Physikalische Chemie:
Technische Chemie:
1 Praktikumsschein 3 Testatscheine
( insgesamt 6 SWS V/ S)
1 Praktikumsschein
1 Testatschein
( insgesamt 5 SWS V)
Analytische Chemie I- III: 1 Praktikumsschein
Theoretische Chemie/
Computerchemie:
Toxikologie: Wahlpflichtfach:
Vertiefungsfach:
2 Testatscheine
( insgesamt 7 SWS V/ Ü)
1 Praktikumsschein
3 Testatscheine
( insgesamt 7 SWS V/ Ü)
1 Testatschein
2 Testatscheine
( insgesamt 4 bzw. 6 SWS)
1 Praktikumsschein
1 Testatschein
( 5) Die Praktikumspläne/ Übungspläne werden jeweils zu Beginn der entsprechenden Veranstaltung den Teilnehmern bekanntgemacht. Diese können vorsehen, daß ein Praktikum oder eine Übung nur dann aufgenommen werden kann, wenn eine mündliche oder schriftliche Prüfung zu den Grundlagen bzw. ein Testat zu Sicherheitsbestimmungen erfolgreich bestanden wurde.
§ 9
Inkrafttreten
( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage
Als Wahlpflichtfächer werden zur Zeit angeboten:
-
Kolloid- und Polymerchemie,
-
Analytische Chemie,
Umweltchemie,
Geochemie/ Mineralogie,
Theoretische Chemie/ Computerchemie.
Über Veränderungen der Wahlpflichtfächer berät der Prüfungsausschuß und gibt diese rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Semesters bekannt.
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