I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Gründungssenat
Vorläufige Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Potsdam
Vom 19. Oktober 1992
Gemäß§ 15 Abs. 1 und§ 2 Abs. 3 Nr. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991 ( GVBI. S. 156) hat der Gründungssenat der Universität Potsdam am 19. Oktober 1992 folgende vorläufige Prüfungsordnung als Satzung beschlossen:"
I. Allgemeines
§ 1 Diplomgrad
Die Diplomprüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluß des Diplomstudiengangs Politikwissenschaft. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung wird der Diplomgrad" Diplom- Politologe" bzw." Diplom- Politologin"( abgekürzt: Dipl.- Pol.) verliehen.
2)
( 4) Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflichtund Wahlpflichtbereiches sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden. Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 160 Semesterwochenstunden. Diese entfallen je zur Hälfte auf das Grund- und auf das Hauptstudium.
§3
Aufbau der Prüfungen, Prüfungsfristen
( 1) Der Diplomprüfung(§ 20 ff.) geht die Diplom- Vorprüfung(§ 16 ff.) voraus.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung besteht aus Fachprüfungen, die Diplomprüfung aus Fachprüfungen und der Diplomarbeit. Die Fachprüfungen setzen sich aus Prüfungsleistungen zusammen. Eine Fachprüfung kann auch aus nur einer Prüfungsleistung bestehen.
( 3) Die Fristen für die Meldung zur Diplom- Vorprüfung und zur Diplomprüfung sind vom Prüfungsausschuß so festzusetzen, daß die Diplom- Vorprüfung zu Beginn der Lehrveranstaltungen des fünften Semesters und die Diplomprüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Die Prüfungen können auch vor Ablauf der festgesetzten Fristen abgelegt werden, sofern die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind..
§ 2
Studienaufbau, Regelstudienzeit
( 1) Der Diplomstudiengang Politikwissenschaft gliedert sich inhaltlich in den politikwissenschaftlichen Kernbereich und die Studienschwerpunkte Verwaltungswissenschaften oder Internationale Beziehungen/ Internationale Organisationen.
( 2) Anstelle eines Studienschwerpunktes kann ein von den Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften angebotenes Nebenfach gewählt werden. Von Studierenden, die an der Universität Potsdam die Vor- Diplomprüfung im Studiengang Sozialwissenschaften erfolgreich abgelegt haben, kann auch Soziologie als Nebenfach gewählt werden.
( 3) Das Studium gliedert sich zeitlich in das Grund- und in das Hauptstudium von jeweils 4 Semestern. Der vom Studierenden zu wählende Studienschwerpunkt wird im Hauptstudium studiert. Die Diplomprüfung ist innerhalb eines weiteren Semesters abzuschließen. Die Regelstudienzeit beträgt damit 9 Semester.
1) Genehmigt vom MWFK mit Schreiben vom 19. Januar 1994 2) Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurden in dieser Ordnung lediglich in§ 1 die Formen für beide Geschlechter aufgeführt; entsprechend soll der ganze Text verstanden werden.
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§ 4 Prüfungsausschuß
( 1) Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben ist ein Prüfungsausschuß zu bilden. Er hat fünf Mitglieder. Die Amtszeit der nichtstudentischen Mitglieder beträgt in der Regel zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden wird für die restliche Amtszeit ein Nachfolger gewählt.
( 2) Der Vorsitzende, der Stellvertreter und ein weiteres Mitglied werden aus der Gruppe der Professoren, je ein Mitglied wird aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Gruppe der Studenten gewählt. Entsprechend werden für die Mitglieder des Prüfungsausschusses mit Ausnahme des Vorsitzenden und seines Stellvertreters Vertreter gewählt.
( 3) Der Prüfungsausschuß achtet darauf, daß die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er entscheidet über die Anrechnung von Studienund Prüfungsleistungen, über die Zulassung zu den Prüfungen und setzt die Prüfungstermine fest. Er legt nach jedem Prüfungstermin die Notenverteilung in den Fachnoten und in den Gesamtnoten offen.