MAGB Herto
TAT
I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
T129" densetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg
Studienordnung Physik an der Universität Potsdam für Diplomstudiengang und das Nebenfach
Vom 17. August 1995
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 17. August 1995 die folgende Studienordnung erlassen. Diese Ordnung wurde vom Senat der Universität Potsdam am 28. September 1995 bestätigt.
1
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Einsatzmöglichkeiten
Zulassungsbedingungen und Studienbeginn
§ 1 Geltungsbereich
§ 2
Ausbildungsziele
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
Lehrformen
Zeitliche Gliederung des Studiums Leistungskontrolle und Leistungsnachweise Studienablauf und Studienfachberatung
Teil 2 Grundstudium Physik im Diplomstudium
§ 9
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
§ 10 Lehrstoff und Leistungsnachweise im Grundstudi
um
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Ge
( BbgHG) vom 24. Juni 1991, der Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstudiengänge der Universität Potsdam( RPO) vom 13. Oktober 1994 und der Diplomprüfungsordnung Physik vom 17. August 1995 sowie der Magisterprüfungsordnung der Universität Universität Potsdam ( MPO) vom 10. Juni 1993 Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums des Faches Physik im Diplomstudiengang, im Nebenfach Physik anderer Diplomstudiengänge und des Magisterstudiums.
§ 2
Ausbildungsziele
( 1) Die Ausbildung ist an den Qualifikationsanforderungen des jeweiligen Studienganges orientiert. Das Studium der Physik soll dem Studenten die Kenntnis der grundlegenden Begriffe und Gesetze der Physik vermitteln und ihn mit den experimentellen und theoretischen Methoden der Physik vertraut machen. Das Studium soll ihn lehren, physikalische Sachverhalte darzustellen, wissenschaftliche Fragestellungen kritisch einzuordnen und moderne experimentelle oder theoretische Arbeitsmethoden optimal einzusetzen.
( 2) Mathematische Methoden sind unerläßliche Hilfsmittel zur Bearbeitung physikalischer Zusammenhänge. Deshalb nimmt die Mathematikausbildung im Physikstudium einen breiten Raum ein. Sie soll den Studenten mit für die Physik notwendigen Methoden der Mathematik bekanntmachen und ihn in deren Anwendung üben.
§ 3
Teil 3 Hauptstudium Physik im Diplomstudium
§ 11 Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
§ 12 Lehrstoff und Leistungsnachweise im Hauptstudi
um
Teil 4 Nebenfach Physik
§ 13 Gliederung des Studiums
§ 14 § 15
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums
Teil 5 Schlußbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
1
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde neben der männlichen nicht auch die weibliche Form der Funktionsbezeichnung aufgeführt. Gemeint sind jedoch in allen Fällen immer sowohl Frauen als auch Männer.
Einsatzmöglichkeiten
( 1) Die Ziele der Diplomausbildung sind an den Berufsanforderungen des Physikers im Beruf orientiert. Das Studium muẞ deshalb an die aktuelle physikalische Forschung heranführen und die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Tätigkeit entwickeln.
( 2) Wegen der vielfältigen beruflichen Tätigkeitsfelder des Physikers soll das Studium die Grundlage für eine möglichst breite wissenschaftliche und berufliche Entwicklung legen.
( 3) Arbeitsmöglichkeiten für Diplomphysiker bieten die gewerbliche Wirtschaft und die Industrie in einem breiten Aufgabenspektrum. Daneben ist der Einsatz in reinen Forschungseinrichtungen möglich. Durch die methodenorientierte Ausbildung können Physiker auch in vielen Nachbargebieten der Physik tätig sein.
§ 4
Zulassungsbedingungen und Studienbeginn
Für die Aufnahme des Studiums der Physik ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als
62