Heft 
(1996) 2
Seite
38
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Physikalische Chemie:

Technische Chemie:

1 Praktikumsschein 3 Testatscheine

( insgesamt 6 SWS V/ S)

1 Praktikumsschein

1 Testatschein

( insgesamt 5 SWS V)

Analytische Chemie I- III: 1 Praktikumsschein

Theoretische Chemie/

Computerchemie:

Toxikologie: Wahlpflichtfach:

Vertiefungsfach:

2 Testatscheine

( insgesamt 7 SWS V/ Ü)

1 Praktikumsschein

3 Testatscheine

( insgesamt 7 SWS V/ Ü)

1 Testatschein

2 Testatscheine

( insgesamt 4 bzw. 6 SWS)

1 Praktikumsschein

1 Testatschein

( 5) Die Praktikumspläne/ Übungspläne werden jeweils zu Beginn der entsprechenden Veranstaltung den Teilneh­mern bekanntgemacht. Diese können vorsehen, daß ein Praktikum oder eine Übung nur dann aufgenommen wer­den kann, wenn eine mündliche oder schriftliche Prüfung zu den Grundlagen bzw. ein Testat zu Sicherheitsbe­stimmungen erfolgreich bestanden wurde.

§ 9

Inkrafttreten

( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam immatrikuliert wer­den.

( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröf­fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage

Als Wahlpflichtfächer werden zur Zeit angeboten:

-

Kolloid- und Polymerchemie,

-

Analytische Chemie,

Umweltchemie,

Geochemie/ Mineralogie,

Theoretische Chemie/ Computerchemie.

Über Veränderungen der Wahlpflichtfächer berät der Prüfungsausschuß und gibt diese rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Semesters bekannt.

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