wendigen gründlichen Kenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge des Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.
( 2) Der Kandidat kann sich gemäß§ 13 RPO in weiteren als den vorgeschriebenen Fächern einer Prüfung unterziehen( Zusatzfächer). Deren Ergebnis wird bei der Festsetzung der Gesamtnote der Diplomprüfung nicht mit einbezogen, kann aber auf Antrag des Kandidaten auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
( 3) Die Diplomprüfung besteht aus:
den mündlichen Prüfungen( Fachprüfungen), der anschließenden Diplomarbeit.
( 4) Durch die mündliche Diplomprüfung, bei der jede Fachprüfung in der Regel jeweils 30 Minuten dauert, soll der Kandidat nachweisen, daß er die nach der Studienordnung im Grund- und Hauptstudium vermittelten praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, sie verknüpfen und auf konkrete Probleme der Chemie exemplarisch anwenden kann.
( 5) Prüfungsfächer für die mündliche Diplomprüfung sind:
Anorganische Chemie,
Organische Chemie,
Physikalische Chemie,
ein Wahlpflichtfach.
( 6)
Anorganische Chemie:
Organische Chemie:
Physikalische Chemie:
Technische Chemie:
1 Praktikumsschein 3 Testatscheine ( insgesamt 6 SWS V) 2 Praktikumsscheine 3 Testatscheine ( insgesamt 6 SWS V) 1 Praktikumsschein 3 Testatscheine
( insgesamt 6 SWS V/ S)
1 Praktikumsschein
1 Testatschein
( insgesamt 5 SWS V)
Analytische Chemie I- III: 1 Praktikumsschein
Kolloidchemie
Polymerchemie Theoretische Chemie/ Computerchemie:
Toxikologie: Wahlpflichtfach:
Vertiefungsfach:
2 Testatscheine
( insgesamt 7 SWS V/ Ü)
1 Testatschein
1 Praktikumsschein
1 Testatschein
1 Praktikumsschein
3 Testatscheine
( insgesamt 7 SWS V/ Ü)
1 Testatschein
2 Testatscheine
( insgesamt 4 bzw. 6 SWS)
1 Praktikumsschein
1 Testatschein
( 2) Zur Ablegung der Diplomprüfung muß der Kandidat mindestens in dem der Prüfung vorangehenden Semester für das Fach Chemie an der Universität Potsdam eingeschrieben sein. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuẞ.
Wahlpflichtfächer sind:
Analytische Chemie,
Kolloidchemie,
Theoretische Chemie und Computerchemie, Polymerchemie,
Umweltchemie,
Geochemie/ Mineralogie.
Über Veränderungen der Wahlpflichtfächer berät der Prüfungsausschuß und gibt eventuelle Änderungen rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Semesters bekannt.
( 7) Die Diplomprüfung wird in einem Prüfungszeitraum durchgeführt, der in der Regel vor dem Beginn des 9 Semesters liegt. Die vier mündlichen Prüfungen der Diplomprüfung sind innerhalb des festgesetzten Prüfungszeitraumes, der vier Wochen nicht überschreiten darf, abzulegen. Der Prüfungsanspruch bleibt bis zum Ende des Semesters bestehen, das auf dasjenige folgt, in dem die Exmatrikulation ausgesprochen wurde, sofern die für das jeweilige Prüfungsfach erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen vor der Exmatrikulation erbracht worden
sind.
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprü
fung
( 1) Die Zulassung zur Diplomprüfung erfordert neben den allgemeinen Erfordernissen gemäß§ 19 RPO den Nachweis folgender Leistungsnachweise:
§ 13 Diplomarbeit
( 1) Das Thema der Diplomarbeit kann von jedem Professor und anderen prüfungsberechtigten Personen der Chemie- Institute gestellt werden; dieser ist verantwortlich für Betreuung des Kandidaten.
( 2) Das Diplomarbeitsthema wird erst nach Bestehen der vier Fachprüfungen der Diplomprüfung ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt über den Prüfungsausschuẞ.
( 3) Der Zeitraum von der Themenstellung bis zur Abgabe der Arbeit beträgt 6 Monate. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuß auf begründeten Antrag des Kandidaten und in Übereinstimmung mit dem Betreuer die Bearbeitungszeit um höchstens 3 Monate verlängern. Unterbrechungen aus Gründen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat, werden auf diese Frist nicht angerechnet.
( 4) Die Diplomarbeit soll innerhalb eines Monats von zwei Gutachtern, darunter mindestens einem Professor der Chemischen Institute der Universität Potsdam, bewertet werden, die vom Prüfungsausschuß bestellt werden. Ein Gutachter ist der Betreuer, der das Thema gestellt hat. Die Note der Diplomarbeit ergibt sich als Mittelwert der Gutachternoten.
( 5) Nach der Beurteilung durch die Gutachter sind die Ergebnisse der Diplomarbeit vom Kandidaten in geeigneter Form( z. B. im Institutskolloquium) vorzustellen.
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