I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
wurde.
000k
Oseas
( 3) Hierbei kann der Student die Spezialisierungsrichtungen Ökologie und Naturschutz oder Physiologie und Biochemie wählen. In einem dieser Gebiete erfolgt die Anfertigung der Diplomarbeit.
1199 Studienordnungtung der Dip
für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Potsdam
Vom 22. Juni 1995
§ 4
Studieninhalte
Auf die Bestandteile des Studiums entfallen folgende Lehrgebiete:
150
Grundstudium
rodogansisH
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BBHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156) am 22. Juni 1995 folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie erlassen: 12 0
( 80 SWS+ 43 Tage)
Fach
Mathematik u. Informatik Physik
Allgemeine und anorg. Chemie
Organische Chemie
Physikalische Chemie
Zellbiologie I
SWS
Art
45666
2V 2Ü
52V 3P
3V 3P
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 24. Juni 1991 und der Prüfungsordnung vom 22. Juni 1995 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Potsdam.
Allgemeine Botanik
Allgemeine Zoologie
Spezielle Botanik
6
MI
4
2V 2P
5
2V 3P
5
2V 3P
6
4V 2Ü
Spezielle Zoologie 19V bu6- aid 4V 2Ü
§ 2
Abschluß
Das Studium führt zum Diplom mit dem Abschluß als Diplom- Biologe.
§ 3 Aufbau des Studiums
200
( 1) Das Studium der Biologie soll den zukünftigen Diplom- Biologen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten vermitteln, die wissenschaftliches Arbeiten auf dem Gebiet der Biologie ermöglichen und die Studierenden auf ihre zukünftigen Tätigkeiten und Aufgaben als Biologen in Forschungsinstituten, in der Industrie und Verwaltung und die damit verbundene Verantwortung für die Gesellschaft vorbereiten.
( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium( 1. bis 4. Semester) und das Hauptstudium( 5. bis 8. Semester) und die Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit. Das Grundstudium schließt mit Zwischenprüfungen( Vordiplom) ab( vgl.§ 7), deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium ist. Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung der Ausbidung ( Spezialisierung) und soll den Studenten auf eine selbständige wissenschaftliche Tätigkeit vorbereiten.
1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
2 Genehmigt mit Schreiben des MWFK vom 2. Oktober 1995
130
Mikrobiologie
6
4V 2P
Pflanzenphysiologie
6
3V 3P
Tierphysiologie molq
sb 16 mbion 3V 3P
Biochemie mov msbalo
54V 1ÜP
Genetik
4
4V
Allgemeine Botanik
5d
KP
Allgemeine Zoologie
5d
KP
Mikrobiologie
5d
KP
Genetik
3d
KP
5d
KP
10d
KP
10dKP
Biochemie Spezielle Botanik Spezielle Zoologie moibu12 286
Hauptstudium
b
( 80 SWS+ 6 Wochen Berufspraktikum)
I. Obligatorische Lehrveranstaltungen für beide Spezialisierungsrichtungen( 18 SWS).II
Fach
Evolutionsbiologie
Verhaltensbiologie
Grundlagen der Ökologie Biostatistik
Funkt. Anatomie des Menschen Molekularbiologie nichtbiologisches Fach
II. Spezialisierungsrichtungen
Art
SWS
2
2V
2V
2VÜ 1019 lb
2VÜ
2V
6VSÜ
( jeweils wahlweise 37 SWS, davon mindestens 25 SWS Praktika, in der Spezialisierungsrichtung und 9 SWS in weiteren biologischen Fächern)