Heft 
(1996) 10
Seite
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§ 9

Inkrafttreten

( 1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Faches Latein, die sich nach dem Zeitpunkt des Inkraft­tretens dieser Ordnung zu einer Prüfung an der Universi­tät Potsdam anmelden.

( 2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffent­lichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

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