Heft 
(1996) 1
Seite
20
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Name des Institutes

Institut für Organische Chemie und Strukturanalytik

Institut für Physikalische Chemie und Theoretische Chemie

Direktor des Institutes

Stellvertreter

Prof. Dr. Erich Kleinpeter

Prof. Dr. Martin G. Peter

Prof. Dr. Lutz Zülicke

Inst. für Zoophysiologie und Zellbiologie Prof. Dr. Helmut Scheel Inst. f. Systematik u.Didaktik der Biologie Prof. Dr. Roland Metzger Inst. für Biochemie u. Molekulare Physiol. Prof. Dr. Helmut Scheel Inst. für Ökologie und Naturschutz Inst. für Ernährungswissenschaft Inst. für Geographie und Geoökologie Institut für Geowissenschaften

Inst. für Sportmedizin und Präventation

Vorlesungszeit für das WS 96/97

Vorlesungszeitraum

Prof. Dr. Joachim Pötsch

Prof. Dr. Jürgen Kroll

Prof. Dr. Joachim Kötz

Prof. Dr. Holle Greil Prof. Dr. Klaus Klopfer

Prof. Dr. Guido Baumann

Prof. Dr. Dieter Wallschläger

Prof. Dr. Wilfried Heller

Prof. Dr. Hartmut Asche

Prof. Dr. Jörg Erzinger Prof. Dr. Gernot Badtke

Montag, den 14.10.1996- Freitag, den 07.02.1997

Akademische Weihnachtsferien

Montag, den 23.12.1996- Freitag, den 03.01.1997.

Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam Nr. 9/1995

Der auf S. 144 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte§ 8 Abs. 2 und 3 der Studien­ordnung der Teilstudiengänge des Faches Geschichte am Historischen Institut der Universität Potsdam muẞ lauten wie folgt:

( 1) Die Kontrolle über den erreichten Wissensstand er­folgt durch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrver­anstaltungen, in studienbegleitenden Leistungsüberprü­fungen(§ 10 C Abs. 4) sowie in Prüfungen beim Ab­schluß des Grundstudiums und des Hauptstudiums.

( 2) Bei Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

a) Regelmäßige Teilnahme: Diese ist gewährleistet, wenn nicht mehr als zwei Sitzungen versäumt worden sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Dozent.

b) Aktive Beteiligung und Vorlage einer schriftlichen Ausarbeitung, eines Referats, einer Klausur und/ oder anderer schriftlicher bzw. mündlicher Nachweise ge­mäß§ 10 B Abs. 2 und§ 10 C Abs. 4.

Der auf S. 146 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte Abschnitt C) der Studienord­nung der Teilstudiengänge des Faches Geschichte am

Prof. Dr. Frank Bittmann

Historischen Institut der Universität Potsdam ist falsch durchnumeriert. Der 2. Absatz 3 wird zu Absatz 5 und der 2. Absatz 4 wird zu Absatz 6. Absatz 5 muß lauten wie folgt:

( 5) Der Umfang des Hauptstudiums sowie die Anzahl der zu erbringenden Leistungsnachweise werden durch die Bestimmungen gemäß§ 11 Abs. 4 und 5 und§ 12 Abs. 5 und 6 dieser Studienordnung geregelt.

Der auf S. 147 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte§ 12 der Studienordnung der Teilstudiengänge des Faches Geschichte am Histori­schen Institut der Universität Potsdam ist falsch durchnumeriert. Der 2. Absatz 6 wird zu Absatz 7. Desweiteren sind auf S. 147 die§§ 16 und 17 falsch numeriert und müssen in der richtigen Numerierung lau­ten wie folgt:

§ 13 § 14

Übergangs- und Schlußbestimmungen Inkrafttreten.

Der auf S. 148 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte§ 5 Abs. 1 der Besonderen Prü­fungsbestimmungen im Fach Geschichte als Haupt­und Nebenfach im Magisterstudiengang und für das Studium des Faches Geschichte am Historischen In­stitut der Universität Potsdam enthält im 2. Anstrich einen falschen Bezug.Er muß lauten wie folgt:

( 1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprü­fung sind neben den allgemeinen Erfordernissen der MPO und der ZPO:

Nachweis der nach§ 4 Abs. 3 der Studienordnung ge­forderten Sprachkenntnisse,

Vorlage der nach§ 10 B Abs. 3 der Studienordnung geforderten Leistungsnachweise:

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