Anhang
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Urkunde
Herr/ Frau
geboren am
in
hat an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam die Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats ,, Interdisziplinäre Geschlechterstudien" nachgewiesen.
Gesamtnote:
Ihm/ Ihr wird hiermit das Zertifikat ,, Interdisziplinäre Geschlechterstudien“ verliehen.
Potsdam,
Dekan/ in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Das Zertifikat wird in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis<
> verliehen.
Erste Satzung zur Änderung der Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam
Vom 14. April 2005
Gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) in der Fassung vom 06. Juli 2004( GVBl. I S. 394) hat der Senat der Universität Potsdam am 14. April 2005 folgende Änderungsatzung erlassen:'
Artikel 1
Die Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam vom 11. März 2004( AmBek UP 2004 Nr. 3 S. 26) wird wie folgt geändert:
Nr. 1
In§ 1 Abs. 5 wird nach dem dritten Satz folgender neuer vierter Satz eingefügt:„ In den Fällen der Einstufung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auch über einen Widerspruch". Der bisherige Satz vier wird zu Satz fünf.
Nr. 2
In§ 4 Abs. 2 wird nach Nr. 3 folgende neue Nr. 4 eingefügt:
1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 26. April
2005.
618
,, 4. die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten wurde, soweit die Umstände des Einzelfalles nicht erwarten lassen, dass der angestrebte Studienabschluss erreicht werden kann; die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges."
Nr. 3
In§ 15 Abs. 4 wird der dritte Spiegelstrich( ,, der Antrag auf Genehmigung der Fächerkombination im Magisterstudium( spätestens zur Rückmeldung zum 3. Fachsemester),") ersatzlos gestrichen.
Nr. 4
§ 19 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: ,, Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist für Entscheidungen nach dieser Ordnung der Rektor verantwortlich."
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.