Heft 
(1996) 2
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( 8) Die mündlichen Prüfungen in den Fächern Anorgani­sche Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie und dem Wahlpflichtfach sind in einem vorgegebenen Prüfungszeitraum innerhalb von vier Wochen abzulegen. Weitere Einzelheiten zum Modus der Diplomprüfung re­geln die" Besonderen Prüfungsbestimmungen des Studi­enganges Diplom- Chemie" in Verbindung mit der RPO.

( 9) Die letzte Phase der Diplomprüfung umfaßt die An­fertigung der Diplomarbeit nach den bestandenen Fach­prüfungen. Mit dieser Abschlußarbeit ist der Nachweis zu erbringen, daß der Diplomand ein chemisches Pro­blem mit wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer bestimmten Frist selbständig bearbeiten und die Ergeb­nisse darstellen kann. Die Diplomthemen werden aus Forschungsvorhaben der Hochschullehrer abgeleitet. Diese sind zum Teil interdisziplinär angelegt bzw. es be­steht eine Kooperation mit außeruniversitären For­schungseinrichtungen des umliegenden Territoriums, so u. a. mit:

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dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Rehbrücke

dem Max- Planck- Institut für Grenzflächenforschung und Kolloidchemie in Teltow- Seehof

dem Institut für Angewandte Polymerenforschung der Fraunhofer- Gesellschaft

der Außenstelle des Instituts für Angewandte Materi­alforschung der Fraunhofer- Gesellschaft sowie dem Geoforschungszentrum Potsdam.

( 10) In der Regel werden die Ergebnisse der Diplomar­beit vom Kandidaten in geeigneter Form( z.B. im Insti­tutskolloquium) vorgestellt.

( 11) Die Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen wer­den durch die" Besonderen Prüfungsbestimmungen des Studienganges Diplom- Chemie" in Verbindung mit der RPO geregelt.

§ 4

Zeitliche Gliederung des Studiums

Im Sinne der Einhaltung der Regelstudienzeit in Verbin­dung mit der effektiven Gestaltung des Chemie- Studiums erweist es sich als zweckmäßig, die Lehrveranstaltungen der einzelnen Teildisziplinen in einer bestimmten Rei­henfolge zu besuchen, da ihre Inhalte vielfach aufeinan­der aufbauen. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich ab­gestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan vor, dessen zeitliche Gliederung im Grundstudium bindend ist, da die Einschreibevoraussetzungen der einzelnen Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen.

§ 5

Studieninhalte des Grundstudiums

( 1) In der Vorlesung Anorganische Chemie stehen die Eigenschaften der Stoffe, ihre Bindungsverhältnisse und ihre chemischen Reaktionsweisen im Mittelpunkt. Die Studierenden lernen wesentliche Grundprinzipien und allgemeine Gesetzmäßigkeiten der Chemie kennen und werden befähigt, daraus Schlußfolgerungen für Zusam­menhänge zwischen Aufbau der Atome, chemischer Bin­

dung, Struktur und Eigenschaften der Stoffe abzuleiten. Im Rahmen der laborpraktischen Ausbildung werden die Studierenden mit wichtigen Arbeitsmethoden der Chemie vertraut gemacht und erwerben Kenntnisse zur Durchfüh­rung anorganischer Analysen und für die Anfertigung an­organischer Präparate.

( 2) In der Vorlesung Organische Chemie werden sowohl die wesentlichen Stoffklassen der organischen Chemie als auch die wichtigsten Reaktionsmechanismen behan­delt. Dabei wird der Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften bzw. Reaktionsverhalten aufgezeigt. Wichtige Verbindungsklassen wie z. B. Naturstoffe, Farbstoffe und Wirkstoffe werden auch unter Berück­sichtigung ihrer technischen Bedeutung behandelt. In der laborpraktischen Ausbildung lernen die Studierenden all­gemeine Arbeitsmethoden zur Trennung bzw. Reinigung organischer Stoffe sowie zur Bestimmung physikalischer Konstanten kennen. Im Synthesepraktikum werden Prä­parate verschiedener Reaktionstypen angefertigt.

( 3) Die Vorlesung Physikalische Chemie macht die Stu­dierenden mit grundlegenden Sachverhalten der chemi­schen Thermodynamik, der chemischen Kinetik, der Elektrochemie und Kolloidchemie vertraut. Dabei wird herausgearbeitet, daß die Entwicklung der Wissenschaft Chemie es in zunehmendem Maße ermöglicht, chemische Probleme durch die Anwendung mathematisch­physikalischer Methoden und mit Hilfe von physikali­scher Meßverfahren zu lösen. In dem dazugehörigen Praktikum lernen die Studierenden mit physikalisch­chemischen Arbeitstechniken umzugehen.

( 4) Die Ausbildung in Mathematik verfolgt das Ziel, den Studierenden notwendige Voraussetzungen an mathema­tischen Kenntnissen und Fertigkeiten für das Verständnis und die quantitative Beschreibung chemischer, biologi­scher und physikalischer Lehrinhalte zu vermitteln und die mathematischen Grundlagen für das Verständnis der Theoretischen Chemie zu legen.

( 5) Durch die Ausbildung in Informatik werden die Stu­dierenden befähigt, anfallende chemische und biologi­sche Probleme für den Einsatz der Rechentechnik auf­zuarbeiten und mit Hilfe vorhandener Hard- und Soft­ware zu lösen. Die Vermittlung von Wissen über die Grundlagen der Informationsverarbeitung schafft die Voraussetzung dafür, künftige Entwicklungen verfolgen zu können.

( 6) In der Vorlesung Physik werden grundlegende physi­kalische Begriffe, Zusammenhänge, Gesetze und Metho­den behandelt, so wie sie für das Verständnis chemischer und biologischer Sachverhalte bedeutsam sind. Im Prak­tikum erwerben die Studierenden vor allem das Wissen und das Können über die richtige Verwendung physikali­scher Größen und Einheiten, über die physikalischen Grundlagen ausgewählter Meßmethoden, über den Auf­bau experimenteller Anordnungen, besonders elektrischer Schaltungen, sowie über die Protokollführung und Aus­wertung von Meẞdaten.

( 7) Die Vorlesung Einführung in die Biologie dient der Vermittlung von Grundlagen für die Behandlung biologi­

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