Erste Satzung zur Änderung der Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Englisch im Lehramt an Gymnasien, im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe und im Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam
Vom 2. Juni 2005
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 13 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBI. I. S. 394) die folgende Satzung zur Änderung der Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Englisch im Lehramt an der Universität Potsdam erlassen: ¹
Artikel 1
Die Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Englisch im Lehramt an Gymnasien, im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe und im Erweiterungsfach sowie im Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam vom 7. Oktober 2004( AmBek UP 2005 S. 451) wird wie folgt geändert:
1.§ 9 Abs. 4
Am Textende wird folgender Satz hinzugefügt: ,, Im ersten Fachsemester des Bachelorstudiums werden keine Belegpunkte abgezogen, es können aber Leistungspunkte erworben werden."
2.§ 9 Abs. 7
Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen( ,, Diese können... abgesichert werden.").
3.§ 16 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: ,, Darüber hinaus muss die Kenntnis des Lateinischen oder einer romanischen Sprache bis zum Ende des 4. Semesters in einem Umfang nachgewiesen werden, der 3 Jahren Schulunterricht entspricht."
II. Bekanntmachungen
Berichtigungen zu den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 18
vom 14. Juli 2005
Die Ordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam vom 13. Januar 2005( AmBek UP 2005 Nr. 18 S. 566) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In§ 31 Abs. 3,, Pflichtmodule des Teil II des Bachelorstudiengangs" ist die Beschreibung des Moduls ,, Lebensmittelchemie" wie folgt zu ergän
zen:
"**
einschließlich der Grundlagen des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelanalytik"
2. In§ 37 Abs. 1,, Theoretische Pflichtmodule des Masterstudiengangs" ist die Beschreibung des Moduls„ Spezielle Lebensmittelchemie" wie folgt zu fassen:
""
Vermittlung von Kenntnissen in ausgewählten Kapiteln der modernen Lebensmittelchemie( Funktionelle Lebensmittel, Novel Food, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Lebensmittelsensorik)".
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2005/2006
Vom 9. Juni 2005
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg hat auf Grund von § 27 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) die Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2005/2006 am 9. Juni 2005( GVB1. II/ 05 S. 306) erlassen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
' Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam mit Schreiben
vom 31. August 2005.
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