Name des Institutes
Institut für Organische Chemie und Strukturanalytik
Institut für Physikalische Chemie und Theoretische Chemie
Direktor des Institutes
Stellvertreter
Prof. Dr. Erich Kleinpeter
Prof. Dr. Martin G. Peter
Prof. Dr. Lutz Zülicke
Inst. für Zoophysiologie und Zellbiologie Prof. Dr. Helmut Scheel Inst. f. Systematik u.Didaktik der Biologie Prof. Dr. Roland Metzger Inst. für Biochemie u. Molekulare Physiol. Prof. Dr. Helmut Scheel Inst. für Ökologie und Naturschutz Inst. für Ernährungswissenschaft Inst. für Geographie und Geoökologie Institut für Geowissenschaften
Inst. für Sportmedizin und Präventation
Vorlesungszeit für das WS 96/97
Vorlesungszeitraum
Prof. Dr. Joachim Pötsch
Prof. Dr. Jürgen Kroll
Prof. Dr. Joachim Kötz
Prof. Dr. Holle Greil Prof. Dr. Klaus Klopfer
Prof. Dr. Guido Baumann
Prof. Dr. Dieter Wallschläger
Prof. Dr. Wilfried Heller
Prof. Dr. Hartmut Asche
Prof. Dr. Jörg Erzinger Prof. Dr. Gernot Badtke
Montag, den 14.10.1996- Freitag, den 07.02.1997
Akademische Weihnachtsferien
Montag, den 23.12.1996- Freitag, den 03.01.1997.
Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam Nr. 9/1995
Der auf S. 144 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte§ 8 Abs. 2 und 3 der Studienordnung der Teilstudiengänge des Faches Geschichte am Historischen Institut der Universität Potsdam muẞ lauten wie folgt:
( 1) Die Kontrolle über den erreichten Wissensstand erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, in studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen(§ 10 C Abs. 4) sowie in Prüfungen beim Abschluß des Grundstudiums und des Hauptstudiums.
( 2) Bei Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) Regelmäßige Teilnahme: Diese ist gewährleistet, wenn nicht mehr als zwei Sitzungen versäumt worden sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Dozent.
b) Aktive Beteiligung und Vorlage einer schriftlichen Ausarbeitung, eines Referats, einer Klausur und/ oder anderer schriftlicher bzw. mündlicher Nachweise gemäß§ 10 B Abs. 2 und§ 10 C Abs. 4.
Der auf S. 146 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte Abschnitt C) der Studienordnung der Teilstudiengänge des Faches Geschichte am
Prof. Dr. Frank Bittmann
Historischen Institut der Universität Potsdam ist falsch durchnumeriert. Der 2. Absatz 3 wird zu Absatz 5 und der 2. Absatz 4 wird zu Absatz 6. Absatz 5 muß lauten wie folgt:
( 5) Der Umfang des Hauptstudiums sowie die Anzahl der zu erbringenden Leistungsnachweise werden durch die Bestimmungen gemäß§ 11 Abs. 4 und 5 und§ 12 Abs. 5 und 6 dieser Studienordnung geregelt.
Der auf S. 147 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte§ 12 der Studienordnung der Teilstudiengänge des Faches Geschichte am Historischen Institut der Universität Potsdam ist falsch durchnumeriert. Der 2. Absatz 6 wird zu Absatz 7. Desweiteren sind auf S. 147 die§§ 16 und 17 falsch numeriert und müssen in der richtigen Numerierung lauten wie folgt:
§ 13 § 14
Übergangs- und Schlußbestimmungen Inkrafttreten.
Der auf S. 148 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte§ 5 Abs. 1 der Besonderen Prüfungsbestimmungen im Fach Geschichte als Hauptund Nebenfach im Magisterstudiengang und für das Studium des Faches Geschichte am Historischen Institut der Universität Potsdam enthält im 2. Anstrich einen falschen Bezug.Er muß lauten wie folgt:
( 1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind neben den allgemeinen Erfordernissen der MPO und der ZPO:
Nachweis der nach§ 4 Abs. 3 der Studienordnung geforderten Sprachkenntnisse,
Vorlage der nach§ 10 B Abs. 3 der Studienordnung geforderten Leistungsnachweise:
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