gleichwertig anerkannter Abschluß notwendig. Ein Abiturabschluß in Physik und gute Grundkenntnisse in Mathematik sowie der englischen Sprache begünstigen ein erfolgreiches Studium der Physik.
§ 5 Lehrformen
S
( 1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt
durch Teilnahme und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen,
- durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbereittung der Lehrveranstaltungen,
- durch eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung von Studiengegenständen.
( 2) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Kolloquien und Exkursionen. Für die Ausbildung in Physik sind die Praktika von grundsätzlicher Bedeutung.
( 3) Vorlesungen vermitteln entweder einen Überblick über einen größeren Bereich der Physik mit seinen experimentellen, theoretischen und methodischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Diese letzteren Vorlesungen finden vornehmlich als wahlweise obligatorische bzw. als fakultative Lehrveranstaltungen statt. Die Teilnahme an Vorlesungen ist wesentlich rezeptiv und bedarf deshalb der Nachbereitung im Selbststudium, das durch geeignete Literaturangaben unterstützt wird. Im Grundstudium überwiegen Grund- oder Überblicks vorlesungen, im Hauptstudium spezielle Vorlesungen zu wahlobligatorischen Gebieten.
( 4) Seminare werden als obligatorische und fakultative Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium angeboten. In ihnen werden exemplarisch Themenbereiche behandelt und die Studierenden zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit angeleitet. Die Studierenden beteiligen sich an der Arbeit durch Dikussionen und eigene Referate.
( 5) In Übungen wird der Stoff einer Vorlesung auf konkrete Beispiele angewendet, dabei werden spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten geschult.
( 6) Der Übergang zwischen Seminar und Übung ist flieBend. Im Grundstudium werden die Übung oder Mischformen von Seminar und Übung überwiegen. Im Hauptstudium wird das Seminar dominieren.
( 7) Praktika dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung experimenteller Aufgaben bzw. zur Veranschaulichung von Sachverhalten.
( 8) In Kolloquien werden spezielle oder allgemeine Themen zur Vermittlung eines Überblicks vorgetragen. Den Studierenden wird im Hauptstudium die Teilnahme am Kolloquium der Physik- Institute sehr empfohlen.
( 9) Bei wahlobligatorischen Veranstaltungen kann aus einer Liste das spezielle Gebiet gewählt werden. Bei den
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl steht das gesamte Angebot der Universität einschließlich desjenigen der Physik zur Verfügung. Zu den frei wählbaren Veranstaltungen können Prüfungen( Zusatzprüfungen) nach Maßgabe der Prüfungsordnung abgelegt werden. Für die Zulassung zur Diplomprüfung ist ein Nachweis über die frei gewählten Lehrveranstaltungen zu führen.
( 10) Zur Ergänzung der Ausbildung in Physik sollten Exkursionen durchgeführt werden.
§ 6 Zeitliche Gliederung des Studiums
( 1) Im Sinne der Einhaltung der Regelstudienzeit in Verbindung mit der effektiven Gestaltung des Physikstudiums erweist es sich als zweckmäßig, die Lehrveranstaltungen der einzelnen Teildisziplinen in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen, da ihre Inhalte vielfach aufeinander aufbauen.
( 2) Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Regelstudienplan, nach dem auch der Stundenplan der Physik erstellt wird. Empfehlenswert bei der Studienplanung ist neben dem Stundenplan/ Vorlesungsverzeichnis das kommentierende Vorlesungsverzeichnis der Physik.
( 3) Im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Prüfungsordnungen für die Physikausbildung und der Studienordnung Physik könnnen durch den Prüfungsausschuß Physik die Regelstudienpläne Physik neuen Ausbildungsbedingungen angepaẞt werden.
§7 Leistungskontrolle und Leistungsnachweise
( 1) Zu jeder Vorlesung kann der Studierende einen Nachweis über erfolgreiches Studium im entsprechenden Gebiet erwerben( Schein). Die Verfahrensweise zum Erwerb des Scheines gibt der Lesende zu Beginn der Veranstaltung bekannt. Fakultative Übungen, Klausuren oder Konsultationen zur Vorlesung sind mögliche Formen zum Erwerb eines Scheines.
( 2) Die erfolgreiche Arbeit in Praktika, Übungen mit regelmäßigen Hausaufgaben/ Übungsaufgaben und Seminaren wird durch einen Praktikums-, Übungs- bzw. Seminarschein dokumentiert. Hier wird regelmäßig über ein Semester verteilt eine größere eigenständige Leistung als bei dem Schein unter Absatz 1 erbracht. Zu Beginn der Lehrveranstaltung legt der Verantwortliche die Bedingungen für den Erwerb des Scheines fest.
( 3) Für die Zulassung zu den Prüfungen am Ende des Grund- bzw. des Hauptstudiums ist eine bestimmte Anzahl von Leistungsnachweisen notwendig. Leistungsnachweise werden auf der Grundlage der Absätze 1 und 2 definiert.
§ 8
Studienablauf und Studienfachberatung
( 1) Das Studium der Physik gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Diplom
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