Heft 
(1996) 5
Seite
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Aus dem wahlobligatorischen Teil sind zwei Gebiete zu wählen. Das Spezialseminar zur theoretischen Physik be­handelt Themen, die außerhalb des Gebietes der Di­plomarbeit liegen. Als Leistungsnachweise in Theoreti­scher Physik werden der Seminarschein zum Spezialse­minar sowie je ein Übungsschein aus dem obligatori­schen und dem wahlobligatorischen Ausbildungsteil ge­fordert.

( 3) Schwerpunkte für die im Praktikum für Fortge­schrittene zu bearbeitenden Themen bilden die Festkör­perphysik, Atomphysik, Optik, optische Spektroskopie, Kernstrahlungsmeẞmethoden und meßtechnisch orientier­te Aufgaben. Die einzelnen Versuche erfordern einen guten Einblick in die Spezifik des jeweiligen Sachgebie­tes und der angewendeten Meßmethodik. Zwei Prakti­kumstage stehen für einen Versuch im allgemeinen zur Verfügung. Der Praktikumsschein ist Leistungsnachweis.

( 4) Der weiteren Spezialisierung der Ausbildung im Hauptstudium dient das Spezialpraktikum, in dem der Student wählen kann zwischen einer auf dem physikali­schen Praktikum für Fortgeschrittene aufbauenden Aus­bildung in Experimentalphysik bzw. Astrophysik oder einer Ausbildung in theoretischer Physik.

( 5) Die Ausbildung in den Wahlpflichtfächern I vermit­telt eine weitere Spezialisierung, die in diesem Gebiet bis zu den Problemen der aktuellen Forschung führt. Spezifi­sche Aussagen über diese Lehrveranstaltungen und der benötigte Leistungsnachweis sind den speziellen Infor­mationen der verantwortlichen Professoren zu entneh­

men.

( 6) In den Wahlpflichtfächern II wird eine sehr indivi­duell wählbare Form der Ausbildung in Nachbargebieten der Physik angeboten. Der Student bestimmt seinen Stu­dienplan im gewählten Fachgebiet mit Hilfe eines Profes­sors, der im allgemeinen auch anschließend die Fachprü­fung in der Diplomprüfung abnimmt. Hierbei wird auch die Form des benötigten Leistungsnachweises festgelegt.

Teil 4 Nebenfach Physik

§ 13

Gliederung des Studiums

( 1) Physik als Nebenfach wird entsprechend den Erfor­dernissen in anderen Studiengängen in zwei Varianten angeboten:

1. Nebenfach Physik für das Diplomstudium Mathema­tik( 36 SWS) und Magisterstudium( 40 SWS), 2. Nebenfach Physik mit 30 SWS.

Theoretische Physik ergänzt. Im Hauptstudium der Vari­ante 1 kann darüber hinaus in einem größeren wahlobli­gatorischen Studienabschnitt aus diesen beiden Gebieten gewählt werden.

( 3) Die Prüfung nach dem Grundstudium findet als mündliche Prüfung in Experimentalphysik mit einer Dau­er von 15 Minuten statt. Die Prüfung nach dem Haupt­studium ist eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von 30 Minuten und beinhaltet in der Variante 1 sowohl Ex­perimentalphysik als auch Theoretische Physik und kann auf Wunsch des Kandidaten entweder als Blockprüfung oder getrennt in zwei Teilprüfungen abgelegt werden. In der Variante 2 findet im Hauptstudium eine Prüfung zur Theoretischen Physik statt.

( 4) Für das Nebenfach Physik im Magisterstudium sind für Studenten, die Mathematik nicht als anderes Neben­fach gewählt haben, Mathematik- Studien im Umfang von 13 SWS( Mathematik für Physiker I, II) notwendig.

§14 Lehrveranstaltungen des Grundstudiums ( 1) Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums entspre­chen denen des Diplomstudiums Physik.

( 2) In Experimentalphysik werden gemäß des Umfanges des Grundstudiums zwei oder drei Teile der Kursvorle­sung mit Übungen und ein Teil des physikalischen Prak­tikums für Anfänger besucht.

( 3) Als Leistungsnachweis gilt der Praktikumsschein, wobei 3 SWS Physikalisches Praktikum für Anfänger durch 10 Versuche zu erbringen sind.

§ 15 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums

( 1) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums entspre­chen Veranstaltungen des Diplomstudiums Physik.

( 2) Zwei Veranstaltungen in Theoretischer Physik mit Übungen im Umfang von 10 SWS und in der Variante 2 ein weiterer Kursteil Experimentalphysik mit Übungen im Umfang von 5 SWS sind Pflicht. Der Leistungsnach­weis ist ein Übungsschein zur Theoretischen Physik.

( 3) Im wahlobligatorischen Studienteil der Variante 1 ist der Leistungsnachweis aus dem umfangreicheren Stu­dienteil zu erbringen. In Experimentalphysik ist der Lei­stungsnachweis ein Praktikumsschein, in Theoretischer Physik ein Übungsschein.

Variante

1

2

Grundstudium Hauptstudium

18

15

18 bzw. 22

15

Andere noch nicht benannte Diplomstudiengänge können in diesen Rahmen eingeordnet werden.

( 2) Im Grundstudium wird Experimentalphysik studiert, im Hauptstudium wird die Experimentalphysik durch die

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Teil 5 Schlußbestimmungen

§ 16 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.