Heft 
(1995) 7
Seite
112
Einzelbild herunterladen

Praktika

Von den Studierenden ist ein Praktikum zu absolvieren.

( 3) Wird keine zweite romanische Sprache im Kopplungs­oder Erweiterungsfach studiert, so sind Lesekenntnisse in Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch oder Spanisch nachzuweisen.

( 4) Zu den genannten Wissenschaftsgebieten( z.B. sprach­wissenschaftliche Haupt- und Spezialseminare, litera­turwissenschaftliche Vorlesung/ Seminare) werden jeweils konkrete Themen für ein Semester angeboten, aus denen der Studierende unter Berücksichtigung der oben genannten Richtwerte auswählen kann. Zu beachten ist dabei:

a) Eine literaturwissenschaftliche oder sprachwissen­schaftliche Spezialisierung ist möglich, jedoch muß jeder Studierende die erfolgreiche Teilnahme an den als obligatorisch genannten sprach- und literaturwis­senschaftlichen Hauptseminaren nachweisen. Sprach- und Vorlesungen vermitteln

literaturwissenschaftliche

grundlegende Kenntnisse und Arbeitsmethoden und wenden sich an alle Studierenden.d

b) Unter den Haupt- und Spezialseminaren ist mindestens eines zu wählen, in dem an konkreten Texten gearbeitet wird. Es kann sowohl ein sprachwissenschaftliches als auch ein literaturwissenschaftliches Seminar sein.

c) Unter Berücksichtigung des Forschungsprofils und der Bedürfnisse der Studierenden werden in einzelnen Semestern disziplinübergreifende Schwerpunkte angeboten, die sich für ein vertiefendes Studium anbieten ( z.B. Literatur und Sprache einer bestimmten Epoche). Auf Möglichkeiten einer Auswahl von Lehrveranstaltungen unter diesem Gesichtspunkt wird in der Studienberatung hingewiesen.

§ 12 Aufbau der Magisterstudiengänge

12.1. Grundstudium im Magisterstudiengang

( 1) Als Richtgröße für das Grundstudium im Magisterstudiengang insgesamt gilt die Zahl von 40 Semesterwochenstunden( SWS) für Hauptfächer und 20 SWS für Nebenfächer.

( 2) Im Grundstudium ist mindestens die Teilnahme an folgenden nach Art oder Gegenstand vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen erforderlich:

HAUPTFACH

Übungen zum Spracherwerb

( 6 Scheine, d.h. 12 SWS)

a) Grammatik

b) Phonetik

c) mündliche Ausdrucksfähigkeit

112

d) Aufsatz

e) Übersetzung Fremdsprache- Deutsch f) Übersetzung Deutsch- Fremdsprache

brow

Es ist davon auszugehen, daß auch solche Studierende das Studium aufnehmen, die zur Bewältigung der Anforderungen der Testate Förderkurse benötigen. Für diese Studierenden werden im Grundstudium Kurse mit 6-8 Stunden pro Woche angeboten, die sich über 3-4 Semester und zusätzliche Intensivphasen erstrecken sollten und schrittweise bereits auf den Erwerb der o.g. Scheine vor­bereiten können. Im Rahmen des Grundstudiums sind jedoch auch dann im Hauptfach nur 12 Semester­wochenstunden sprach- und kommunikationspraktischer Übungen anrechenbar, wenn der individuelle Bedarf höher liegt. 115355

Einführungen:

Einführung in die romanische Philologie( 2 SWS, 1 Beleg)

Einführung in die Literaturwissenschaft( 2 SWS, 1 nov Beleg)

Einführung in die Sprachwissenschaft( 2 SWS, 1 Beleg)

Proseminare

4 Proseminare( insgesamt 8 SWS, 4 Prosemi­narscheine), davon jeweils: des

- ein literaturwissenschaftliches ein sprachwissenschaftliches

ein landeswissenschaftliches

ein viertes Proseminar kann auf literaturwissenschaft­lichem oder sprachwissenschaftlichem Gebiet gewählt werden.

Wahlweise obligatorische Vorlesungen, Seminare und Übungen

-

Aus dem jeweils vorliegenden Lehrangebot sind mindestens folgende Lehrveranstaltungen mit Belegen nachzuweisen:

Literaturwissenschaft:

1 Epochevorlesung zur Literaturgeschichte( 2 SWS) 1 literaturwissenschaftliche Übung/ Seminar( 2 SWS)

Sprachwissenschaft:

1 Veranstaltung zur Sprache der Gegenwart( 2 SWS) 1 Veranstaltung zur Sprachgeschichte( 2 SWS)

Landeswissenschaften:

1 Lehrveranstaltung zur Geschichte( 2 SWS)

1 Lehrveranstaltung zur Gegenwart( 2 SWS)

Eine Veranstaltung( 2 SWS) aus folgendem Angebot: literaturwissenschaftliche Interpretationsübung

Übung zur sprachwissenschaftlichen Textanalyse landeswissenschaftliche Übung mit Arbeit an Texten

( EW