Heft 
(2005) 19
Seite
619
Einzelbild herunterladen

Erste Satzung zur Änderung der Ord­nung für das Bachelor- und Masterstu­dium im Fach Englisch im Lehramt an Gymnasien, im Lehramt für die Bil­dungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe und im Erweite­rungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam

Vom 2. Juni 2005

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 13 Abs. 2 des Brandenburgi­schen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBI. I. S. 394) die folgende Satzung zur Änderung der Ordnung für das Bache­lor- und Masterstudium im Fach Englisch im Lehr­amt an der Universität Potsdam erlassen: ¹

Artikel 1

Die Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Englisch im Lehramt an Gymnasien, im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe und im Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam vom 7. Oktober 2004( AmBek UP 2005 S. 451) wird wie folgt geändert:

1.§ 9 Abs. 4

Am Textende wird folgender Satz hinzugefügt: ,, Im ersten Fachsemester des Bachelorstudiums werden keine Belegpunkte abgezogen, es können aber Leistungspunkte erworben werden."

2.§ 9 Abs. 7

Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen( ,, Diese können... abgesichert werden.").

3.§ 16 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: ,, Darüber hinaus muss die Kenntnis des Lateini­schen oder einer romanischen Sprache bis zum Ende des 4. Semesters in einem Umfang nachge­wiesen werden, der 3 Jahren Schulunterricht ent­spricht."

II. Bekanntmachungen

Berichtigungen zu den Amtlichen Be­kanntmachungen Nr. 18

vom 14. Juli 2005

Die Ordnung für den Bachelor- und Masterstu­diengang Ernährungswissenschaft an der Univer­sität Potsdam vom 13. Januar 2005( AmBek UP 2005 Nr. 18 S. 566) ist wie folgt zu berichtigen:

1. In§ 31 Abs. 3,, Pflichtmodule des Teil II des Bachelorstudiengangs" ist die Beschreibung des Moduls ,, Lebensmittelchemie" wie folgt zu ergän­

zen:

"**

einschließlich der Grundlagen des Lebensmit­telrechts und der Lebensmittelanalytik"

2. In§ 37 Abs. 1,, Theoretische Pflichtmodule des Masterstudiengangs" ist die Beschreibung des Moduls Spezielle Lebensmittelchemie" wie folgt zu fassen:

""

Vermittlung von Kenntnissen in ausgewählten Kapiteln der modernen Lebensmittelchemie( Funk­tionelle Lebensmittel, Novel Food, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Lebensmittelsensorik)".

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2005/2006

Vom 9. Juni 2005

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg hat auf Grund von § 27 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulge­setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) die Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studien­jahr 2005/2006 am 9. Juni 2005( GVB1. II/ 05 S. 306) erlassen.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

' Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam mit Schreiben

vom 31. August 2005.

619

its­

ek