Heft 
(1994) 10. Nr.10
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§ 9

Studienorganisation

( 1) Studenten können im Rahmen des Lehrangebotes entsprechend ihren eigenen Studienschwerpunkten Lehrveranstaltungen frei auswählen, sofern dem keine besonderen Bestimmungen in dieser Studienordnung entgegenstehen. In Lehrveranstaltungen mit Leistungs­nachweis tragen sie sich rechtzeitig, spätestens zu Beginn der zweiten Sitzung, in die Teilnehmerlisten ein.

3.

Kolloquien( vorwiegend zur Erörterung theoretischer, methodischer oder sachlicher Probleme sowie zum Austausch neuer For­schungsergebnisse)

Eine Testatpflicht bei Lehrveranstaltungen ohne Leistungsnachweis besteht nicht.

( 2) Bei Bedarf können unter der wissenschaftlichen Verantwortung von Professoren in obligatorischen Grundstudiumsveranstaltungen Tutorien eingerichtet werden. In den begleitenden Tutorien werden die in den Lehrveranstaltungen behandelten Probleme, insbesonde­re methodische und arbeitstechnische Fragen, vertieft.

§ 10

Leistungskontrolle

( 1) Die Kontrolle über den erreichten Wissensstand erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. Die Kriterien der Leistungskontrol­le sollen denen des Faches oder Institutes des jeweiligen Dozenten oder Prüfers entsprechen.

( 2) Bei Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ist regelmäßige Anwesenheit die Voraussetzung für die Bestätigung erfolgreicher Teilnahme. Regelmäßige Anwesenheit ist gegeben, wenn nicht mehr als zwei Sitzungen im Semester versäumt worden sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Dozent.

( 3) Die erfolgreiche Teilnahme wird aufgrund regelmä­Biger Anwesenheit, aktiver Beteiligung und der Vorlage einer schriftlichen Ausarbeitung, eines Referats oder einer Klausur nachgewiesen und bescheinigt.

( 4) Lehrveranstaltungen mit benotetem Leistungsnach­weis( Schein) sind:

1.

2.

3.

4.

Sprachkurse( Hebräisch, Jiddisch oder eine andere relevante Sprache, z.B. Ladino, Pol­nisch, Russisch etc.). Grundkurse

Grundstudium)

( Überblicksveranstaltungen

im

Proseminare( quellen- und methodenorientierte Einführungsveranstaltungen im Grundstudium) Hauptseminare( Seminare im Hauptstudium)

( 5) Lehrveranstaltungen ohne benotete Leistungsnach­weise( Belege) sind:

1.

2.

Vorlesungen( Einführungs-, Überblicks- und forschungsorientierte Spezialvorlesungen) Übungen( zur Einführung in Hilfswissenschaf­ten oder in praktische Tätigkeiten, zur Vor­bereitung von Praktika und Exkursionen, zur Verbesserung und Vertiefung von Sprachkennt­nissen)

III. Grundstudium

§ 11 Definition, Umfang, Dauer

( 1) Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach Jüdische Studien/ Jewish Studies. Es führt in die Methoden und Probleme wissenschaftlichen Arbeitens sowie in Fragen der Methoden und Theorien im Bereich der Jüdischen Studien ein. Es vermittelt Grundwissen im Bereich der studienrelevanten Sprachen( Hebräisch, Jiddisch), der jüdischen Geschichte, Religion und Literatur.

( 2) Das Grundstudium umfaßt nach Maßgabe des§ 3 Abs. 3 der Magisterprüfungsordnung( MPO) der Universität Potsdam im Hauptfach( M.A.) 40 Semester­wochenstunden, die innerhalb von vier Semestern zu absolvieren sind, im Nebenfach( M.A.) 20 Semesterwo­chenstunden.

§ 12 Strukturierung des Lehrangebots

( 1) Einführungsvorlesungen besonders aus den Bereichen der jüdischen Geschichte, Religion und Literatur sollen vor allem Studienanfängern eine erste Orientierung über die Bedeutung, die wesentlichen Studieninhalte und Methoden im Studienfach Jüdische Studien/ Jewish Studies geben, um eine sinnvolle Anlage des Studiums zu ermöglichen.

( 2). Überblicks- und forschungsorientierte Spezialvorle­sungen führen in die zentralen Forschungsprobleme,- Methoden und-Ansätze der jeweiligen Bereiche sowie deren wissenschaftliche Kritik ein. Weitere Themen. dieser Vorlesungen können Quellengattungen und Sonderprobleme der einzelnen Fachgebiete sein. Die Vorlesungen können von Studenten im Grund- und Hauptstudium besucht werden.

( 3) Übungen dienen zur Vertiefung der Quellen- und Literaturkenntnis auf ausgewählten Gebieten.

( 4) Obligatorische Sprachkurse auf unterschiedlichen Niveaus dienen dem Erwerb der studienrelevanten Sprachen, besonders Hebräisch und Jiddisch, sowie der Vertiefung der Sprachkenntnisse durch Konversation und Lektüre, Kommentar oder Übersetzung ausgewählter Texte.

( 5) Proseminare behandeln zeitlich und thematisch eng begrenzte Gebiete. Sie sollen den Studierenden anhand von Quellen und Literatur in die Methoden und

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