I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Studienordnung für den
Magister- Studiengang Jüdische Studien/ Jewish Studies an der Universität Potsdam ( StO Jüdische Studien)
Vom 15. Juli 1994
I. Allgemeine Grundlagen des Studiums
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Hauptfaches und Nebenfaches Jüdische Studien/- Jewish Studies im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam. Für die Erlangung eines Magister Artium ( M.A.) muß dieser Studiengang gemäß§ 2 der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam vom 10. Juni 1993 im Rahmen eines Hauptfach- Studium mit einem zweiten Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern kombiniert werden.
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 15. Juli 1994 die folgende Studienordnung erlassen:
§ 1
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I. Allgemeine Grundlagen des Studiums
Geltungsbereich
§ 2 Beschreibung des Studiengangs
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§ 3
§ 4
Ausbildungsziele
Berufsfelder
§ 2
Beschreibung des Studiengangs
Der Magister- Studiengang Jüdische Studien/ Jewish Studies ist in Forschung und Lehre interdisziplinär konzipiert. Mehr als zehn verschiedene Institute und AnInstitute der Universität Potsdam wirken an diesem Studiengang mit. Mit den Methoden und Fragestellungen verschiedener Wissenschaften werden in diesem Studiengang die Religion, Geschichte und Kultur besonders des europäischen Judentums und deren orientalische Voraussetzungen erforscht und vermittelt.
§ 5
§ 6
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§ 7
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II. Organisatorisches
Fachkommission Studienfachberatung Sprachkenntnisse
§ 8 Gliederung des Studiengangs
§ 9
§ 10
Studienorganisation
Leistungskontrolle
III. Grundstudium
§ 11
§ 12
§ 13
§ 3
Ausbildungsziele
( 1) Das Studium im Studienfach Jüdische Studien/ Jewish Studies soll die Studierenden befähigen, selbständig und methodenbewußt religions-, geschichts-, kultur-, politikund sozialwissenschaftliche Kenntnisse der vielfältigen Phänomene jüdischen Lebens in Geschichte und Gegenwart zu erwerben.
( 2) Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunkt- Bereiche werden regelmäßig angeboten. Die Studierenden sollen diese Lehrveranstaltungen während ihres Studiums in der ganzen Breite besuchen, um einen vielseitigen, interdisziplinären Kenntnisstand zu erlangen.
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§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
Definition, Umfang, Dauer Strukturierung des Lehrangebots Leistungsnachweise
IV. Hauptstudium
Definition und Voraussetzungen Strukturierung des Lehrangebots Leistungsnachweise
V. Schlußbestimmungen
Inkrafttreten
Personenbezeichnungen, die sich geschlechtsspezifisch oder geschlechtsneutral verstehen lassen, sind in dieser Ordnung geschlechtsneutral zu verstehen, soweit sich nichts anderes ergibt; dies gilt insbesondere für Personenbezeichnungen, die durch Bezug auf Amt, Dienststellung, Status, Funktion, Beruf, akademischen Grad, Titel oder öffentliche Würde von Personen bestimmbar sind.
genehmigt durch das MWFK mit Schreiben vom 7. November 1994
§ 4
Berufsfelder
vertrauten
Das Studium im Studiengang Jüdische Studien/ Jewish Studies dient der Ausbildung von umfassend mit dem Gesamtphänomen Judentum Religions-, Geschichts- und Kulturwissenschaftlern, Soziologen und Politologen, die in Medien und Verlagen, Archiven, Dokumentationszentren und Museen, in schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen und ähnlichen staatlichen oder privaten Institutionen tätig werden können. Darüber hinaus dient der Studiengang der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten und Hochschulen. Ein wesentliches Ziel des Studiengangs ist die Allgemein- und Weiterbildung innerhalb wie außerhalb der Universität.
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