§ 9
Inkrafttreten
( 1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Faches Latein, die sich nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung zu einer Prüfung an der Universität Potsdam anmelden.
( 2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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