Heft 
(2005) 19
Seite
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( 2) Mit dem Zertifikat werden ihnen damit Fähig­keiten und Kenntnisse bescheinigt, die als berufli­che Qualifikation zunehmend in Kultur, Wirtschaft und Politik gefragt sind.

§ 5

Studienanforderungen

( 1) Das Studium zum Erwerb des Zertifikats ,, Inter­disziplinäre Geschlechterstudien" beinhaltet Lehr­veranstaltungen( Übungen, Pro- und Hauptsemina­re, Vorlesungen) im Umfang von insgesamt 16 SWS. Davon können maximal drei Veranstaltungen aus den für den ersten Studienabschluss belegten Haupt- und Nebenfächern gewählt werden. Eine doppelte Anrechnung ist nicht möglich.

( 2) Zum Erwerb des Zertifikats sind erforderlich:

die bescheinigte Teilnahme an acht im Pro­gramm ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, benotete Leistungen in vier dieser Lehrveran­staltungen, wovon jeweils eine benotete Leis­tung in einem der vier Schwerpunkte gemäß Absatz 3 zu erbringen ist.

( 3) Alle Veranstaltungen werden jeweils einem der folgenden vier Schwerpunkte zugeordnet:

Theorien und Methoden der Frauen- und Geschlechterforschung

Geschlechterverhältnisse in historischer und aktueller Perspektive

Geschlecht" als kulturelles Konstrukt Geschichte der Frauenbewegung, Ge­schlechterpolitiken

( 4) Die Belegung von Lehrveranstaltungen in den vier Schwerpunkten sollte ausgewogen sein; min­destens aber ist aus jedem der vier Schwerpunkte ein Pro- bzw. Hauptseminar zu besuchen.

§ 6

Leistungsnachweise und Benotung Leistungsnachweise und Benotung werden nach der Studienordnung der jeweiligen Fächer vorgenom­

men.

§7 Das Zertifikat

( 1) Der/ die Dekan/ in der Wirtschafts- und Sozial­wissenschaftlichen Fakultät stellt auf Antrag der Studierenden ein Zertifikat ,, Interdisziplinäre Ge­schlechterstudien"( siehe Anhang) aus, wenn fol­gende Voraussetzungen gegeben sind:

1.

2.

Nachweis der in§ 5 aufgeführten Lehrveran­staltungen und Leistungen, der durch den Prü­fungsausschuss ,, Interdisziplinäre Geschlech­terstudien" bestätigt wird

Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudiums

( 2) Dem Prüfungsausschuss, der vom Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fa­kultät bestellt wird, gehören Vertreter und Vertrete­rinnen der beteiligten Fakultäten unter dem Vorsitz der Professur für Frauenforschung an, der aus fünf Mitgliedern und deren Stellvertreter/ innen besteht und sich wie folgt zusammensetzt:

drei Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerin­nen und Hochschullehrer,

ein Mitglied der Gruppe der akademischen Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter,

ein studentisches Mitglied im Hauptstudium.

( 3) Die Gesamtnote für das Zertifikat ,, Interdiszi­plinäre Geschlechterstudien" errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der benoteten Leistun­gen.

Die Gesamtnote ist

Sehr gut: bei einem Durchschnitt von 1,0 bis 1,5

Gut: bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 Befriedigend: bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5

Ausreichend: bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0

( 4) Aus dem Zertifikat muss hervorgehen, in Ver­bindung mit welchem staatlichen bzw. akademi­schen Abschlusszeugnis es verliehen wurde.

( 5) Auf Wunsch kann das Zertifikat auch ohne Note ausgestellt werden.

§ 8

In- Kraft- Treten

Die Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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