2) Dem Prüfungsausschuss, der vom Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät bestellt wird, gehören Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten Fakultäten unter dem Vorsitz der Professur für Frauenforschung an, der aus fünf Mitgliedern und deren Stellvertreter/ innen besteht und sich wie folgt zusammensetzt:
drei Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
ein Mitglied der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ein studentisches Mitglied im Hauptstudium.
( 3) Die Gesamtnote für das Zertifikat ,, Interdisziplinäre Geschlechterstudien" errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der benoteten Leistungen.
Die Gesamtnote ist
Sehr gut: bei einem Durchschnitt von 1,0 bis 1,5
Gut: bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 Befriedigend: bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5
Ausreichend: bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0
( 4) Aus dem Zertifikat muss hervorgehen, in Verbindung mit welchem staatlichen bzw. akademischen Abschlusszeugnis es verliehen wurde.
( 5) Auf Wunsch kann das Zertifikat auch ohne Note ausgestellt werden.
§ 8
In- Kraft- Treten
Die Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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