I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
für
Studienordnung für
das Studium der Fächer
Französische Philologie( Galloromanistik), Italienische Philologie( Italianistik) und Spanische Philologie( Hispanistik) als Haupt- und Nebenfächer im Magisterstudiengang und für das Studium der Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch in Lehramtsstudiengängen an der Universität Potsdam
Vom 20. Oktober 1994
Gemäß§ 92 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 20. Oktober 1994 die nachfolgende Studienordnung erlassen. Dieser Ordnung wurde vom Senat der Universität Potsdam am 15. Dezember 1994 zugestimmt.
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 3 Studienbeginn
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Studienzeit
§ 6 Studienziele
§ 5 Vermittlungsformen
§ 7 Studienberatung
§ 8 Umfang des Studiums
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II. Inhalt und Aufbau des Studiums
§ 9 Bereiche des Studiums
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§10 Aufbau des Studiums- Allgemeines
§ 11 Lehramtsstudienänge
§ 12 Magisterstudiengänge
III. Weitere Bestimmungen
§ 13 Studienangebot
§ 14 Anrechnung von Studienleistungen
§ 15 Übergangsbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
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I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
( 1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 24. Juni 1991, der Lehramtsprüfungsordnung für die Erste Staatsprüfung im Land Brandenburg, der Rahmenstudienordnung und der Prüfungsordnung für den Studiengang Magister Artium vom 10. Juni 1993 und der Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam Ziel, Inhalt und Aufbau des CE Studiums in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch in den Lehramtsstudiengängen sowie Französische Philologie( Galloromanistik), Italienische Philologie ( Italianistik) und Spanische Philologie( Hispanistik) im Studiengang Magister Artium an der Universität Potsdam. ( 2) Im Rahmen des Magisterstudiengangs können die Fächer Französische Philologie( Galloromanistik), Italienische Philologie( Italianistik) und Spanische Philologie( Hispanistik) als Hauptfächer und als Nebenfächer studiert werden. Wird ein Fach aus der romanistischen Fächergruppe im Magisterstudiengang als Hauptfach studiert, so darf nur eines der Nebenfächer gleichfalls dieser Fächergruppe entnommen werden. Weitere Einschränkungen über die Kombinierbarkeit sollen durch diese Studienordnung nicht vorgenommen werden, sie können sich jedoch aus den Studien- und Prüfungsordnungen der beabsichtigten Kopplungsfächer ergeben, so daß in jedem Fall Studienberatung erforderlich ist.
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( 3) Die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch sind im Sinne der Lehramtsprüfungsordnung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Land Brandenburg in den dort festgelegten Kombinationen wählbar. Es wird dringend empfohlen, in anderen Bundesländern bestehende Einschränkungen der Kombinierbarkeit zu beachten.
( 4) Die Studienordnung geht von der Eigenverantwortung sbet der Studierenden bei der Gestaltung ihres Studiums aus und hält daher die obligatorischen Anforderungen so gering, wie es im Rahmen bestehender Prüfungsordnungen möglich ist. Sie spricht Empfehlungen für den sachgerechten Verlauf des Studiums aus und gibt Hinweise auf zusätzliche, insbesondere auch fachübergreifende Studienbergreifende Stud gebiete.
( 5) Die vorliegende Studienordnung geht von den grundsätzlichen Gemeinsamkeiten in der wissenschaftlichen Ausbildung von Magister- und Lehramtsstudenten aus, die insbesondere das Grundstudium betreffen und eine definitive Entscheidung für Lehramts- oder Magisterstudiengang bis zur Zwischenprüfung offenhalten.
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§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Ein