Aus dem wahlobligatorischen Teil sind zwei Gebiete zu wählen. Das Spezialseminar zur theoretischen Physik behandelt Themen, die außerhalb des Gebietes der Diplomarbeit liegen. Als Leistungsnachweise in Theoretischer Physik werden der Seminarschein zum Spezialseminar sowie je ein Übungsschein aus dem obligatorischen und dem wahlobligatorischen Ausbildungsteil gefordert.
( 3) Schwerpunkte für die im Praktikum für Fortgeschrittene zu bearbeitenden Themen bilden die Festkörperphysik, Atomphysik, Optik, optische Spektroskopie, Kernstrahlungsmeẞmethoden und meßtechnisch orientierte Aufgaben. Die einzelnen Versuche erfordern einen guten Einblick in die Spezifik des jeweiligen Sachgebietes und der angewendeten Meßmethodik. Zwei Praktikumstage stehen für einen Versuch im allgemeinen zur Verfügung. Der Praktikumsschein ist Leistungsnachweis.
( 4) Der weiteren Spezialisierung der Ausbildung im Hauptstudium dient das Spezialpraktikum, in dem der Student wählen kann zwischen einer auf dem physikalischen Praktikum für Fortgeschrittene aufbauenden Ausbildung in Experimentalphysik bzw. Astrophysik oder einer Ausbildung in theoretischer Physik.
( 5) Die Ausbildung in den Wahlpflichtfächern I vermittelt eine weitere Spezialisierung, die in diesem Gebiet bis zu den Problemen der aktuellen Forschung führt. Spezifische Aussagen über diese Lehrveranstaltungen und der benötigte Leistungsnachweis sind den speziellen Informationen der verantwortlichen Professoren zu entneh
men.
( 6) In den Wahlpflichtfächern II wird eine sehr individuell wählbare Form der Ausbildung in Nachbargebieten der Physik angeboten. Der Student bestimmt seinen Studienplan im gewählten Fachgebiet mit Hilfe eines Professors, der im allgemeinen auch anschließend die Fachprüfung in der Diplomprüfung abnimmt. Hierbei wird auch die Form des benötigten Leistungsnachweises festgelegt.
Teil 4 Nebenfach Physik
§ 13
Gliederung des Studiums
( 1) Physik als Nebenfach wird entsprechend den Erfordernissen in anderen Studiengängen in zwei Varianten angeboten:
1. Nebenfach Physik für das Diplomstudium Mathematik( 36 SWS) und Magisterstudium( 40 SWS), 2. Nebenfach Physik mit 30 SWS.
Theoretische Physik ergänzt. Im Hauptstudium der Variante 1 kann darüber hinaus in einem größeren wahlobligatorischen Studienabschnitt aus diesen beiden Gebieten gewählt werden.
( 3) Die Prüfung nach dem Grundstudium findet als mündliche Prüfung in Experimentalphysik mit einer Dauer von 15 Minuten statt. Die Prüfung nach dem Hauptstudium ist eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von 30 Minuten und beinhaltet in der Variante 1 sowohl Experimentalphysik als auch Theoretische Physik und kann auf Wunsch des Kandidaten entweder als Blockprüfung oder getrennt in zwei Teilprüfungen abgelegt werden. In der Variante 2 findet im Hauptstudium eine Prüfung zur Theoretischen Physik statt.
( 4) Für das Nebenfach Physik im Magisterstudium sind für Studenten, die Mathematik nicht als anderes Nebenfach gewählt haben, Mathematik- Studien im Umfang von 13 SWS( Mathematik für Physiker I, II) notwendig.
§14 Lehrveranstaltungen des Grundstudiums ( 1) Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums entsprechen denen des Diplomstudiums Physik.
( 2) In Experimentalphysik werden gemäß des Umfanges des Grundstudiums zwei oder drei Teile der Kursvorlesung mit Übungen und ein Teil des physikalischen Praktikums für Anfänger besucht.
( 3) Als Leistungsnachweis gilt der Praktikumsschein, wobei 3 SWS Physikalisches Praktikum für Anfänger durch 10 Versuche zu erbringen sind.
§ 15 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums
( 1) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums entsprechen Veranstaltungen des Diplomstudiums Physik.
( 2) Zwei Veranstaltungen in Theoretischer Physik mit Übungen im Umfang von 10 SWS und in der Variante 2 ein weiterer Kursteil Experimentalphysik mit Übungen im Umfang von 5 SWS sind Pflicht. Der Leistungsnachweis ist ein Übungsschein zur Theoretischen Physik.
( 3) Im wahlobligatorischen Studienteil der Variante 1 ist der Leistungsnachweis aus dem umfangreicheren Studienteil zu erbringen. In Experimentalphysik ist der Leistungsnachweis ein Praktikumsschein, in Theoretischer Physik ein Übungsschein.
Variante
1
2
Grundstudium Hauptstudium
18
15
18 bzw. 22
15
Andere noch nicht benannte Diplomstudiengänge können in diesen Rahmen eingeordnet werden.
( 2) Im Grundstudium wird Experimentalphysik studiert, im Hauptstudium wird die Experimentalphysik durch die
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Teil 5 Schlußbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.