Heft 
(1996) 2
Seite
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wendigen gründlichen Kenntnisse erworben hat, die Zu­sammenhänge des Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.

( 2) Der Kandidat kann sich gemäß§ 13 RPO in weiteren als den vorgeschriebenen Fächern einer Prüfung unter­ziehen( Zusatzfächer). Deren Ergebnis wird bei der Fest­setzung der Gesamtnote der Diplomprüfung nicht mit einbezogen, kann aber auf Antrag des Kandidaten auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

( 3) Die Diplomprüfung besteht aus:

den mündlichen Prüfungen( Fachprüfungen), der anschließenden Diplomarbeit.

( 4) Durch die mündliche Diplomprüfung, bei der jede Fachprüfung in der Regel jeweils 30 Minuten dauert, soll der Kandidat nachweisen, daß er die nach der Studien­ordnung im Grund- und Hauptstudium vermittelten prak­tischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, sie ver­knüpfen und auf konkrete Probleme der Chemie exem­plarisch anwenden kann.

( 5) Prüfungsfächer für die mündliche Diplomprüfung sind:

Anorganische Chemie,

Organische Chemie,

Physikalische Chemie,

ein Wahlpflichtfach.

( 6)

Anorganische Chemie:

Organische Chemie:

Physikalische Chemie:

Technische Chemie:

1 Praktikumsschein 3 Testatscheine ( insgesamt 6 SWS V) 2 Praktikumsscheine 3 Testatscheine ( insgesamt 6 SWS V) 1 Praktikumsschein 3 Testatscheine

( insgesamt 6 SWS V/ S)

1 Praktikumsschein

1 Testatschein

( insgesamt 5 SWS V)

Analytische Chemie I- III: 1 Praktikumsschein

Kolloidchemie

Polymerchemie Theoretische Chemie/ Computerchemie:

Toxikologie: Wahlpflichtfach:

Vertiefungsfach:

2 Testatscheine

( insgesamt 7 SWS V/ Ü)

1 Testatschein

1 Praktikumsschein

1 Testatschein

1 Praktikumsschein

3 Testatscheine

( insgesamt 7 SWS V/ Ü)

1 Testatschein

2 Testatscheine

( insgesamt 4 bzw. 6 SWS)

1 Praktikumsschein

1 Testatschein

( 2) Zur Ablegung der Diplomprüfung muß der Kandidat mindestens in dem der Prüfung vorangehenden Semester für das Fach Chemie an der Universität Potsdam einge­schrieben sein. Über Ausnahmen entscheidet der Prü­fungsausschuẞ.

Wahlpflichtfächer sind:

Analytische Chemie,

Kolloidchemie,

Theoretische Chemie und Computerchemie, Polymerchemie,

Umweltchemie,

Geochemie/ Mineralogie.

Über Veränderungen der Wahlpflichtfächer berät der Prüfungsausschuß und gibt eventuelle Änderungen recht­zeitig vor Beginn des jeweiligen Semesters bekannt.

( 7) Die Diplomprüfung wird in einem Prüfungszeitraum durchgeführt, der in der Regel vor dem Beginn des 9 Se­mesters liegt. Die vier mündlichen Prüfungen der Di­plomprüfung sind innerhalb des festgesetzten Prüfungs­zeitraumes, der vier Wochen nicht überschreiten darf, abzulegen. Der Prüfungsanspruch bleibt bis zum Ende des Semesters bestehen, das auf dasjenige folgt, in dem die Exmatrikulation ausgesprochen wurde, sofern die für das jeweilige Prüfungsfach erforderlichen Prüfungsvor­aussetzungen vor der Exmatrikulation erbracht worden

sind.

§ 12 Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprü­

fung

( 1) Die Zulassung zur Diplomprüfung erfordert neben den allgemeinen Erfordernissen gemäß§ 19 RPO den Nachweis folgender Leistungsnachweise:

§ 13 Diplomarbeit

( 1) Das Thema der Diplomarbeit kann von jedem Profes­sor und anderen prüfungsberechtigten Personen der Chemie- Institute gestellt werden; dieser ist verantwort­lich für Betreuung des Kandidaten.

( 2) Das Diplomarbeitsthema wird erst nach Bestehen der vier Fachprüfungen der Diplomprüfung ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt über den Prüfungsausschuẞ.

( 3) Der Zeitraum von der Themenstellung bis zur Abgabe der Arbeit beträgt 6 Monate. Im Einzelfall kann der Prü­fungsausschuß auf begründeten Antrag des Kandidaten und in Übereinstimmung mit dem Betreuer die Bearbei­tungszeit um höchstens 3 Monate verlängern. Unter­brechungen aus Gründen, die der Kandidat nicht zu ver­treten hat, werden auf diese Frist nicht angerechnet.

( 4) Die Diplomarbeit soll innerhalb eines Monats von zwei Gutachtern, darunter mindestens einem Professor der Chemischen Institute der Universität Potsdam, be­wertet werden, die vom Prüfungsausschuß bestellt wer­den. Ein Gutachter ist der Betreuer, der das Thema ge­stellt hat. Die Note der Diplomarbeit ergibt sich als Mit­telwert der Gutachternoten.

( 5) Nach der Beurteilung durch die Gutachter sind die Ergebnisse der Diplomarbeit vom Kandidaten in geeigne­ter Form( z. B. im Institutskolloquium) vorzustellen.

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