II. Organisatorisches
§ 5
Fachkommission
( 1) Das interdisziplinäre Studienfach Jüdische Studien/ Jewish Studies wird an der Universität Potsdam und innerhalb der Philosophischen Fakultät I durch eine Fachkommission Jüdische Studien/ Jewish Studies vertreten. Diese Fachkommission hat fünf Mitglieder: Die Professoren der Fächer Religionswissenschaft und Neuere Geschichte II( Schwerpunkt: Deutsch- jüdische Geschichte), einen Mitarbeiter des Moses Mendelssohn Zentrums sowie je einen für den Zeitraum von zwei Jahren gewählten Vertreter der Philosophischen Fakultät II sowie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
( 2)
Hauptaufgabe der Fachkommission Jüdische Studien/ Jewish Studies ist die Planung, Einstufung, Wertung und Koordination der Lehrveranstaltungen im Fach Jüdische Studien/ Jewish Studies auf Grundlage der Vorschläge aller am Studiengang beteiligten Dozenten, Institute und An- Institute der Universität Potsdam sowie die Organisation der obligatorischen Studienfachberatung.
§ 6
Studienfachberatung
( 1) Jeder Student muß jeweils zum Beginn des Grundund Hauptstudiums im Fach Jüdische Studien/ Jewish Studies an einer Studienfachberatung teilnehmen, die schriftlich zu bescheinigen ist. Die Studienfachberatung für den Studiengang Jüdische Studien/ Jewish Studies wird über das Sekretariat des Lehrstuhls für Religionswissenschaft koordiniert und dort registriert.
( 2) Den Studenten aller Semester ebenso wie AustauschStudenten wird die freiwillige Studienfachberatung empfohlen, die studienbegleitenden Charakter hat. Dafür stehen die Professoren, aber auch die übrigen Mitglieder des Lehrkörpers im Studiengang in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
§ 7
Sprachkenntnisse
( 1) Für das Studium des Fachs Jüdische Studien/ Jewish Studies ist die Kenntnis von Fremdsprachen unabdingbar. Die Vorlage des Hebraicum und Nachweise von Kenntnissen des Neuhebräischen oder des Jiddischen, sowie der Nachweis der Kenntnis noch mindestens einer weiteren Fremdsprache neben den genannten Sprachen sind Voraussetzung für die Anmeldung zur Zwischenprüfung. Die Sprachkurse, die zum Erwerb von Hebräisch- und Jiddisch- Kenntnissen notwendig sind, werden als Teil des Grundstudiums angeboten und angerechnet.
( 2) Für Studierende der Jüdischen Studien/ Jewish Studies als Nebenfach ist bis zum Studienabschluß das Hebraicum nachzuweisen.
( 3) Die anderen Sprachkenntnisse sind durch das Reifezeugnis bzw. ein vergleichbares Abschlußzeugnis oder anderweitige Bescheinigung nachzuweisen.
( 4) Studenten, die nicht über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen, müssen die notwendigen Kenntnisse( z.B. durch Sprachkurse während der ersten Studiensemester) erwerben und in Sprachprüfungen überprüfen lassen, die im Fach Jüdische Studien/ Jewish Studies entweder selbst abgenommen werden ( Hebräisch, Neuhebräisch, Jiddisch) bzw. den jeweils üblichen fachlichen Anforderungen an der Universität Potsdam entsprechen müssen. In Zweifelsfällen und über die Anerkennung vergleichbaren Zertifikaten anderer Institutionen entscheidet der Prüfungsausschuẞ.
§ 8
von
Gliederung des Studiengangs
( 1) Der Studiengang hat folgende Schwerpunktbereiche:
1. Jüdische Religion, Philosophie und Geistesgeschichte 2. Geschichte und Politik
3. Literatur, Theater, bildende Kunst, Medien, Musik 4. Sprachwissenschaft/ Jiddistik
5. Soziologie des Judentums 6. Antisemitismusforschung
( 2) Die Lehrveranstaltungen im Studiengang Jüdische Studien/ Jewish Studies sind in der Regel sowohl Lehrveranstaltungen im Studienfach Jüdische Studien/ Jewish Studies als auch Lehrveranstaltung des jeweiligen Dozenten in dessen Fach bzw. Institut. Ein und dieselbe Lehrveranstaltung wird sonach auch im Vorlesungsverzeichnis der Universität Potsdam sowohl als Lehrveranstaltung des Fachs Jüdische Studien/ Jewish Studies als auch als Lehrveranstaltung des jeweiligen Fachs oder Instituts des Dozenten angekündigt. Die in der Lehrveranstaltung erworbenen Leistungsscheine der Studenten sind entweder im Fach/ Institut des jeweiligen Dozenten oder im Fach Jüdische Studien/ Jewish Studies anrechnungsfähig, nicht aber in beiden zugleich.
( 3) Die im Studienfach Jüdische Studien/ Jewish Studies vergebenen Leistungsscheine haben nach Art und Geltung in der Regel jeweils dieselbe Wertigkeit, die sie in dem Fach/ Institut des jeweiligen Dozenten haben.
( 4) Im Rahmen ihrer Fachgebiete und Forschungsschwerpunkte lehren alle Professoren in sämtlichen Studienabschnitten. Nichthabilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter lehren in der Regel im Bereich des Grundstudiums oder halten Übungen ab.
( 5) Das Lehrangebot des Studiengangs Jüdische Studien/ Jewish Studies wird im Vorlesungsverzeichnis der Universität Potsdam gesondert als Fach Jüdische Studien/ Jewish Studies angekündigt. Zur Zur näheren Orientierung über das Lehrangebot veröffentlicht die Fachkommission zusätzlich ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, in dem alle Veranstaltungen knapp charakterisiert sowie ggf. besondere Voraussetzungen für die Teilnahme angegeben werden.
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