Heft 
(1994) 9. Nr.9
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungs­vorschriften

Geschäftsordnung des Senats der Universität Potsdam

VI. Abstimmung und Wahlen

Beschlußfähigkeit

Folgen der Beschlußunfähigkeit

Beschlußfassung

§ 27

§ 28

§ 29

§ 30

Stimmrecht und besondere Mehrheiten

§ 31

§ 32

Wahlen

Abstimmung

Der Senat

der Universität Potsdam hat sich am 14.7.1994 folgende Geschäftsordnung gegeben:

VII. Besondere Verfahren

Inhalt

I. Zusammensetzung des Senats und Vorsitz

§ 1 § 2

§ 3

§ 4

COS COS CO

1234

Zusammensetzung des Senats Vorsitzender

Vertretung

Anzeige der Mandatsbeendigung

§ 33 § 34

Berufungsverfahren Habilitationsverfahren

VIII. Kommissionen, Ausschüsse, Sachbeauftragte

Kommissionen

Ausschüsse

Verfahren der Kommissionen und Ausschüsse Nichtöffentlichkeit der Kommissions- und

§ 35

§ 36

§ 37

§ 38

Ausschußsitzungen

§ 39

Senatsbeauftragte

II. Verfahrensgrundsätze

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§ 5

ES AS ASS

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

56

Leitung der Sitzungen

Auslegung der Geschäftsordnung

und

Abweichungen

784

Öffentlichkeit der Senatssitzungen

§ 40

Fragerecht

§ 41

Koordinierung

Eilentscheidungen des Rektors

§ 42

IX. Organisatorische Vorschriften, Geschäftsstelle

Protokollführung

Weiterleitung und Veröffentlichung Beschlüssen

von

Administrative Unterstützung der Senatsarbeit

III. Vorbereitung der Senatssitzungen

X. Schlußbestimmungen

§ 11

§ 12

§ 13

Einberufung des Senats Form und Fristen der Einberufung Tagesordnung

§ 43

§ 44

Änderung der Geschäftsordnung Inkrafttreten

IV. Geschäftsgang der Senatssitzungen

§ 14

Feststellung der Tagesordnung

§ 15

Beratungen

§ 16

Sondervoten

§ 17

Unterbrechung und Vertagung der Sitzung, Vertagung einzelner Gegenstände

I. Zusammensetzung des Senats und Vorsitz

§ 1

Zusammensetzung des Senats

( 1) Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder

V. Redeordnung

an:

1.

§ 18

§ 19

Wortmeldung und Worterteilung Redezeit

2.

§ 20

Zwischenfragen, Erwiderungen

§ 21

Abgabe von Erklärungen

§ 22

Sachruf

§ 23

Schluß der Rednerliste und Schluß der

Beratung

§ 24

Sachanträge

§ 25

Nichtbefassung

§ 26

Anträge zur Geschäftsordnung

Der Rektor,

zehn gewählte Mitglieder: vier Dekane sowie ein weiterer Vertreter der Gruppe der Profes­soren, zwei Vertreter der Gruppe der Studie­renden, zwei Vertreter der Gruppe der wissen­schaftlichen Mitarbeiter, ein Vertreter der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter.

( 2) Die Prorektoren, die Dekane, die Gleichstellungsbe­auftragte und der Beauftragte für Behinderte, soweit sie nicht Mitglied nach Absatz 1 Nr. 2 sind, sowie der

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