Der auf S. 149 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte§ 7 Abs. 2 der Besonderen Prüfungsbestimmungen im Fach Geschichte als Hauptund Nebenfach im Magisterstudiengang und für das Studium des Faches Geschichte am Historischen Institut der Universität Potsdam enthält unter a) und b) falsche Bezüge. Absatz 2 muß lauten wie folgt:
( 2) Gemäß§ 21 Abs. 2 Nr. 3 MPO sind darüber hinaus von Studierenden im Fach Geschichte folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
a) Hauptfach Geschichte( 1. oder 2. Fach)
3 Hauptseminarscheine, davon 2 aus dem als Prüfungsbereich gewählten Bereich gemäß§ 9 Abs. 1 der Studienordnung für das Fach Geschichte
und
1 Hauptseminarschein aus einem anderen Bereich Vorlage der gemäß§ 11 Abs. 4 und 5 der Studienordnung für das Fach Geschichte geforderten SWSNachweise
b) Nebenfach Alte Geschichte, Mittalterliche Geschichte oder Neuere Geschichte
2 Hauptseminarscheine aus dem gewählten Bereich gemäß§ 9 Abs. 1 der Studienordnung für das Fach Geschichte
Vorlage der gemäß§ 11 Abs. 4 und 5 der Studienordnung für das Fach Geschichte geforderten SWSNachweise.
INHALTSVERZEICHNIS
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 § 2
Geltungsbereich
Beschreibung der Geschichtswissenschaft an Universität Potsdam
Ausbildungsziele
Sprachenkenntnisse
Lehrveranstaltungen/ Vermittlungsformen
der
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Studienfachberatung
§
7 Studienorganisation
§
8
Leistungskontrolle und Leistungsnachweise
II. Inhalt und Aufbau des Studiums
§
9 Ausbildungsinhalte
§ 10 Aufbau des Studiums
A.
Allgemeines
B.
Grundstudium
C. Hauptstudium
§
11
§
12
Magisterstudiengänge Lehramtsstudiengänge
III. Schlußteil
§
§
13 Übergangs- und Schlußbestimmungen 14 Inkrafttreten
Der auf S. 149 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/1995 veröffentlichte§ 9 Abs. 2 Punkt 3 der Besonderen Prüfungsbestimmungen im Fach Geschichte als Haupt- und Nebenfach im Magisterstudiengang und für das Studium des Faches Geschichte am Historischen Institut der Universität Potsdam enthält einen falschen Bezug. Er muß lauten wie folgt:
3. Vorlage der für den jeweiligen Studiengang geforderten SWS- Belege und Leistungsnachweise für ein ordnungsgemäßes Hauptstudium gemäß§ 12 Abs. 5 und 6 der Studienordnung für das Fach Geschichte.
Korrigierte Fassung der in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9/95 veröffentlichten Studienordnung
der Teilstudiengänge des Faches Geschichte am Historischen Institut der Universität Potsdam
Vom 4. Mai 1995
Gemäß§ 92 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 4. Mai 1995 die folgende Studienordnung erlassen: 1
1
Personenbezeichnungen, die sich geschlechtsspezifisch oder geschlechtsneutral verstehen lassen, sind in dieser Ordnung geschlechtsneutral zu verstehen, soweit sich nichts anderes ergibt. Dies gilt insbesondere für Personenbezeichnungen, die durch Bezug auf Amt,
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1
Geltungsbereich
( 1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 24. Juni 1991, der Lehramtsprüfungsordnung ( LPO) vom 14. Juni 1994, der Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam( ZPO) vom 5. Mai 1994 sowie der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums des Faches Geschichte im Magisterstudiengang und in den Lehramtsstudien- gängen an der Universität Potsdam.
§ 2
Beschreibung der Geschichtswissenschaft an der Universität Potsdam
( 1) Die Geschichtswissenschaft am Historischen Institut der Universität Potsdam versteht sich als einheitliche Disziplin. Sie ist eingeteilt in die Bereiche Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte und Geschichtsdidaktik, die in Forschung und Lehre als unterscheidbare Arbeitsgebiete hervortreten.
Dienststellung, Status, Funktion, Beruf, akademischen Grad, Titel oder öffentliche Würde von Personen bestimmbar sind.
21