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( 8) Die mündlichen Prüfungen in den Fächern Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie und dem Wahlpflichtfach sind in einem vorgegebenen Prüfungszeitraum innerhalb von vier Wochen abzulegen. Weitere Einzelheiten zum Modus der Diplomprüfung regeln die" Besonderen Prüfungsbestimmungen des Studienganges Diplom- Chemie" in Verbindung mit der RPO.
( 9) Die letzte Phase der Diplomprüfung umfaßt die Anfertigung der Diplomarbeit nach den bestandenen Fachprüfungen. Mit dieser Abschlußarbeit ist der Nachweis zu erbringen, daß der Diplomand ein chemisches Problem mit wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer bestimmten Frist selbständig bearbeiten und die Ergebnisse darstellen kann. Die Diplomthemen werden aus Forschungsvorhaben der Hochschullehrer abgeleitet. Diese sind zum Teil interdisziplinär angelegt bzw. es besteht eine Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen des umliegenden Territoriums, so u. a. mit:
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dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Rehbrücke
dem Max- Planck- Institut für Grenzflächenforschung und Kolloidchemie in Teltow- Seehof
dem Institut für Angewandte Polymerenforschung der Fraunhofer- Gesellschaft
der Außenstelle des Instituts für Angewandte Materialforschung der Fraunhofer- Gesellschaft sowie dem Geoforschungszentrum Potsdam.
( 10) In der Regel werden die Ergebnisse der Diplomarbeit vom Kandidaten in geeigneter Form( z.B. im Institutskolloquium) vorgestellt.
( 11) Die Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen werden durch die" Besonderen Prüfungsbestimmungen des Studienganges Diplom- Chemie" in Verbindung mit der RPO geregelt.
§ 4
Zeitliche Gliederung des Studiums
Im Sinne der Einhaltung der Regelstudienzeit in Verbindung mit der effektiven Gestaltung des Chemie- Studiums erweist es sich als zweckmäßig, die Lehrveranstaltungen der einzelnen Teildisziplinen in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen, da ihre Inhalte vielfach aufeinander aufbauen. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan vor, dessen zeitliche Gliederung im Grundstudium bindend ist, da die Einschreibevoraussetzungen der einzelnen Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen.
§ 5
Studieninhalte des Grundstudiums
( 1) In der Vorlesung Anorganische Chemie stehen die Eigenschaften der Stoffe, ihre Bindungsverhältnisse und ihre chemischen Reaktionsweisen im Mittelpunkt. Die Studierenden lernen wesentliche Grundprinzipien und allgemeine Gesetzmäßigkeiten der Chemie kennen und werden befähigt, daraus Schlußfolgerungen für Zusammenhänge zwischen Aufbau der Atome, chemischer Bin
dung, Struktur und Eigenschaften der Stoffe abzuleiten. Im Rahmen der laborpraktischen Ausbildung werden die Studierenden mit wichtigen Arbeitsmethoden der Chemie vertraut gemacht und erwerben Kenntnisse zur Durchführung anorganischer Analysen und für die Anfertigung anorganischer Präparate.
( 2) In der Vorlesung Organische Chemie werden sowohl die wesentlichen Stoffklassen der organischen Chemie als auch die wichtigsten Reaktionsmechanismen behandelt. Dabei wird der Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften bzw. Reaktionsverhalten aufgezeigt. Wichtige Verbindungsklassen wie z. B. Naturstoffe, Farbstoffe und Wirkstoffe werden auch unter Berücksichtigung ihrer technischen Bedeutung behandelt. In der laborpraktischen Ausbildung lernen die Studierenden allgemeine Arbeitsmethoden zur Trennung bzw. Reinigung organischer Stoffe sowie zur Bestimmung physikalischer Konstanten kennen. Im Synthesepraktikum werden Präparate verschiedener Reaktionstypen angefertigt.
( 3) Die Vorlesung Physikalische Chemie macht die Studierenden mit grundlegenden Sachverhalten der chemischen Thermodynamik, der chemischen Kinetik, der Elektrochemie und Kolloidchemie vertraut. Dabei wird herausgearbeitet, daß die Entwicklung der Wissenschaft Chemie es in zunehmendem Maße ermöglicht, chemische Probleme durch die Anwendung mathematischphysikalischer Methoden und mit Hilfe von physikalischer Meßverfahren zu lösen. In dem dazugehörigen Praktikum lernen die Studierenden mit physikalischchemischen Arbeitstechniken umzugehen.
( 4) Die Ausbildung in Mathematik verfolgt das Ziel, den Studierenden notwendige Voraussetzungen an mathematischen Kenntnissen und Fertigkeiten für das Verständnis und die quantitative Beschreibung chemischer, biologischer und physikalischer Lehrinhalte zu vermitteln und die mathematischen Grundlagen für das Verständnis der Theoretischen Chemie zu legen.
( 5) Durch die Ausbildung in Informatik werden die Studierenden befähigt, anfallende chemische und biologische Probleme für den Einsatz der Rechentechnik aufzuarbeiten und mit Hilfe vorhandener Hard- und Software zu lösen. Die Vermittlung von Wissen über die Grundlagen der Informationsverarbeitung schafft die Voraussetzung dafür, künftige Entwicklungen verfolgen zu können.
( 6) In der Vorlesung Physik werden grundlegende physikalische Begriffe, Zusammenhänge, Gesetze und Methoden behandelt, so wie sie für das Verständnis chemischer und biologischer Sachverhalte bedeutsam sind. Im Praktikum erwerben die Studierenden vor allem das Wissen und das Können über die richtige Verwendung physikalischer Größen und Einheiten, über die physikalischen Grundlagen ausgewählter Meßmethoden, über den Aufbau experimenteller Anordnungen, besonders elektrischer Schaltungen, sowie über die Protokollführung und Auswertung von Meẞdaten.
( 7) Die Vorlesung Einführung in die Biologie dient der Vermittlung von Grundlagen für die Behandlung biologi
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