Heft 
(1996) 8
Seite
121
Einzelbild herunterladen

3. Seminare und Kolloquien

Seminare im Völker- und Europarecht Weitere Seminare und Kolloquien

2 SWS 2 SWS

-

VIII. Wahlfachgruppe 8: Rechts- und Verfassungs­geschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie

1. Vorlesungen

Privatrechtsgeschichte der Neuzeit Verfassungsgeschichte der Neuzeit Rechtsphilosophie( Vertiefung)

2 SWS

2 SWS

2. Übungen

2 SWS

Übungen zur Europäischen Rechtsgeschichte 2 SWS

3. Seminare und Exegesen Seminare nach Wahl

2 SWS

Im Rahmen der Übungen und Seminare zu den Wahlfach­gruppen besteht die Gelegenheit zum Erwerb eines Grundlagenscheins gemäß§ 19 Abs. 4 Nr. 4 BbgJAO.

Die Gesamtstundenzahl der einzelnen Wahlfachgruppen beträgt

-

Wahlfachgruppe 1: 12 SWS Wahlfachgruppe 2: 15 SWS

Wahlfachgruppe 3: 13 SWS

Wahlfachgruppe 4: 12 SWS

Wahlfachgruppe 5: 16 SWS

Wahlfachgruppe 6: 12 SWS

Wahlfachgruppe 7: 13 SWS Wahlfachgruppe 8: 10 SWS.

( 4) Examinatorien werden angeboten im

Bürgerlichen Recht

Strafrecht

Öffentlichen Recht

-

§ 10 Fremdsprachige Lehrveranstaltungen

2 SWS

2 SWS

2 SWS

( 1) Die Lehrveranstaltungen zu den Fremdsprachen Latein

Englisch

Französisch

sowie zu weiteren Fremdsprachen umfassen je 2 SWS pro Fachsemester.

( 2) Auf das Kursangebot des Sprachenzentrums der Universität Potsdam wird hingewiesen.

§ 11 Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan( Anlagen zu§ 11) dient dem Studierenden als Empfehlung für Aufbau und Gliederung des individuellen Studiums. Auf der Grundlage einer angestrebten Gesamtstudiendauer von 8 Semestern wird den Studierenden vorgeschlagen, in welcher Reihenfolge und in welchem Fachsemester sie an den Lehrveranstal­tungen teilnehmen sollen. Dabei werden die Möglichkei­ten der Fakultät und Differenzen berücksichtigt, die auf einem Studienbeginn im Wintersemester oder im Som­mersemester beruhen.

§ 12

Inkrafttreten

§ 8

Ergänzende und vertiefende Lehrveranstal­tungen& spainA

Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen können zu allen Pflicht- und Wahlfächern durchgeführt werden. Art, Gegenstand und weitere Einzelheiten dieser Lehrver­anstaltungen werden in der Veranstaltungsankündigung bekanntgegeben.

§ 9

Lehrveranstaltungen zur Examensvorberei­

tung

( 1) Lehrveranstaltungen zur Examensvorbereitung sind Repetitorien, Examensklausurenkurse und Examinatorien.

( 2) Repetitorien werden angeboten im Bürgerlichen Recht

-

Strafrecht

. Öffentlichen Recht

Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universi­tät Potsdam in Kraft.

Anlage 1 zu§ 11

Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn in einem Wintersemester

1. Fachsemester

1. Europäische Rechtsgeschichte I

2. Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I ( Allgemeiner Teil des BGB) mit Technik der Fallbearbeitung

2 SWS

5 SWS

4 SWS

3 SWS

3. Einführung in das System der Strafrechts­pflege

1 SWS

4 SWS

4. Staatsrecht I( mit Bezügen zur Staatslehre und zum Völkerrecht)

4 SWS

( 3) Klausurenkurse werden angeboten im

5. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:

- Bürgerlichen Recht

5 SWS

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I

- Strafrecht

5 SWS

- Öffentlichen Recht

5 SWS

6. Fremdsprachen für Juristen

( Allgemeiner Teil des BGB) mit Technik der Fallbearbeitung

7. Kursangebote: Rhetorik, Datenverarbeitung

3 SWS

2 SWS

u.a.

2 SWS

121