Heft 
(1996) 2
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Studienordnung für den Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam.

Vom 22. Juni 1995

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BBHG) vom 24.6.1991( GVBI. S. 156) am 22. Juni 1995 die folgen­de Studienordnung für den Diplomstudiengang Chemie erlassen: 1)

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§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

cos co co cos cos cos cos cos

§5

§6

§ 7

§ 8

§ 9

68

§ 1

Übersicht

Geltungsbereich

Studienziel

Aufbau des Studiums

Zeitliche Gliederung des Studiums Studieninhalte des Grundstudiums Studieninhalte des Hauptstudiums Studien- und Veranstaltungsformen Leistungsnachweise

Inkrafttreten

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Rah­menprüfungsordnung der Universität Potsdam( RPO) vom 13. Oktober 1994 und der besonderen Prüfungsbe­stimmungen für den Diplomstudiengang Chemie vom 22. Juni 1995 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam.

§ 2

Studienziel

Das Studium bereitet auf eine Tätigkeit als Diplom­Chemiker in forschungs- und anwendungsbezogenen Gebieten vor. Der Absolvent soll in der Lage sein, kon­struktiv und verantwortungsbewußt an der Weiterent­wicklung seines Faches mitzuwirken, neue Probleme zu erkennen und Lösungswege aufzufinden. Nach dem er­folgreichen Abschluß des Studiums wird der Titel Di­plom- Chemikerin bzw. Diplom- Chemiker( Dipl.- Chem.) verliehen. Es ist zweckmäßig, dem Diplomstudium ein Promotionsstudium anzuschließen, dessen Modalitäten durch die Promotionsordnung geregelt werden.

1) Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Ver­einfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

§ 3

Aufbau des Studiums

( 1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und in ein Hauptstudium von fünf Seme­stern, das die Diplomprüfungen mit einschließt. Das Studium kann z. Z. jeweils zum Wintersemester von Studienanfängern aufgenommen werden.

( 2) Im Grundstudium werden grundlegende Kenntnisse über Gegenstände und Methoden der Fachgebiete Anor­ganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie sowie benachbarter Fächer wie Mathematik, In­formatik, Physik und Biologie vermittelt. Begonnen wird auch mit der Grundlagenausbildung in Analytischer Chemie. Eine Einweisung in spezielle Rechtsgebiete ist ebenfalls Gegenstand des Grundstudiums.

( 3) Beendet wird das Grundstudium durch die Diplom­Vorprüfung, die aus mündlichen Prüfungen in den Fä­chern Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physi­kalische Chemie und Experimentalphysik besteht.

( 4) Damit soll der Kandidat nachweisen, daß er sich die inhaltlichen Grundlagen des Faches Chemie, ein metho­disches Instrumentarium und eine systematische Orientie­rung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen. Die Diplom- Vorprüfung wird in einem Prüfungszeitraum von vier Wochen durchgeführt, der in der Regel vor dem Beginn des 5. Semesters liegt. Die Prüfung in Physik kann studienbegleitend nach Erfül­len der entsprechenden Voraussetzungen stattfinden.

( 5) Im Hauptstudium wird die Ausbildung in Anorgani­scher, Organischer und Physikalischer Chemie durch Spezialvorlesungen weiter theoretisch vertieft und durch anspruchsvolle Praktika ergänzt. Weitere Fächer wie Kolloidchemie, Polymerchemie, Technische Chemie, Theoretische Chemie/ Computerchemie, Toxikologie sowie die Vertiefung der Analytischen Chemie komplet­tieren das Lehrangebot.

( 6) Über diese grundlegende Ausbildung( Pflichtpensum) hinaus erwirbt sich jeder Studierende nach individueller Wahl spezielle Kenntnisse in einem Wahlpflichtfach sowie im Vertiefungsfach. Das Vertiefungsfach, also das Fachgebiet, in dem die Diplomarbeit angefertigt werden soll, kann aus den drei Kernfächern Anorganische, Or­ganische und Physikalische Chemie oder einem der Wahlpflichtfächer( s. Anlage zur Studienordnung) ge­wählt werden. Für das intensive Studium des Vertie­fungsfaches und z. T. auch noch des Wahlpflichtfaches ist das 8. Semester vorgesehen.

( 7) Das Hauptstudium schließt mit der Diplomprüfung ab, die aus den mündlichen Prüfungen( Fachprüfungen) und der anschließenden Diplomarbeit besteht. In den mündlichen Prüfungen soll dargestellt werden, inwieweit der Student die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Kenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge des Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.

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