( 3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
( 4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen. Diese Vorschriften gelten auch für die Ausstellung von Bescheinigungen.
( 5) Die Bestimmungen über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.
§ 27 Inkrafttreten
( 1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die in einem Studium mit dem Abschluß Magister Artium ( M.A.) an der Universität Potsdam immatrikuliert sind. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Zwischenprüfung nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbestimmungen oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.
( 2) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage: Fächerkatalog
Hauptfächer:
Allgemeine und theoretische Linguistik
Altertumswissenschaften
Anglistik/ amerikanische Linguistik
Computerlinguistik
Englische und amerikanische Literatur- und
Kulturwissenschaft
Erziehungswissenschaft
Germanistik
Germanistische Linguistik
Literaturwissenschaft( Germanistik)
Geschichte
Patholinguistik( Klinische Linguistik)
Nur zweites Hauptfach: Informatik
Nebenfächer:
Allgemeine und theoretische Linguistik Alte Geschichte
Altertumswissenschaften
Angewandte Informatik
Anglistik/ amerikanische Linguistik Betriebswirtschaftslehre
Biologie Bohemistik
Chemie
Computerlinguistik
Deutsch als Fremdsprache
Englische und amerikanische Literatur- und Kulturwissenschaft
Erziehungswissenschaft Französische Philologie Germanistische Linguistik Italienische Philologie Klassische Philologie/ Latein Klassische Philologie/ Griechisch Literaturwissenschaft( Germanistik)
Mathematik
Mittelalterliche Geschichte
Musik
Neuere Geschichte
Öffentliches Recht
Patholinguistik( Klinische Linguistik)
Politikwissenschaft
Philosophie
Physik
Physische Geographie
Polonistik
Psychologie
Russistik
Soziologie
Spanische Philologie
Sportwissenschaft
Strafrecht
Technik/ Technologie
Umweltwissenschaften
Volkswirtschaftslehre
Zivilrecht
30
Philosophie
Politikwissenschaft
Slavistik/ Schwerpunkt Russistik
Slavistik/ Schwerpunkt Bohemistik
Slavistik/ Schwerpunkt Polonistik
Soziologie
Wirtschafts- und Sozialgeographie