I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
AT
Studienordnung für den Studiengang
Rechtswissenschaft
an der Universität Potsdam
Vom 28. Juni 1995
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert am 22. Mai 1966( GVBI. S. 173), am 28. Juni 1995 die folgende Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft erlassen: 1
Inhalt
Ziel und Abschluß des Studiums
Beginn des Studiums
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Aufgabe der Studienordnung
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern
Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgruppen Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen zur Examensvorbereitung
§ 10 Fremdsprachenausbildung für Juristen
§ 11
§ 12
Anhang
§ 1
Studienverlaufsplan
Inkrafttreten
Geltungsbereich
Diese Studienordnung gilt für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam.
§ 2 Aufgabe der Studienordnung
Die Studienordnung regelt Inhalt, Aufbau und Verlauf des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Sie dient den Studierenden als Orientierung und Empfehlung für die individuelle Planung und Durchführung ihres Studiums.
§ 3
Ziel und Abschluß des Studiums
Das Studium der Rechtswissenschaften dient dem Erwerb wissenschaftlich vertiefter juristischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Es ist Voraussetzung für die Ablegung der
1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
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Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, mit der die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt wird(§ 1 Abs. 1 BbgJAG). Einzelheiten der juristischen Staatsprüfungen regeln das Gesetz über die Juristenausbildung im Land Brandenburg( Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz- BbgJAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg( Brandenburgische Juristenausbildungsordnung- BbgJAO) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 4 Beginn des Studiums
Das Studium der Rechtswissenschaften kann im Wintersemester oder im Sommersemester aufgenommen werden.
§ 5
Lehrveranstaltungen
( 1) Im Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam werden
Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgruppen
Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen zur Examensvorbereitung Lehrveranstaltungen zu Fremdsprachen für Juristen
durchgeführt.
( 2) Lehrveranstaltungen sind:
- Vorlesungen
- Arbeitsgemeinschaften
- Übungen
Seminare
- Repetitorien
- Examinatorien
- Klausurenkurse zur Examensvorbereitung
- Exegese
- Kolloquien.
Lehrveranstaltungen mit schriftlichen Arbeiten, über die Leistungsnachweise gem.§ 19 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 BbgJAO ausgestellt werden, sind - Übungen
Seminare
- Exegese.
( 3) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern(§ 6) und zu einer Wahlfachgruppe(§ 7) ist im Hinblick auf die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung gem.§ 4 Abs. 1 Nr. 3 BbgJAG und§ 19 Abs. 2 Nr. 1 BbgJAO Pflicht. Die Teilnahme an den übrigen Lehrveranstaltungen(§§ 8 bis 10) ist freiwillig.
§ 6
Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern
( 1) Lehrveranstaltungen zu den Methoden und Grundlagen des Rechts und zu den Pflichtfächern i.S.d.§ 18 Abs. 1 BbgJAO sind:
I. Vorlesungen
1. Methoden und Grundlagen des Rechts