Heft 
(1996) 5
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gleichwertig anerkannter Abschluß notwendig. Ein Abi­turabschluß in Physik und gute Grundkenntnisse in Ma­thematik sowie der englischen Sprache begünstigen ein erfolgreiches Studium der Physik.

§ 5 Lehrformen

S

( 1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt

durch Teilnahme und Mitarbeit in Lehrveranstaltun­gen,

- durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbereit­tung der Lehrveranstaltungen,

- durch eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung von Studiengegenständen.

( 2) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Kolloquien und Exkursionen. Für die Ausbildung in Physik sind die Praktika von grundsätzli­cher Bedeutung.

( 3) Vorlesungen vermitteln entweder einen Überblick über einen größeren Bereich der Physik mit seinen expe­rimentellen, theoretischen und methodischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Diese letzteren Vorlesungen finden vornehmlich als wahlweise obligatorische bzw. als fakul­tative Lehrveranstaltungen statt. Die Teilnahme an Vor­lesungen ist wesentlich rezeptiv und bedarf deshalb der Nachbereitung im Selbststudium, das durch geeignete Literaturangaben unterstützt wird. Im Grundstudium überwiegen Grund- oder Überblicks vorlesungen, im Hauptstudium spezielle Vorlesungen zu wahlobligatori­schen Gebieten.

( 4) Seminare werden als obligatorische und fakultative Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium ange­boten. In ihnen werden exemplarisch Themenbereiche behandelt und die Studierenden zur selbständigen wis­senschaftlichen Arbeit angeleitet. Die Studierenden be­teiligen sich an der Arbeit durch Dikussionen und eigene Referate.

( 5) In Übungen wird der Stoff einer Vorlesung auf kon­krete Beispiele angewendet, dabei werden spezielle Fä­higkeiten und Fertigkeiten geschult.

( 6) Der Übergang zwischen Seminar und Übung ist flie­Bend. Im Grundstudium werden die Übung oder Misch­formen von Seminar und Übung überwiegen. Im Haupt­studium wird das Seminar dominieren.

( 7) Praktika dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung experimenteller Aufgaben bzw. zur Veranschaulichung von Sachverhalten.

( 8) In Kolloquien werden spezielle oder allgemeine Themen zur Vermittlung eines Überblicks vorgetragen. Den Studierenden wird im Hauptstudium die Teilnahme am Kolloquium der Physik- Institute sehr empfohlen.

( 9) Bei wahlobligatorischen Veranstaltungen kann aus einer Liste das spezielle Gebiet gewählt werden. Bei den

Lehrveranstaltungen nach freier Wahl steht das gesamte Angebot der Universität einschließlich desjenigen der Physik zur Verfügung. Zu den frei wählbaren Veranstal­tungen können Prüfungen( Zusatzprüfungen) nach Maß­gabe der Prüfungsordnung abgelegt werden. Für die Zu­lassung zur Diplomprüfung ist ein Nachweis über die frei gewählten Lehrveranstaltungen zu führen.

( 10) Zur Ergänzung der Ausbildung in Physik sollten Ex­kursionen durchgeführt werden.

§ 6 Zeitliche Gliederung des Studiums

( 1) Im Sinne der Einhaltung der Regelstudienzeit in Verbindung mit der effektiven Gestaltung des Phy­sikstudiums erweist es sich als zweckmäßig, die Lehrver­anstaltungen der einzelnen Teildisziplinen in einer be­stimmten Reihenfolge zu besuchen, da ihre Inhalte viel­fach aufeinander aufbauen.

( 2) Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Regelstudienplan, nach dem auch der Stundenplan der Physik erstellt wird. Empfehlenswert bei der Studienplanung ist neben dem Stundenplan/ Vorle­sungsverzeichnis das kommentierende Vorlesungsver­zeichnis der Physik.

( 3) Im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Prü­fungsordnungen für die Physikausbildung und der Stu­dienordnung Physik könnnen durch den Prüfungsaus­schuß Physik die Regelstudienpläne Physik neuen Aus­bildungsbedingungen angepaẞt werden.

§7 Leistungskontrolle und Leistungsnachweise

( 1) Zu jeder Vorlesung kann der Studierende einen Nachweis über erfolgreiches Studium im entsprechenden Gebiet erwerben( Schein). Die Verfahrensweise zum Er­werb des Scheines gibt der Lesende zu Beginn der Ver­anstaltung bekannt. Fakultative Übungen, Klausuren oder Konsultationen zur Vorlesung sind mögliche Formen zum Erwerb eines Scheines.

( 2) Die erfolgreiche Arbeit in Praktika, Übungen mit re­gelmäßigen Hausaufgaben/ Übungsaufgaben und Semina­ren wird durch einen Praktikums-, Übungs- bzw. Semi­narschein dokumentiert. Hier wird regelmäßig über ein Semester verteilt eine größere eigenständige Leistung als bei dem Schein unter Absatz 1 erbracht. Zu Beginn der Lehrveranstaltung legt der Verantwortliche die Bedin­gungen für den Erwerb des Scheines fest.

( 3) Für die Zulassung zu den Prüfungen am Ende des Grund- bzw. des Hauptstudiums ist eine bestimmte An­zahl von Leistungsnachweisen notwendig. Leistungs­nachweise werden auf der Grundlage der Absätze 1 und 2 definiert.

§ 8

Studienablauf und Studienfachberatung

( 1) Das Studium der Physik gliedert sich in das Grund­studium von vier Semestern, das mit der Diplom­

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