schreibung an einer Universität( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) erfordert das Studium Kenntnisse in Latein und in der romanischen Sprache, die als Studienfach gewählt werden soll.
( 2) Für Studierende mit geringen oder fehlenden Kenntnissen in der für das Fach gewählten Sprache, die ein Studium in den hier dargestellten Studiengängen aufnehmen wollen, besteht die Möglichkeit zusätzlicher Förderkurse zur Entwicklung der Sprachbeherrschung und zum Erwerb von Kenntnissen zur Grammatik. Die dazu erforderlichen Lehrveranstaltungen sind jedoch nicht als Leistungen im Sinne der§§ 11 und 12 dieser Ordnung anrechenbar. Verfügt ein Studienanfänger bereits über Sprachkenntnisse, die deutlich über dem Anforderungsniveau für den Erwerb des ersten Scheins in der Sprachpraxis liegen, so ist eine Einstufung in ein höheres Niveau, unter bestimmten Bedingungen( Muttersprachler, langjähriger Aufenthalt in einem romanischen Land) und nach Äquivalenzfeststellung der Prüfungsvoraussetzungen sogar ein Erlassen sprachpraktischer Lehrveranstaltungen möglich.
( 3) Die Lateinkenntnisse gelten durch die Bestätigung des Latinums im Abitur oder ein entsprechendes Zeugnis als nachgewiesen. Für Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden Lateinkurse angeboten, deren erfolgreicher Abschluß bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen ist.
§ 3 Studienbeginn
Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
§ 4 Studienzeit
( 1) Die Regelstudienzeit wird durch die Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 bzw. durch die Ordnung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Brandenburg( LPO) vom 25. Juli 1994 geregelt.
( 2) Auf die Regelstudienzeit wird ein Semester, in dem die für das Fach erforderlichen speziellen Sprachkenntnisse erworben werden müssen( vgl.§ 2 Zulassungsvoraussetzungen), nicht angerechnet. Werden zwei oder mehr Philologien studiert, für die spezielle Sprachkenntnisse erforderlich sind, kann sich die Zahl dieser nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnenden Semester auf zwei erhöhen.
§ 5 Vermittlungsformen
( 1) Vermittlungsformen sind:
- Vorlesungen( V) - Seminare( S) - Übungen( Ü)
mit folgenden Merkmalen:
Sprachlehrveranstaltungen( Übungen) dienen dem Erwerb von sprachpraktischen Fertigkeiten und von Kenntnissen in den romanischen Sprachen und deren Kulturbereichen. Sie werden in unterschiedlichen Niveaus durchgeführt und orientieren sich an den Prüfungsanforderungen. Außerdem werden ergänzende Förderveranstaltungen für Studenten mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen sowie fakultative Veranstaltungen mit Spezialisierungsmöglichkeiten angeboten.
- Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Eine Vorlesung kann durch ergänzende Seminare bzw. seminaristische Anteile, Übungen oder Konsultationen begleitet werden, die den Studierenden zur selbständigen Verarbeitung des Stoffes und zu seiner Anwendung anregen sollen.
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Seminare schließen an den Ausbildungsstand der Einführung an, indem sie die dort erworbenen Kenntnisse erproben und vertiefen. Sie dienen grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung bestimmter Themen und erfordern daher eine Beschränkung auf ausgewählte historische und systematische Einzelbereiche und Teilaspekte. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten Forschung nach wissenschaftlichen Kriterien spezifizieren, systematisch entfalten und methodisch bearbeiten zu können.
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Die Proseminare führen in die Methoden und Forschungsrichtungen, aber auch in die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel ein( Fachbibliographien, Nachschlagewerke, Bibliotheksbenutzung).
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Hauptseminare dienen der selbständigen Erarbeitung inhaltlicher, methodischer und theoretischer Fragen.
- Oberseminare und Kolloquien sind Lehrveranstaltungen, die ihr Ziel nicht nur in der diskursiven Erschließung wissenschaftlicher Fragestellungen im Seminarverlauf finden, sondern außerdem auf Mitvollziehen von Forschungsprozessen und eigene Forschungsaktivität der Studierenden abzielen. Oberseminare sollten in dem Fach belegt werden, in dem die Studenten eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Hinblick auf die Abschlußprüfungen beabsichtigen. In bestimmten Fällen können Oberseminare als Projektseminare angelegt werden und auf Forschungsund Verwendungszusammenhänge der Arbeitsergebnisse über den Seminarrahmen hinaus abzielen.
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