Heft 
(1996) 8
Seite
118
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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften

AT

Studienordnung für den Studiengang

Rechtswissenschaft

an der Universität Potsdam

Vom 28. Juni 1995

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert am 22. Mai 1966( GVBI. S. 173), am 28. Juni 1995 die folgende Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft erlassen: 1

Inhalt

Ziel und Abschluß des Studiums

Beginn des Studiums

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Aufgabe der Studienordnung

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern

Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgruppen Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen zur Examensvorbereitung

§ 10 Fremdsprachenausbildung für Juristen

§ 11

§ 12

Anhang

§ 1

Studienverlaufsplan

Inkrafttreten

Geltungsbereich

Diese Studienordnung gilt für den Studiengang Rechtswis­senschaft an der Universität Potsdam.

§ 2 Aufgabe der Studienordnung

Die Studienordnung regelt Inhalt, Aufbau und Verlauf des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Sie dient den Studierenden als Orientierung und Empfehlung für die individuelle Planung und Durchfüh­rung ihres Studiums.

§ 3

Ziel und Abschluß des Studiums

Das Studium der Rechtswissenschaften dient dem Erwerb wissenschaftlich vertiefter juristischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Es ist Voraussetzung für die Ablegung der

1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Zweiten Juristi­schen Staatsprüfung, mit der die Befähigung zum Richter­amt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt wird(§ 1 Abs. 1 BbgJAG). Einzelheiten der juristischen Staatsprüfungen regeln das Gesetz über die Juristenausbildung im Land Brandenburg( Brandenburgi­sches Juristenausbildungsgesetz- BbgJAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg( Brandenburgische Juristenausbildungsord­nung- BbgJAO) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 4 Beginn des Studiums

Das Studium der Rechtswissenschaften kann im Winter­semester oder im Sommersemester aufgenommen werden.

§ 5

Lehrveranstaltungen

( 1) Im Studium der Rechtswissenschaften an der Uni­versität Potsdam werden

Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgruppen

Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen zur Examensvorbereitung Lehrveranstaltungen zu Fremdsprachen für Juristen

durchgeführt.

( 2) Lehrveranstaltungen sind:

- Vorlesungen

- Arbeitsgemeinschaften

- Übungen

Seminare

- Repetitorien

- Examinatorien

- Klausurenkurse zur Examensvorbereitung

- Exegese

- Kolloquien.

Lehrveranstaltungen mit schriftlichen Arbeiten, über die Leistungsnachweise gem.§ 19 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 BbgJAO ausgestellt werden, sind - Übungen

Seminare

- Exegese.

( 3) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern(§ 6) und zu einer Wahlfachgruppe(§ 7) ist im Hinblick auf die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung gem.§ 4 Abs. 1 Nr. 3 BbgJAG und§ 19 Abs. 2 Nr. 1 BbgJAO Pflicht. Die Teilnahme an den übrigen Lehrveranstaltungen(§§ 8 bis 10) ist freiwillig.

§ 6

Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern

( 1) Lehrveranstaltungen zu den Methoden und Grundla­gen des Rechts und zu den Pflichtfächern i.S.d.§ 18 Abs. 1 BbgJAO sind:

I. Vorlesungen

1. Methoden und Grundlagen des Rechts